Betreff
Tischvorlage - Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, FDP und UWG/Zentrum/FW RKN vom 22.04.2022 zum Thema "Vorbereitung von hybriden Ausschusssitzungen"
Vorlage
VI/1341/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

In zweiter Lesung hat der Landtag am 06.04.2022 das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/16949) beschlossen (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16295.pdf ).

 

Das Gesetz sieht für die Kreise in § 32a KrO NRW für die Städte und Gemeinden in § 47a GO NRW vor, dass in besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen, einer epidemischen Lage oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen die Durchführung von Sitzungen des Kreistages/des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in digitaler Form erfolgen kann, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (digitale Sitzung).

 

Darüber hinaus regelt § 32a KrO NRW / § 58a GO NRW, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass (freiwillige) Ausschüsse des Kreistages/des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 32a KrO NRW / § 47a Abs. 1 GO NRW hybride Sitzungen durchführen dürfen.

 

Vor der Gesetzesvorlage hatte das Land ein Modellprojekt „Digitale Ratsarbeit“ zur Erprobung digitaler und hybrider Sitzungen mit Kommunen unterschiedlicher Größenklassen durchgeführt. Das Modellprojekt, an dem auch die Gemeinde Rommerskirchen teilgenommen hat, führte zu gemischten Ergebnissen. Die seitens der Landesregierung zur Testung empfohlenen Programme weisen nach der Evaluierung noch Probleme bei der IT-Sicherheit und beim Datenschutz auf. Der Abschlussbericht kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

 

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6241.pdf

 

Für die mit diesem Gesetz ermöglichten digitalen und hybriden Sitzungen dürfen daher gemäß § 47 Abs. 4 S. 2 GO NRW n.F. (nach § 32a KrO n.F. auf Kreise entsprechend anwendbar) nur solche Anwendungen verwendet werden, die von der für die Zertifizierung zuständigen Stelle zugelassen sind. Nach § 11 der bislang nur im Entwurf vorliegenden Digitalsitzungsverordnung wird die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) die Aufgaben dieser Stelle übernehmen, wobei § 12 Digitalsitzungsverordnung (Entwurf) das für Kommunales zuständige Ministerium ermächtigt, im Benehmen mit dem CIO der Landesregierung die erforderlichen Verwaltungsvorschriften zur näheren Festlegung der Prüfung und Zulassung von Videokonferenz- und Abstimmungssystemen zu erlassen.


Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes NRW hat inzwischen den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegt, mit der die Prüfung und Zulassung der bei digitalen oder hybriden Sitzungen einsetzbarer Videokonferenz- und Abstimmungssysteme näher präzisiert werden sollen.

 

Weiteres Vorgehen:

Eine Änderung der Hauptsatzung i. S. des Gesetzes kann nach Beschlussfassung im Kreistag erfolgen. Sobald die landesrechtlichen Grundlagen Regelungen für das Zulassungsverfahren von Softwarelösungen erlassen sind, und Firmen entsprechende Zertifizierungen hierfür erhalten haben, kann die Verwaltung geeignete technische Lösungen prüfen und einführen.

 

Ergänzend zum bereits beschlossenen Antrag im Finanzausschuss bzw. Kreistag zum Audio-Livestreaming von Kreistagssitzungen, soll in Kürze hierzu die erforderliche Einverständniserklärung bei allen Kreistagsabgeordneten abgefragt werden. Die technische Umsetzung des Audio-Livestreamings wurde antragsgemäß bereits vorbereitet.

 

Ein Video-Streaming der Kreistagssitzungen ist derzeit nicht möglich und erfordert die Installation bzw. Erneuerung von Kameras im Sitzungsbereich sowie einer entsprechenden Software. Die technischen Kosten wurden von einer Fachfirma auf ca. 38.500,- Euro und für die Fachkraft zur Bedienung, Steuerung und Überwachung des Videosystems auf ca. 2.500 Euro/pro Sitzung geschätzt.

Die Verwaltung wird zum Verfahren weiter berichten.