Betreff
Stabsstelle Digitalisierung: Vorstellung IfSG-App
Vorlage
VI/1277/XVII/2022
Art
Bericht

Sachverhalt:

Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des
-verkaufs oder in der Gastronomie tätig sind, benötigen vor Tätigkeitsaufnahme eine behördliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die umgangssprachlich als „Gesundheitszeugnis“ bekannte und bisher termin- bzw. ortsgebundene Dienstleistung kann ab sofort rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche bequem vom Sofa abgerufen werden.

 

Möglich macht das die neue App „IfSG-Belehrung“, die von der Stabsstelle Digitalisierung in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt im Digitallabor der Kreisverwaltung entstanden ist. Die digitale Dienstleistung mit Belehrungs-Video wird in sieben Sprachen angeboten und kann von allen volljährigen Personen mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss genutzt werden. Der Identitätsnachweis erfolgt entweder mit der noch wenig verbreiteten Online-Ausweisfunktion oder der eigenständig entwickelten Selfie-Identifizierung. Bezahlt wird direkt online per PayPal, Giropay oder Kreditkarte; die Gebühr für die digitale Belehrung wurde auf die rechtlich zulässige Mindestgebühr von 20 Euro gesenkt. Um ehrenamtliches Engagement zu stärken, erhalten ehrenamtlich Tätige beispielsweise in Vereinen und Schulen deutlich günstigere Konditionen in Form eines Gutscheincodes.

 

Damit ist der gesamte Belehrungsprozess vom Identitätsnachweis bis zur elektronischen Bezahlung digitalisiert – ein Musterbeispiel, wie Verwaltungen kundenorientiert Behördengänge obsolet machen können. Mit diesem Serviceangebot ist der Rhein-Kreis Neuss Vorreiter in NRW und darüber hinaus.

 

Robert Ruß, Mitarbeiter der Stabsstelle Digitalisierung und Projektleiter des App-Projekts, stellt die neue IfSG-App in einer kurzen Präsentation vor.