Betreff
Ergänzungsvereinbarung zum Kinder- und Jugendförderplan
Beschluss zu den “Allgemeinen Fördervoraussetzungen“ Seite 69 , 4. Absatz rechtsverbindliche Unterschrift
Vorlage
51/1298/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der o.g. ergänzenden Bestimmung zum Kinder- und Jugendförderplan des Rhein-Kreises Neuss für die Jahre 2021-2025 zu. Die Vorlage der Antragsformulare sowie der Verwendungsnachweise ist nun auch in digitaler Form möglich und bedarf lediglich einer digitalen Unterschrift. Die Regelung erlangt mit Tag der Beschlussfassung ihre Gültigkeit.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.10.2021 wurde der neue Kinder- und Jugendförderplan des Rhein-Kreises Neuss für die Jahre 2021-2025 verabschiedet. Die darin getroffenen Regelungen zur Förderung der Jugendarbeit erlangten mit gleichem Tag ihre Gültigkeit.

Die „Allgemeinen Fördervoraussetzungen“ Seite 69 Absatz 4 des Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025 lauten bisher:

Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag. Soweit formgerechte Anträge vorgesehen sind, sind die entsprechenden Formulare mit vollständigen Angaben und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. […]“

und Absatz 6

 „Die Verwendung gewährter Zuschüsse ist schriftlich […] nachzuweisen.“


Aus Gründen der fortschreitenden Digitalisierung soll nun sowohl die Vorlage der  Antragsformulare als auch der Verwendungsnachweise beim Jugendamt in digitaler Form zugelassen werden. Die bereits erarbeiteten ausfüllbaren PDF-Dokumente könnten so direkt mit der digitalen Unterschrift weiterverarbeitet werden.

Diese Vorgehensweise hat sich insbesondere bei den Förderungen im Rahmen des Aktionsprojektes „Aufholen nach Corona für Kinder- und Jugendliche“ im letzten Jahr sehr gut bewährt.

Zukünftig sollen die o.g. Formulierungen des Kinder- und Jugendförderplans durch folgende ersetzt werden:

Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur auf schriftlichen oder elektronisch übermittelten Antrag. Soweit formgerechte Anträge vorgesehen sind, sind die entsprechenden Formulare mit vollständigen Angaben und mit rechtsverbindlicher bzw. elektronischer Unterschrift zu versehen. […]“

„Die Verwendung gewährter Zuschüsse ist schriftlich oder in elektronischer Form […] nachzuweisen.“