Beschlussempfehlung:
Der Kreistag
- beschließt die Umstellung der Berechnungsgrundlage der Mehrbelastung von „Schülerzahlen“ auf „Jahreswochenstunden“ zum 01.01.2009.
- beschließt die Umstellung der Instrumentenmiete auf eine monatliche Berechnung und Anpassung des Mietzinses zum 01.10.2008.
- beschließt - gemäß § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung NW – die nachfolgend aufgeführte Änderung der Instrumentenmiete in der Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss mit Wirkung zum 01.10.2008.
Auszug aus „Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss (Gebühren ab 01.10.2008)“
Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten je Schülerin und Schüler je Instrument:
· für das 1. Mietjahr: 7,00 € monatlich / 84,00 € im Jahr
· für das 2. Mietjahr: 9,00 € monatlich / 108,00 € im Jahr
Sachverhalt:
Kreisjugendmusikschule (JMS)
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2008 mit
Beschluss Nr. 103 sowohl einer Umstellung der Berechnungsgrundlage, als auch
Änderungen bei der Instrumentenmieten - Erhöhung des Mietzinses und Umstellung
des Abrechnungsverfahrens - zugestimmt.
1. Umstellung der Berechnungsgrundlage
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im
Rahmen ihrer Prüfungen eine Umstellung der Berechnungsgrundlage (Ablösung des
Schülerzahlenmodells durch die Bemessung nach Jahreswochenstunden) empfohlen.
Hierdurch ist es möglich, aufwandsgerechter die Mehrbelastung für die JMS zu
berechnen.
Im Vorfeld einer Entscheidung in den Gremien des
Rhein-Kreises Neuss hatte die Verwaltung die Vertreterinnen und Vertreter der
beteiligten Städte (Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich) und Gemeinden
(Jüchen, Rommerskirchen) zu Gesprächen eingeladen, welche einen Wechsel von der
Berechnungsgrundlage „Schülerzahlen“ auf „Jahreswochenstunden“ befürworten.
Die Umstellung erfolgt zum 01.01.09. Im Rahmen der
Aufstellung des Haushaltes 2009 wird die neue Berechnungsgrundlage erstmalig
berücksichtigt.
2. Instrumentenmiete
Erhöhung des Mietzinses und Umstellung des Abrechnungsverfahrens
Seit 2007 erfolgt die Abwicklung der Instrumentenmiete über
das Musikschulverwaltungsprogramm Virtuoso.
Eine Abwicklung und Berechnung der Instrumentenmiete ist in
der bisherigen Form mit diesem Programm nicht möglich.
Virtuoso kann die Gebühr, wenn sie automatisch in andere Rechnungsjahre
übernommen werden soll, nur mit monatlicher Gebührenzahlung adäquat bearbeiten.
Im Rahmen der Umstellung auf eine monatliche Berechnung der
Instrumentenmiete soll eine Anpassung des Mietzinses (= glatte Beträge)
erfolgen:
· für das 1. Mietjahr: 7,00 €
monatlich / 84,00 € im Jahr
(vorher 5,83 € monatlich / 70,00 € im
Jahr)
· ab dem 2. Mietjahr: 9,00 €
monatlich / 108,00 € im Jahr
(vorher 7,50 € monatlich / 90,00 € im
Jahr)
Die Änderung der Gebührentarife
erfolgt zum 01.10.2008.
Die Änderung der Gebührentarife ist in die Anlage 1 der Satzung für die
Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss zu übernehmen.