Betreff
Satzungsänderung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss, hier: Gebührenänderung
Vorlage
40/1441/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die als Anlage 2 der Vorlage beigefügte Neufassung der Satzung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss mit Wirkung zum 01.10.2022.


Sachverhalt:

Zum 01.10.2022 ist eine Erhöhung der Gebühren der Musikschule Rhein-Kreis Neuss geplant. Die letzten Gebührenerhöhungen der Musikschule Rhein-Kreis Neuss erfolgten zum 01.10.2014, 01.10.2016 und 01.10.2019.

 

Es ist Ziel, bei der Festsetzung der Unterrichtsgebühren die Kosten für die Musikschule in einer Balance zwischen Gebühreneinnahmen, Einnahmen durch Kooperationen und einer Umlage der Mehrbelastung auf die beteiligten Kommunen abzüglich des Kreisanteils zu finanzieren und dabei die Gebühren in einem für alle Beteiligten vertretbaren Rahmen zu halten.

 

Bei der Gebührenkalkulation wurde einerseits der Kostendeckungsgrad der Musikschulangebote betrachtet, andererseits eine nur behutsame Erhöhung in den Bereichen der Breitenförderung, die ein zugangsoffenes Angebot für viele Schülerinnen und Schüler bieten, vorgenommen.

 

Bei den Gebühren der Musikschule handelt es sich um eine Mischkalkulation. Die Früherziehung weist dabei bereits einen hohen Deckungsgrad aus. Die geplante Gebührenerhöhung für diesen Bereich beläuft sich auf monatlich 1,50 Euro.

 

Die Unterrichtsangebote für die Musikklassen 1 und 2 entfallen, da diese flächendeckend durch das JeKits-Angebot ersetzt werden. Eine Regelung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der JeKits-Förderung wurde bereits bei der letzten Satzungsänderung aufgenommen. Neu aufgenommen in die Satzung wurden nun die festgesetzten Beiträge nach den Ausführungsbestimmungen des Landes sowie die Regelung zu den Ermäßigungen.

 

Die Unterrichtsangebote für den 4er- und 5er-Gruppenunterricht für alle Instrumente entfallen, da diese insbesondere auch aufgrund der JeKits-Klassen nicht mehr nachgefragt werden.

 

Die Unterrichtszeit in der 3er-Gruppe wurde von 40 auf 50 Minuten erhöht, da es für die 3er-Gruppe einen erhöhten Abstimmungsbedarf gibt.

 

Neu aufgenommen wurden die Regelungen zum Onlineunterricht und zu den Kooperationen.

 

Die Gebühren für den Musikschulunterricht für Kinder und Jugendliche wurden durchschnittlich um 4,6 % erhöht, für Erwachsene um durchschnittlich 5,9 %.

 

Mit den geplanten Änderungen können bei gleichbleibender Belegung voraussichtliche Mehrerträge in Höhe von rund 9.000 € in 2022 und 37.000 € in 2023 erwirtschaftet werden.

 

Eine Gegenüberstellung der derzeit gültigen und der geplanten Neufassung der Satzung für die Musikschule ist als Anlage 1 sowie die geplante Neufassung der Satzung inklusive der Gebührensätze als Anlage 2 beigefügt.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 30.05.2022 hat dieser einstimmig beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, die Neufassung der Satzung der Musikschule mit Wirkung zum 01.10.2022 zu beschließen.