Betreff
Stationsbericht VRR für das Jahr 2021
Vorlage
61/1255/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Stationsbericht des VRR zur Kenntnis


Sachverhalt:

Der VRR legt mit dem Stationsbericht 2021 zum fünfzehnten Mal eine umfassende Darstellung des Zustandes der SPNV-Stationen im VRR vor. Der Stationsbericht ist als Anlage beigefügt.

 

Die Überprüfung der Stationen durch die VRR AöR erfolgt mittels fünf eigens dafür geschulten Profitester, die zeitweise von 7 Aushilfe-Profitester unterstützt werden, um den Prüfumfang wahrnehmen zu können. Jede Station wird in der Regel 4 x pro Jahr (jeweils quartalsweise) geprüft, so dass zirka 1.200 Prüfungen vorgenommen werden.

Im Jahr 2020 wurde erstmals eine vollständig neue Erhebungs- und Bewertungssystematik angewandt, welche die Erwartungshaltung des Fahrgastes vermehrt in den Mittelpunkt rückt. Eine vierstufige Ergebnisdarstellung löst die Ampelfarben-Systematik ab. Es werden unter anderem keine Unterscheidung mehr zwischen Bahnsteigen und Zugängen gemacht und die Barrierefreiheit wird erstmals berücksichtigt. Die Stationen werden dabei als Gesamteinheiten betrachtet und es wird eine „Ideal-Station“ aus Kundensicht definiert, bei deren Bewertung prozentuale Abzüge für fehlende Ausstattungsmerkmale sowie qualitative Mängel hinsichtlich Sauberkeit und Schadensfreiheit vorgenommen werden.

Im Jahr 2021 lag das Verhältnis zwischen den Stationen, die in der Gesamtbewertung eine tendenziell positive Wirkung beim Fahrgast erzielen, zu den Bahnhöfen und Haltepunkten, die in der Außenwahrnehmung eher negativ bewertet wurden, im Gesamtverbund bei ca. 50 % zu 50 %. Dies ist eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere in der Kategorie Aufenthaltsqualität konnten gegenüber dem Vorjahresergebnis deutliche Verbesserungen ermittelt werden.

Etwas über 95 % der Stationen erhielten eine zufriedenstellende oder hervorragende Bewertungen in der Kategorie Fahrgastinformation. Fehlende bzw. defekte Informationsmedien sind insgesamt eher Ausnahmen.

Sehr differenziert wurde die Kategorie der Barrierefreiheit betrachtet. Zwar besitzen ca. 60% aller Stationen einen stufenfreien Zugang zu den Bahnsteigen über Aufzüge oder Rampen sowie eine ausreichende Bahnsteighöhe von mindestens 76 Zentimetern über Schienenoberkante, dennoch besteht bei ca. 40% der Stationen ein erhöhter bis sehr hoher Handlungsbedarf.

 

Im Rhein-Kreis Neuss werden die Haltepunkte der Regiobahn auf Kaarster Stadtgebiet insgesamt sehr positiv bewertet. Mit der höchsten Qualitätsstufe „Ausgezeichnet“ werden auch die Haltepunkte der S8 in Kleinenbroich sowie der RB 39 in Kapellen-Wevelinghoven bewertet.

 

Der Bahnhof Grevenbroich wurde im Gesamtergebnis als „nicht tolerierbar“ bewertet.

 

Als „entwicklungsbedürftig“ wurden die Haltepunkte  Dormagen Chempark, Frimmersdorf, Gustorf, Hochneukirch, Jüchen, Meerbusch-Osterath, Neuss am Kaiser, Neuss Rheinparkcenter und Rommerskirchen.

Die Haltepunkte Büttgen, Dormagen, Holzheim, Korschenbroich, Neuss Hbf, Neuss Allerheiligen, Neuss-Süd, Nievenheim und Norf haben die Bewertung „ordentlich“ erhalten.

 

Eine Übersicht über die Bewertung der Haltepunkte im Rhein-Kreis Neuss ist ebenfalls als Anlage beigefügt.