Betreff
Aufbau und Etablierung organisatorischer Strukturen für ein Energiemanagementsystem (EMS) für die Gebäudewirtschaft durch Inanspruchnahme von Fördermittel
Vorlage
65/1416/XVII/2022
Aktenzeichen
65.3 Energiemanagementsystem
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.    Anstelle der externen Beauftragung eines Gutachtens (100.000 Euro) zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele wird der Aufbau eines Energiemanagementsystems im Amt für Gebäudewirtschaft beabsichtigt. Die geplanten Inhalte des externen Gutachtens werden im Rahmen der Klimaschutzwandelvorsorgestrategie für den Rhein-Kreis Neuss behandelt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, noch in diesem Jahr einen Förderantrag für den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines Energiemanagementsystems im Rahmen des Förderprogramms Kommunalrichtlinie zu stellen.

3.    Bei Fördergenehmigung sollen die Stellen für eine(n) Energiemanagerin/Energiemanager und einer Assistenzkraft ausgeschrieben und im Stellenplan aufgenommen werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Finanzausschusssitzung am 15.03.2022 soll ein externes Gutachten zur Klimaneutralität der Institution Rhein-Kreis Neuss in Auftrag gegeben werden. Im Rahmen der anschließenden Diskussion im Finanzausschuss wurde der Antrag dahingehend abgeändert, dass die Institution Rhein-Kreis Neuss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes bis 2030 eine Reduktion der klimaschädlichen Emissionen um zwei Drittel im Vergleich zu 1990 erreichen soll. Unter welchen Bedingungen dies erfolgen kann, soll Inhalt des Gutachtens sein (s. Seite 15 der Niederschrift des Finanzausschusses vom 15.03.2022). Die Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro sind beim Produkt 090.511.010-„Kreisentwicklung/Strukturwandel“ veranschlagt.

 

Die Verwaltung teilt die beabsichtigten Klimaschutzziele, ist jedoch der Meinung, dass hier eine Dopplung mit der Zielsetzung im Rahmen der beauftragten Klimawandelvorsorgestrategie für den Rhein-Kreis Neuss erfolgt.

 

Stattdessen schlägt die Verwaltung zur Erreichung der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele den Aufbau eines Energiemanagementsystems (EMS) für die Gebäude des Kreises vor, um durch konkrete Maßnahmen im Gebäudesektor weitere Optimierungspotentiale zu heben.

 

Hierzu hat das Baudezernat bereits mit dem Energiebericht eine gute Grundlage geschaffen. Erstmalig wurden neben Verbrauchs- und Kostendaten auch die CO2-Emissionen der Gebäude aufgeschlüsselt. Dass die emittierten CO2-Mengen rund 409 Tonnen niedriger als im Bundesdurchschnitt liegen zeigt, dass die Maßnahmen des Baudezernates greifen. Weitere Maßnahmen im Schulterschluss mit der Kreispolitik, wie z.B. das Photovoltaik-Ausbauprogramm und der 100-prozentige Ökostrombezug, leisten weitere wichtige Beiträge zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele.

 

Im Anschluss an den Energiebericht sind jedoch weitere aufwändige Schritte erforderlich, wie z.B. die kontinuierliche Analyse aller kreiseigenen Gebäude mit technischen und wirtschaftlichen Ausarbeitungen einzelner Einspar- und Klimaschutzmaßnahmen. Die im Amt für Gebäudewirtschaft vorhanden personellen und fachlichen Ressourcen sind hierfür nicht ausreichend.

 

Deshalb soll über das Bundes-Förderprogramm „Kommunalrichtlinie 2022“ der Aufbau und der dauerhafte Betrieb eines Energiemanagementsystems (EMS) im Amt für Gebäudewirtschaft erreicht werden. Dazu soll die Stelle einer Energiemanagerin/eines Energiemanagers und einer Assistenzkraft (Verwaltungskraft) geschaffen werden, die über das Förderprogramm für drei Jahre gefördert werden.

 

In der neuen Kommunalrichtlinie vom 1.1.2022, gültig bis 31.12.2027 sind deutlich verbesserte Förderbedingungen für die Implementierung eines Energiemanagements vorgesehen.

 

Link zur Webseite:  Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Der Rhein-Kreis Neuss als Kommune im Rheinischen Braunkohlerevier kann hier von einer erhöhten Förderquote von 90 Prozent der förderfähigen Kosten profitieren. Sofern ein qualifizierter Antrag noch im Jahr 2022 gestellt wird, beträgt die Förderquote 100 Prozent. Mit Hilfe der Richtlinie können zusätzliche Personalstellen, Hard- und Software, externe Dienstleister, sachdienliche Geschäftsausgaben sowie Zertifizierungskosten gefördert werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.

 

Aufgaben der neugeschaffenen Stelle einer Energiemanagerin/eines Energiemanagers sind u.a. die Entwicklung konkreter Handlungsfelder und Ziele für die Gebäude des Kreises zu entwickeln, welche mit Hilfe eines strukturierten Kennzahlensystems messbar und objektiviert werden können. Nach Planung und Durchführung der konkret erforderlichen Maßnahmen müssen die Daten im Rahmen eines permanenten Energiecontrollings zur Optimierung ausgewertet werden. Zur Datengewinnung und –auswertung sind auch weitere Digitalisierungsmaßnahmen („smarte Gebäudetechnik“) erforderlich.

 

Mit dem Energiemanagementsystem will die Verwaltung einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen. Für den Förderantrag ist ein Beschluss des Kreistages über den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb des Energiemanagementsystems (EMS) erforderlich.

 

 

 

 

Digitalisierungs-TÜV
( X ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(   ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.