Beschluss zu den “Allgemeinen Fördervoraussetzungen“ Seite 69 , 4. Absatz rechtsverbindliche Unterschrift
Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der o.g. ergänzenden Bestimmung
zum Kinder- und Jugendförderplan des Rhein-Kreises Neuss für die Jahre
2021-2025 zu. Die Vorlage der Antragsformulare sowie der Verwendungsnachweise
ist nun auch in digitaler Form möglich und bedarf lediglich einer digitalen
Unterschrift. Die Regelung erlangt mit Tag der Beschlussfassung ihre
Gültigkeit.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses
vom 27.10.2021 wurde der neue Kinder- und Jugendförderplan des Rhein-Kreises
Neuss für die Jahre 2021-2025 verabschiedet. Die darin getroffenen Regelungen
zur Förderung der Jugendarbeit erlangten mit gleichem Tag ihre Gültigkeit.
Die „Allgemeinen Fördervoraussetzungen“
Seite 69 Absatz 4 des Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025 lauten bisher:
„Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag.
Soweit formgerechte Anträge vorgesehen sind, sind die entsprechenden Formulare
mit vollständigen Angaben und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen.
[…]“
und Absatz 6
„Die Verwendung gewährter
Zuschüsse ist schriftlich […] nachzuweisen.“
Aus Gründen der fortschreitenden Digitalisierung soll nun sowohl die Vorlage
der Antragsformulare als auch der Verwendungsnachweise
beim Jugendamt in digitaler Form zugelassen werden. Die bereits
erarbeiteten ausfüllbaren PDF-Dokumente könnten so direkt mit der digitalen
Unterschrift weiterverarbeitet werden.
Diese Vorgehensweise hat sich
insbesondere bei den Förderungen im Rahmen des Aktionsprojektes „Aufholen nach
Corona für Kinder- und Jugendliche“ im letzten Jahr sehr gut bewährt.
Zukünftig sollen die o.g. Formulierungen des
Kinder- und Jugendförderplans durch folgende ersetzt werden:
„Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur auf schriftlichen
oder elektronisch übermittelten Antrag. Soweit formgerechte Anträge vorgesehen
sind, sind die entsprechenden Formulare mit vollständigen Angaben und mit
rechtsverbindlicher bzw. elektronischer Unterschrift zu versehen. […]“
„Die Verwendung gewährter Zuschüsse ist schriftlich oder in elektronischer Form […] nachzuweisen.“