Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Am 01.05.2022 ist das
zuvor am 13.04.2022 beschlossene Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur
Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in
Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) in Kraft getreten.
Anlass des Gesetzes waren die bundesweit bekannt
gewordenen Missbrauchsfälle und deren Aufarbeitung. Um daher das Wohl von
Kindern und Jugendlichen noch besser schützen zu können, soll mit dem
Landeskinderschutzgesetz NRW der Bereich des Kinderschutzes weiter gestärkt
werden. Konkret erreicht werden soll dies, in dem die Arbeit der Jugendämter
bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen unterstützt und qualitativ ausgebaut
wird.
Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind somit:
1.
Kinderschutz und
Kinderrechten als Basis für wirksamen Kinderschutz
2.
Fachliche
Mindeststandards in der der Umsetzung des Schutzauftrages bei
Kindeswohlgefährdung sowie Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung
3.
Aufbau und
Koordinierung von interdisziplinäre
Netzwerke zum Kinderschutz in allen Jugendamtsbezirken
4.
Etablierung von
Schutzkonzepten in Einrichtungen und
Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.
5. Einführung eines landesweites
Qualitätsentwicklungsverfahren und einer dafür verantwortlichen Stelle
Das Inkrafttreten führt im Jugendamt des
Rhein-Kreis Neuss dazu, dass sich sowohl die Sachkosten als auch der
Personalbedarf erhöht.
Weitere Ausführungen zum Landeskinderschutzgesetz
und Erläuterungen für die Auswirkung auf die Arbeit der Jugendämter erfolgen in
der Ausschusssitzung.