Sachverhalt:
Menschen, die
beruflich oder ehrenamtlich im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des
-verkaufs oder in der Gastronomie tätig sind, benötigen vor Tätigkeitsaufnahme
eine behördliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die
umgangssprachlich als „Gesundheitszeugnis“ bekannte und bisher termin- bzw.
ortsgebundene Dienstleistung kann ab sofort rund um die Uhr an sieben Tagen in
der Woche bequem vom Sofa abgerufen werden.
Möglich macht das
die neue App „IfSG-Belehrung“, die von der Stabsstelle Digitalisierung in Zusammenarbeit
mit dem Kreisgesundheitsamt im Digitallabor der Kreisverwaltung entstanden ist.
Die digitale Dienstleistung mit Belehrungs-Video wird in sieben Sprachen
angeboten und kann von allen volljährigen Personen mit Wohnsitz im Rhein-Kreis
Neuss genutzt werden. Der Identitätsnachweis erfolgt entweder mit der noch
wenig verbreiteten Online-Ausweisfunktion oder der eigenständig entwickelten
Selfie-Identifizierung. Bezahlt wird direkt online per PayPal, Giropay oder
Kreditkarte; die Gebühr für die digitale Belehrung wurde auf die rechtlich
zulässige Mindestgebühr von 20 Euro gesenkt. Um ehrenamtliches Engagement zu
stärken, erhalten ehrenamtlich Tätige beispielsweise in Vereinen und Schulen
deutlich günstigere Konditionen in Form eines Gutscheincodes.
Damit ist der
gesamte Belehrungsprozess vom Identitätsnachweis bis zur elektronischen Bezahlung
digitalisiert – ein Musterbeispiel, wie Verwaltungen kundenorientiert
Behördengänge obsolet machen können. Mit diesem Serviceangebot ist der
Rhein-Kreis Neuss Vorreiter in NRW
und darüber hinaus.
Robert Ruß, Mitarbeiter der Stabsstelle Digitalisierung und Projektleiter des App-Projekts, stellt die neue IfSG-App in einer kurzen Präsentation vor.