Vorstellung des Arbeitsbereiches beim Rhein-Kreis Neuss
Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem
Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Grevenbroich zu
und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Arbeitsbereich der
Beistandschaften zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevenbroich hat im Februar dieses Jahres beim Rhein-Kreis
Neuss angefragt, ob der Aufgabenbereich der Beistandschaften vom Kreis
übernommen werden kann. Dabei wurde seitens der Stadt das Interesse an einer
möglichst zeitnahen Übernahme bekundet.
Die Übernahme des Arbeitsbereiches wurde seitens des Kreises
befürwortet.
Im Ergebnis werden zunächst die drei Bediensteten des Kreisjugendamtes,
die in der Produktgruppe (PG) 51.4 als Beistände arbeiten, mit jeweils etwa
einem Drittel Stellenanteil teilabgeordnet zur Stadt Grevenbroich, so dass sie
in deren Namen handlungsfähig sind. Insgesamt betragen die Teilabordnungen somit
eine ganze Stelle.
Für die langfristige Übernahme des Aufgabenbereiches ist eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Grevenbroich und dem
Rhein-Kreis Neuss zu treffen, die die Aufgabenübernahme sowie die Personal- und
Sachkostenerstattung regelt. Eine Umsetzung der Vereinbarung ist nach
entsprechenden Beschlüssen in den politischen Gremien etwa im Herbst des Jahres
angedacht.
Der Entwurf der Vereinbarung, der mit der Stadt Grevenbroich abgestimmt
wurde, ist als Anlage beigefügt.
Für die langfristige Umsetzung des neuen Arbeitsbereiches im
Kreisjugendamt wurden Anfang Mai 2022 zwei Mitarbeiterinnen des Kreises mit
insgesamt 1,75 Stellen aus anderen Abteilungen zum Jugendamt umgesetzt; sie
werden hier zeitnah eingearbeitet, fortgebildet und in das Team und die PG
eingebunden.
Wie sich die Fallzahlen und damit der Personalbedarf in Zukunft
entwickeln, bleibt abzuwarten; hier sind Anpassungen in Absprache mit der Stadt
Grevenbroich in der Vereinbarung festgeschrieben.
In Zusammenhang mit der vorgenannten
Übernahme stellt die Verwaltung den Arbeitsbereich insgesamt sowie die
einzelnen Aufgaben des Sachgebietes vor und informiert den Ausschuss über den
Arbeitsalltag der Beistände an Hand einer Power-Point-Präsentation.