Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2022 und zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) und des § 6 der Kommunalhaushaltsrechts- anwendungsverordnung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 30. März 2022 vom Kreistag beschlossen. Die nach § 56 Abs. 2 KrO NRW erforderliche Genehmigung der Kreisumlage ist beantragt und wird laut telefonischer Auskunft der Bezirksregierung aller Voraussicht nach in der 2. Juli-Hälfte erfolgen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Kreistages zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2022, zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) und des § 6 der Kommunalhaushaltsrechtsanwendungs-verordnung über Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden (Ukraine-Flüchtlinge) Stellung nehmen und eine aktuelle Übersicht vorlegen.