Sachverhalt:
Am
01.02.2022 wurden der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige
Planfeststellungsbehörde für das obige Straßenbauvorhaben die überarbeiteten
und ergänzten Planfeststellungsunterlagen übergeben.
In
der Zeit vom 08.02.2022 bis 07.03.2022 erfolgte in den Städten Neuss und
Dormagen die Offenlage dieser Planfeststellungsunterlagen zu jedermanns
Einsicht.
Die
Einwendungsfrist für die beteiligten Träger öffentlicher Belange und für die
privaten Einwender endet mit dem heutigen Tage, dem 07.04.2022.
Neue
Erkenntnisse gegenüber dem Sachstandsbericht in der Sitzung vom 10.02.2022
haben sich nicht ergeben, so dass nach derzeitigem Stand weiterhin von der
Durchführung des Erörterungstermins Ende Oktober 2022 und dem Erlass des
Planfeststellungsbeschlusses Mitte 2023 ausgegangen wird.