Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss
beschließt, die Höhe des Taschengeldes für das freiwillige Engagement im Rahmen
des Bundesfreiwilligendienstes für die in den Kultureinrichtungen des
Rhein-Kreises Neuss und an den kreiseigenen Schule tätigen Personen im BFD
regelmäßig automatisch ab dem Schuljahr 2023/2024 frühestens zum 01.09. eines
Jahres anzupassen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Finanzausschusses am 11.03.2021 wurde auf Antrag der Kreistagsfraktion SPD und
Bündnis 90/Die Grünen einstimmig beschlossen das Taschengeld von Personen, die
im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) für
den Rein-Kreis Neuss tätig sind auf 426 Euro pro Monat und Person zu erhöhen
(maximal 6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung, 2021: 7.100 €
monatlich) (FI/20210311/ÖG).
Im Kulturausschuss
am 09.06.2021 (40/0456/ XVII/2021) sowie im Schul- und Bildungsausschuss am
14.06.2021 (40/0560/XVII/2021) wurde berichtet, dass aufgrund des einstimmigen
Beschlusses im Finanzausschuss ab September 2021 ein Taschengeld in Höhe von
426 € pro Monat und Person gezahlt wird.
Für das
Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) besteht ein Vertrag an der Martinusschule,
Kaarst. Aufgrund der vertraglichen Bindung mit dem Träger des FSJ, dem
Deutschen Roten Kreuz Nordrhein/Freiwerk GmbH, ist vom Rhein-Kreis Neuss ein alle
Kosten abdeckender Festbetrag in Höhe von monatlich 781,00 € je
FSJ-Teilnehmer/-in an den Träger zu zahlen. Hierin enthalten sind u. a. ein
Taschengeld in Höhe von 355 € und Geldersatzleistungen für nicht gestellte
Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 50 €. Die Höhe des Taschengeldes und der
Geldersatzleistungen werden vom Träger des FSJ vorgegeben und an den
Freiwilligen ausgezahlt. Der Träger wurde im Juni 2021 über die Anhebung des
Taschengeldes für die im Rhein-Kreis Neuss tätigen Personen im BFD informiert
und gebeten, das Taschengeld auch für im FSJ tätige Personen anzugleichen.
Am 04.04.2022
haben die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die
Höhe des monatlichen Taschengeldes regelmäßig, entsprechend der Empfehlung des
Bundes, automatisch anzupassen.
Für das
Taschengeld, das die Freiwilligen des BFD und FSJ erhalten, gilt als
Höchstgrenze 6 % der Betragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung. Für das Jahr 2022 sind das 423 €. Demnach erhalten die
Freiwilligen im BFD im Rhein-Kreis Neuss bereits 3 € über dem Höchstsatz.
Mehrkosten, die sich aufgrund einer Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 ff. ergeben könnten, sollten im Haushaltsplan 2023 ff. berücksichtigt werden.
Digitalisierungs-TÜV
( ) Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential
muss geprüft werden.
( x) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.