Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019, Behandlung des Jahresüberschusses und Entlastung des Landrates
Vorlage
014/1374/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der Fassung vom 14.05.2022, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 574.994.023,30 € fest.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.603.998,02 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
  3. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2019 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Sachverhalt:

Gem. § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

In der Sitzung des Kreistages am 16.12.2020 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zum Bilanzstichtag 31.12.2019 eingebracht. Der Kreistag hat den vom Kämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Die von der Rechnungsprüfung des Kreises durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zusammengefasst, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung enthält. Der „Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Rhein-Kreises Neuss“ ist allen Kreistagsabgeordneten mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 den Jahresabschluss sowie den Lagebericht unter Einbezug des Prüfberichtes der Rechnungsprüfung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich nach Beratung als Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung zu eigen gemacht und in seiner Stellungnahme gegenüber dem Kreistag sein Prüfungsergebnis schriftlich zusammengefasst, einschließlich der Erklärung, dass er den vom Landrat aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2019 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.603.998,02 € aus. Das Jahresergebnis ist separat und von der Höhe her nachvollziehbar in der Bilanz zum 31.12.2019 auf der Passivseite unter der Bilanzposition 1.4 im Eigenkapital des Rhein-Kreises Neuss ausgewiesen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im geprüften Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Überschuss von 5.603.998,02 € gem. § 96 GO NRW der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

 

Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss 2019 ist der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses 2020 zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen: