Beschlussempfehlung:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu
beschließen, dass aus dem Haushalt für Aufwendungen in Zusammenhang mit der
Ukrainekrise ein Betrag in Höhe von 10.000 € zur Unterstützung von Initiativen
der Sportvereine im Zusammenhang mit der Ukrainekrise als Billigkeitsleistung
bereitgestellt wird. Die Umsetzung erfolgt durch das von der Verwaltung im
Sportausschuss vorgelegte Förderprogramm.
Sachverhalt:
TOP 5
Herr
Streck bedankt sich bei allen
für die bisherigen Initiativen und für das ehrenamtliche Engagement. Das Ziel
des Antrages ist, dieses Engagement mithilfe eines schnellen, unbürokratischen
Förderprogrammes systematisch zu unterstützen.
Herr
Buchartz verweist neben des in
der Einladung versandten Antrages auch auf die heute vorgelegte Tischvorlage zu
TOP 5. In dieser werden exemplarisch Beispiele für das geleistete Engagement
einiger Vereine dargestellt. Darüber hinaus hat die Verwaltung bereits einige
Eckpunkte für ein potentielles Förderprogramm aufgeführt.
Herr
Brügge teilt mit, dass zwar
gemäß Antrag zunächst ein Grundsatzbeschluss intendiert gewesen war, die
Verwaltung gemeinsam mit dem Sportbund Rhein-Kreis Neuss jedoch bereits
Vorüberlegung zu Eckpunkten eines Förderprogrammes angestellt hat. Die
aufgeführten Initiativen der Vereine seien lediglich exemplarisch, da keine
Gesamtübersicht dazu existiert. Die Intention der bereits angestellten
Vorüberlegungen war, am heutigen Tag ein Förderprogramm in dieser oder in
abgewandelter Form zu beschließen, um den engagierten Vereinen schnelle
Unterstützung zukommen lassen zu können. Sonst würde zunächst ein
Grundsatzbeschluss gefasst und über die Ausgestaltung des Förderprogrammes erst
im nächsten Sportausschuss entschieden werden.
Herr
Tuschen bedankt sich für die
Vorüberlegungen der Verwaltung und des Sportbundes Rhein-Kreis Neuss. Aus der
Tischvorlage könne entnommen werden, dass es sich um einen überschaubaren
Betrag in Höhe von 250 € handle. Dieser Betrag sei für ein kurzes,
überschaubares Verfahren angemessen. Er wirbt für eine breite Zustimmung für
dieses Verfahren.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Herr
Buchartz stellt den
Beschlussvorschlag gem. Antrag vom 22. April 2022 in Kombination mit dem in der
Tischvorlage zu TOP 5 vorgelegten Förderprogramm zur Abstimmung vor.