Betreff
Beschlussvorlage Förderprogramm Vereine Ukraine Flüchtlinge
Vorlage
52/1420/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, dass aus dem Haushalt für Aufwendungen in Zusammenhang mit der Ukrainekrise ein Betrag in Höhe von 10.000 € zur Unterstützung von Initiativen der Sportvereine im Zusammenhang mit der Ukrainekrise als Billigkeitsleistung bereitgestellt wird. Die Umsetzung erfolgt durch das von der Verwaltung im Sportausschuss vorgelegte Förderprogramm.

 


Sachverhalt:

TOP 5

Herr Streck bedankt sich bei allen für die bisherigen Initiativen und für das ehrenamtliche Engagement. Das Ziel des Antrages ist, dieses Engagement mithilfe eines schnellen, unbürokratischen Förderprogrammes systematisch zu unterstützen.

Herr Buchartz verweist neben des in der Einladung versandten Antrages auch auf die heute vorgelegte Tischvorlage zu TOP 5. In dieser werden exemplarisch Beispiele für das geleistete Engagement einiger Vereine dargestellt. Darüber hinaus hat die Verwaltung bereits einige Eckpunkte für ein potentielles Förderprogramm aufgeführt.

Herr Brügge teilt mit, dass zwar gemäß Antrag zunächst ein Grundsatzbeschluss intendiert gewesen war, die Verwaltung gemeinsam mit dem Sportbund Rhein-Kreis Neuss jedoch bereits Vorüberlegung zu Eckpunkten eines Förderprogrammes angestellt hat. Die aufgeführten Initiativen der Vereine seien lediglich exemplarisch, da keine Gesamtübersicht dazu existiert. Die Intention der bereits angestellten Vorüberlegungen war, am heutigen Tag ein Förderprogramm in dieser oder in abgewandelter Form zu beschließen, um den engagierten Vereinen schnelle Unterstützung zukommen lassen zu können. Sonst würde zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst und über die Ausgestaltung des Förderprogrammes erst im nächsten Sportausschuss entschieden werden.

Herr Tuschen bedankt sich für die Vorüberlegungen der Verwaltung und des Sportbundes Rhein-Kreis Neuss. Aus der Tischvorlage könne entnommen werden, dass es sich um einen überschaubaren Betrag in Höhe von 250 € handle. Dieser Betrag sei für ein kurzes, überschaubares Verfahren angemessen. Er wirbt für eine breite Zustimmung für dieses Verfahren.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Herr Buchartz stellt den Beschlussvorschlag gem. Antrag vom 22. April 2022 in Kombination mit dem in der Tischvorlage zu TOP 5 vorgelegten Förderprogramm zur Abstimmung vor.