Betreff
Taschengeld FSJ/BFD
Vorlage
40/1300/XVII/2022
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt, die Höhe des Taschengeldes für das freiwillige Engagement im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für die in den Kultureinrichtungen des Rhein-Kreises Neuss und an den kreiseigenen Schule tätigen Personen im BFD regelmäßig automatisch ab dem Schuljahr 2023/2024 frühestens zum 01.09. eines Jahres anzupassen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.03.2021 wurde auf Antrag der Kreistagsfraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen einstimmig beschlossen das Taschengeld von Personen, die im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) für den Rein-Kreis Neuss tätig sind auf 426 Euro pro Monat und Person zu erhöhen (maximal 6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, 2021: 7.100  € monatlich) (FI/20210311/ÖG).

 

Im Kulturausschuss am 09.06.2021 (40/0456/ XVII/2021) sowie im Schul- und Bildungsausschuss am 14.06.2021 (40/0560/XVII/2021) wurde berichtet, dass aufgrund des einstimmigen Beschlusses im Finanzausschuss ab September 2021 ein Taschengeld in Höhe von 426 € pro Monat und Person gezahlt wird.

Für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) besteht ein Vertrag an der Martinusschule, Kaarst. Aufgrund der vertraglichen Bindung mit dem Träger des FSJ, dem Deutschen Roten Kreuz Nordrhein/Freiwerk GmbH, ist vom Rhein-Kreis Neuss ein alle Kosten abdeckender Festbetrag in Höhe von monatlich 781,00 € je FSJ-Teilnehmer/-in an den Träger zu zahlen. Hierin enthalten sind u. a. ein Taschengeld in Höhe von 355 € und Geldersatzleistungen für nicht gestellte Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 50 €. Die Höhe des Taschengeldes und der Geldersatzleistungen werden vom Träger des FSJ vorgegeben und an den Freiwilligen ausgezahlt. Der Träger wurde im Juni 2021 über die Anhebung des Taschengeldes für die im Rhein-Kreis Neuss tätigen Personen im BFD informiert und gebeten, das Taschengeld auch für im FSJ tätige Personen anzugleichen.

 

Am 04.04.2022 haben die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Höhe des monatlichen Taschengeldes regelmäßig, entsprechend der Empfehlung des Bundes, automatisch anzupassen.

 

Für das Taschengeld, das die Freiwilligen des BFD und FSJ erhalten, gilt als Höchstgrenze 6 % der Betragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Für das Jahr 2022 sind das 423 €. Demnach erhalten die Freiwilligen im BFD im Rhein-Kreis Neuss bereits 3 € über dem Höchstsatz.

 

Mehrkosten, die sich aufgrund einer Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 ff. ergeben könnten, sollten im Haushaltsplan 2023 ff. berücksichtigt werden.

 

 

 

Digitalisierungs-TÜV
(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

( x) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.