Betreff
Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kinders und Jugendlichen in Rprdrhein-Westfalen ( Landeskinderschutzgesetz NRW)
Vorlage
51/1396/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Am 01.05.2022 ist das zuvor am 13.04.2022 beschlossene Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) in Kraft getreten.

 

Anlass des Gesetzes waren die bundesweit bekannt gewordenen Missbrauchsfälle und deren Aufarbeitung. Um daher das Wohl von Kindern und Jugendlichen noch besser schützen zu können, soll mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW der Bereich des Kinderschutzes weiter gestärkt werden. Konkret erreicht werden soll dies, in dem die Arbeit der Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen unterstützt und qualitativ ausgebaut wird.

 

Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind somit:

 

1.    Kinderschutz und Kinderrechten als Basis für wirksamen Kinderschutz

2.    Fachliche Mindeststandards in der der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung sowie Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung

3.    Aufbau und Koordinierung von interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz in allen Jugendamtsbezirken

4.    Etablierung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.

5.    Einführung eines landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren und einer dafür verantwortlichen Stelle

 

Das Inkrafttreten führt im Jugendamt des Rhein-Kreis Neuss dazu, dass sich sowohl die Sachkosten als auch der Personalbedarf erhöht.

Weitere Ausführungen zum Landeskinderschutzgesetz und Erläuterungen für die Auswirkung auf die Arbeit der Jugendämter erfolgen in der Ausschusssitzung.