Betreff
Kreisjugendmusikschule
Vorlage
40/117/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag

  1. beschließt die Umstellung der Berechnungsgrundlage der Mehrbelastung von „Schülerzahlen“ auf „Jahreswochenstunden“ zum 01.01.2009.
  2. beschließt die Umstellung der Instrumentenmiete auf eine monatliche Berechnung und Anpassung des Mietzinses zum 01.10.2008.
  3. beschließt - gemäß § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung NW – die nachfolgend aufgeführte Änderung der Instrumentenmiete in der Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss mit Wirkung zum 01.10.2008.

 

Auszug aus „Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss (Gebühren ab 01.10.2008)“

Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten je Schülerin und Schüler je Instrument:

·                für das 1. Mietjahr: 7,00 € monatlich / 84,00 € im Jahr

·                für das 2. Mietjahr: 9,00 € monatlich / 108,00 € im Jahr


Sachverhalt:

 

 

Kreisjugendmusikschule (JMS)

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2008 mit Beschluss Nr. 103 sowohl einer Umstellung der Berechnungsgrundlage, als auch Änderungen bei der Instrumentenmieten - Erhöhung des Mietzinses und Umstellung des Abrechnungsverfahrens - zugestimmt.

 

1. Umstellung der Berechnungsgrundlage

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen ihrer Prüfungen eine Umstellung der Berechnungsgrundlage (Ablösung des Schülerzahlenmodells durch die Bemessung nach Jahreswochenstunden) empfohlen. Hierdurch ist es möglich, aufwandsgerechter die Mehrbelastung für die JMS zu berechnen.

Im Vorfeld einer Entscheidung in den Gremien des Rhein-Kreises Neuss hatte die Verwaltung die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Städte (Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich) und Gemeinden (Jüchen, Rommerskirchen) zu Gesprächen eingeladen, welche einen Wechsel von der Berechnungsgrundlage „Schülerzahlen“ auf „Jahreswochenstunden“ befürworten.

Die Umstellung erfolgt zum 01.01.09. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2009 wird die neue Berechnungsgrundlage erstmalig berücksichtigt.

 

2. Instrumentenmiete
Erhöhung des Mietzinses und Umstellung des Abrechnungsverfahrens

Seit 2007 erfolgt die Abwicklung der Instrumentenmiete über das Musikschulverwaltungsprogramm Virtuoso.

Eine Abwicklung und Berechnung der Instrumentenmiete ist in der bisherigen Form mit diesem Programm nicht möglich.
Virtuoso kann die Gebühr, wenn sie automatisch in andere Rechnungsjahre übernommen werden soll, nur mit monatlicher Gebührenzahlung adäquat bearbeiten.

Im Rahmen der Umstellung auf eine monatliche Berechnung der Instrumentenmiete soll eine Anpassung des Mietzinses (= glatte Beträge) erfolgen:

· für das 1. Mietjahr: 7,00 € monatlich / 84,00 € im Jahr
(vorher     5,83 € monatlich / 70,00 € im Jahr)

· ab dem 2. Mietjahr: 9,00 € monatlich / 108,00 € im Jahr
(vorher     7,50 € monatlich / 90,00 € im Jahr)

 

Die Änderung der Gebührentarife erfolgt zum 01.10.2008.
Die Änderung der Gebührentarife ist in die Anlage 1 der Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss zu übernehmen.