Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben Beistandschaften von der Stadt Grevenbroich
Vorlage
ZS2/1410/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, den Abschluss der beigefügten " Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben Beistandschaften von der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss“.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevenbroich hat beim Kreis angefragt, ob dieser bereit wäre, den Aufgabenbereich der Beistandschaften im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen.

 

Bisher sind bei der Stadt zwei Kräfte für die Aufgabenerledigung eingesetzt. Ein geringer Personalbestand erschwert immer das Sicherstellen der Sachbearbeitung in Vertretungsfällen oder auch bei Personalwechseln. Werden die Aufgaben auf mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt, lässt sich das besser bewerkstelligen. Im Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss sind derzeit drei erfahrene Vollzeitkräfte in der Sachbearbeitung „Beistandschaften, Beurkundungen“ eingesetzt.

 

Bei Realisierung der geplanten Kooperation ist vorgesehen, die Sachbearbeitung beim Kreis um zwei Personen (1,75 Vollzeitäquivalente) zu verstärken. Für Stadt und Kreis entsteht so der Vorteil, dass die Aufgaben durch einen größeren Personalpool erledigt werden, so dass eine zeitnahe, qualitative Sachbearbeitung gesichert ist. Die Vereinbarung sieht eine Personal- und Sachkostenerstattung in dem Umfang vor, in dem der Personalbestand beim Kreis aufgestockt wird.

 

Dienstort für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes ist die Stadt Korschenbroich. Besprechungstermine werden die Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf nach Terminvereinbarung auch im Stadtzentrum der Stadt Grevenbroich anbieten. Dem Jugendamt des Kreises stehen dort bereits Räumlichkeiten zur Verfügung.