Beschlussempfehlung:
Der
Mobilitätsausschuss nimmt den Stationsbericht des VRR zur Kenntnis
Sachverhalt:
Der VRR
legt mit dem Stationsbericht 2021 zum fünfzehnten Mal eine umfassende
Darstellung des Zustandes der SPNV-Stationen im VRR vor. Der Stationsbericht
ist als Anlage beigefügt.
Die
Überprüfung der Stationen durch die VRR AöR erfolgt mittels fünf eigens dafür
geschulten Profitester, die zeitweise von 7 Aushilfe-Profitester unterstützt
werden, um den Prüfumfang wahrnehmen zu können. Jede Station wird in der Regel
4 x pro Jahr (jeweils quartalsweise) geprüft, so dass zirka 1.200 Prüfungen
vorgenommen werden.
Im Jahr 2020 wurde erstmals eine vollständig neue Erhebungs- und
Bewertungssystematik angewandt, welche die Erwartungshaltung des Fahrgastes
vermehrt in den Mittelpunkt rückt. Eine vierstufige Ergebnisdarstellung löst
die Ampelfarben-Systematik ab. Es werden unter anderem keine Unterscheidung
mehr zwischen Bahnsteigen und Zugängen gemacht und die Barrierefreiheit wird
erstmals berücksichtigt. Die Stationen werden dabei als Gesamteinheiten
betrachtet und es wird eine „Ideal-Station“ aus Kundensicht definiert, bei
deren Bewertung prozentuale Abzüge für fehlende Ausstattungsmerkmale sowie
qualitative Mängel hinsichtlich Sauberkeit und Schadensfreiheit vorgenommen
werden.
Im Jahr 2021 lag das Verhältnis zwischen den Stationen, die in der
Gesamtbewertung eine tendenziell positive Wirkung beim Fahrgast erzielen, zu
den Bahnhöfen und Haltepunkten, die in der Außenwahrnehmung eher negativ
bewertet wurden, im Gesamtverbund bei ca. 50 % zu 50 %. Dies ist eine leichte
Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere in der Kategorie
Aufenthaltsqualität konnten gegenüber dem Vorjahresergebnis deutliche
Verbesserungen ermittelt werden.
Etwas über 95 % der Stationen erhielten eine zufriedenstellende oder
hervorragende Bewertungen in der Kategorie Fahrgastinformation. Fehlende bzw.
defekte Informationsmedien sind insgesamt eher Ausnahmen.
Sehr differenziert wurde die Kategorie der Barrierefreiheit betrachtet.
Zwar besitzen ca. 60% aller Stationen einen stufenfreien Zugang zu den
Bahnsteigen über Aufzüge oder Rampen sowie eine ausreichende Bahnsteighöhe von
mindestens 76 Zentimetern über Schienenoberkante, dennoch besteht bei ca. 40%
der Stationen ein erhöhter bis sehr hoher Handlungsbedarf.
Im Rhein-Kreis Neuss werden die Haltepunkte der Regiobahn auf Kaarster
Stadtgebiet insgesamt sehr positiv bewertet. Mit der höchsten Qualitätsstufe
„Ausgezeichnet“ werden auch die Haltepunkte der S8 in Kleinenbroich sowie der
RB 39 in Kapellen-Wevelinghoven bewertet.
Der Bahnhof Grevenbroich wurde im Gesamtergebnis als „nicht
tolerierbar“ bewertet.
Als „entwicklungsbedürftig“ wurden die Haltepunkte Dormagen Chempark, Frimmersdorf, Gustorf,
Hochneukirch, Jüchen, Meerbusch-Osterath, Neuss am Kaiser, Neuss Rheinparkcenter
und Rommerskirchen.
Die Haltepunkte Büttgen, Dormagen, Holzheim, Korschenbroich, Neuss Hbf,
Neuss Allerheiligen, Neuss-Süd, Nievenheim und Norf haben die Bewertung
„ordentlich“ erhalten.
Eine Übersicht über die Bewertung der Haltepunkte im Rhein-Kreis Neuss
ist ebenfalls als Anlage beigefügt.