Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, den Abschluss der
beigefügten " Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der
Aufgaben Beistandschaften von der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis
Neuss“.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevenbroich hat beim Kreis
angefragt, ob dieser bereit wäre, den Aufgabenbereich der Beistandschaften im
Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen.
Bisher sind bei der Stadt zwei Kräfte für
die Aufgabenerledigung eingesetzt. Ein geringer Personalbestand erschwert immer
das Sicherstellen der Sachbearbeitung in Vertretungsfällen oder auch bei
Personalwechseln. Werden die Aufgaben auf mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
verteilt, lässt sich das besser bewerkstelligen. Im Jugendamt des Rhein-Kreises
Neuss sind derzeit drei erfahrene Vollzeitkräfte in der Sachbearbeitung
„Beistandschaften, Beurkundungen“ eingesetzt.
Bei Realisierung der geplanten Kooperation
ist vorgesehen, die Sachbearbeitung beim Kreis um zwei Personen (1,75
Vollzeitäquivalente) zu verstärken. Für Stadt und Kreis entsteht so der
Vorteil, dass die Aufgaben durch einen größeren Personalpool erledigt werden,
so dass eine zeitnahe, qualitative Sachbearbeitung gesichert ist. Die
Vereinbarung sieht eine Personal- und Sachkostenerstattung in dem Umfang vor,
in dem der Personalbestand beim Kreis aufgestockt wird.
Dienstort für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Kreisjugendamtes ist die Stadt Korschenbroich.
Besprechungstermine werden die Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf nach
Terminvereinbarung auch im Stadtzentrum der Stadt Grevenbroich anbieten. Dem
Jugendamt des Kreises stehen dort bereits Räumlichkeiten zur Verfügung.