Betreff
Gehölzrodungen im Zuge des Baus von Hochspannungsleitungen Osterath - Weißenthurm
Vorlage
68/1299/XVII/2022
Aktenzeichen
68.4-40.01-7-066-22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die temporäre Errichtung von Sicherungsgerüsten und die erforderlichen Gehölzrodungen an der B 477 im Zuge des Baus der Hochspannungsleitung Osterath - Weißenturm durch die Amprion  GmbH. Der tatsächliche erforderliche Umfang der Rückschnitte und Rodungen ist so weit wie möglich zu reduzieren.


Sachverhalt:

Die Amprion GmbH plant die Errichtung einer Hochspannungsleitung Osterath - Weißenthurm. Die Zulassung erfolgt in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren.

Im Abschnitt Osterath - Gohrpunkt sind an verschiedenen Stellen Gehölzrodungen erforderlich. Das Erfordernis ergibt sich aus dem zeitweilig notwendigen Bau von Sicherungsgerüsten bei der Querung von Straßen bei den Seilzugarbeiten, hier der B 477 südlich Neuss-Reuschenberg.

 

Der Standort der Gerüste liegt nach dem Landschaftsplan I - Neuss - im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 6.2.2.7 „Erftaue mit Niederungstal und Gillbachniederung“. Die Beseitigung von Gehölzen sowie das Aufstellen der Gerüste stehen im Widerspruch zu den Verboten des Landschaftsplanes für Landschaftsschutzgebiete. Es bedarf neben der Genehmigung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft auch der Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 von diesen Verboten.

 

Weiterhin betroffen sind 3 an der B 477 aufstehende Bäume, die die einseitige nördliche Fortsetzung der Allee AL-NE-0045 entlang der B 477 bilden. Diese können voraussichtlich nicht erhalten werden. Die Beseitigung der 3 Bäume ist nach § 41 Abs. 1 LNatSchG NRW untersagt. Auch hierfür ist eine Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG von dem gesetzlichen Verbot des § 41 Abs. 1 LNatSchG erforderlich.

 

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann diese Befreiung nach § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG gewährt werden. Der Standort des Vorhabens ist vorgegeben. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der Sicherung der Energieversorgung und liegt damit im öffentlichen Interesse. Das Aufstellen der Gerüste erfolgt nur temporär und hinterlässt keine bleibenden Beeinträchtigungen. Die erforderlichen Rückschnitte und Rodungen zum Aufstellen der Sicherungsgerüste und Durchführung der Seilzugarbeiten bei der Beseilung der Leitungsmasten sind nicht vermeidbar. Denkbare Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durch Standortwahl und Höhe der Gerüste wurden ergriffen. Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft können durch Sukzession bzw. Nachpflanzungen im wesentlichen kompensiert werden.

 

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse am Bau der Hochspannungsfreileitung die Interessen an der anzustrebenden unbeeinträchtigten Beibehaltung des Zustandes im Schutzgebiet bzw. im Fall der Allee.

 

Eine ausführliche artenschutzfachliche Vorprüfung vom März 2022 kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Nist- und Brutzeiten bei den Rodungs- und Rückschnittmaßnahmen durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbote realisiert werden.

 

Der Naturschutzbeirat wird um Entscheidung über sein Widerspruchsrecht nach § 70 Abs. 1 LNatSchG NRW gebeten.