Betreff
Abfallwirtschaftsbilanz 2021
Vorlage
68/1473/XVII/2022
Aktenzeichen
68.2-08/02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- Klimaschutz und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 


Sachverhalt:

 

Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gem. § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) sind die Kreise und die kreisangehörigen Kommunen dazu verpflichtet, die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen. Die Kreise müssen dabei die Entsorgungsanlagen vorhalten, während die kreisangehörigen Gemeinden die Einsammlung und den Abfalltransport gewährleisten.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist Eigentümer der Deponie Neuss-Grefrath, der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der Deponie Neuss-Grefrath und der Kompostierungsanlage in Korschenbroich. Weiterhin hat der Kreis auf dem Gelände der geschlossenen Sonderabfalldeponie in Grevenbroich-Neuenhausen die dortige  Kleinanlieferstation gepachtet.

 

Damit die Entwicklung der Abfallmengen nachvollziehbar ist, werden die Daten aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 nebeneinander betrachtet.

 

1.   Entwicklung der Siedlungsabfallmengen

Aus den Anlagen 1 und 2 kann man die Entwicklung der Siedlungsabfallmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen sowie die Siedlungsabfall-mengen pro Einwohner entnehmen.

 

Die Entwicklung der Abfallmengen wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Ein höheres Wirtschaftswachstum und ein höherer Wohlstand führen grundsätzlich zu mehr Konsum, zur Entwicklung neuer Produkte, zu einem schnelleren Austausch alter durch neue Produkte und im Ergebnis zu höheren Abfallmengen.

 

Durch die Einführung Dualer Entsorgungssysteme in der Eigenverantwortung der Hersteller können bestimmte Abfallströme getrennt erfasst und außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung recycelt werden, ggfs. in Verbindung mit Pfandsystemen. Beispiele sind bepfandete Ein- und Mehrwegflaschen, Verbund- und Kunststoffverpackungen (Gelbe Tonne), Elektroaltgeräte, Batterierücknahme. Dies reduziert die Abfallmengen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und erhöht die Recyclingmengen.

 

Die Verbesserung der Abfalltrennung in den privaten Haushalten vergrößert die Mengen getrennt gesammelter recyclingfähiger Abfälle und verringert im Gegenzug den Anteil der gemischten Abfälle in der grauen Restmülltonne.

 

Änderungen der Lebensgewohnheiten verändern die Abfallzusammensetzung, z.B. sinkt beim Altpapier der Anteil der Zeitungen wegen vermehrter digitaler Informationsbeschaffung während auf der anderen Seite der vom Online-Handel getriebene Anteil der Kartonagen steigt.

 

Bei den getrennt gesammelten Bioabfällen fallen in warmen, feuchten Jahren erkennbar größere Abfallmengen wegen eines stärkeren Pflanzenwachstums an. Dieser Effekt wirkt auch auf den Restabfall, da immer noch größere Mengen an Gartenabfällen in der Restmülltonne landen.

 

Einen wesentlichen Effekt hatte die Corona-Pandemie. Kurzarbeit, Homeoffice, die vorübergehende Schließung von Schulen und Kitas sowie die Reduktion von Urlaubs-, Gastronomie- und Freizeitangeboten haben das Leben der Menschen stärker in die „eigenen vier Wände“ verlagert. Dort stand dann auch mehr Zeit zur Verfügung für Aufräum- und Renovierungsarbeiten. Diese Veränderungen haben zu einem verstärkten Anfall z.B. von Sperrmüll, Restabfall und Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten geführt. Die Kommunen und der Kreis konnten ihre Leistungen zur Abfallentsorgung nahezu ohne Einschränkungen weiter anbieten. Der Kreis hat z.B. (im Gegensatz zu vielen anderen Körperschaften), gemeinsam mit seinen Partnern aus der privaten Entsorgungswirtschaft, seine Kleinanlieferstationen durchgehend offengehalten, diese wurden während der Einschränkungen der Corona-Zeit besonders stark genutzt.

 

Die beschriebenen Effekte haben insbesondere von 2019 nach 2020 zu einem Anstieg der Abfallmengen geführt. Auch 2021 waren nach der Einschätzung des Kreises die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch vorhanden, der Scheitelpunkt war aber im Jahr 2020 erreicht und überschritten.

 

Die Hochwasserkatastrophe des Jahres 2021 hat den Kreis vergleichsweise gering getroffen und nicht zu deutlich erhöhten Abfallmengen geführt. Der Kreis hatte den betroffenen Körperschaften Entsorgungskapazitäten angeboten, diese mussten aber nicht in Anspruch genommen werden.

 

Die beschriebenen Effekte überlagern sich und es kann nicht genau ermittelt werden, welche Effekte in welcher Höhe die Veränderungen der Abfallmengen und Abfallzusammensetzungen beeinflusst haben. 

 

  1. Restabfall, Graue Tonne und Sperrmüll

 

Die Hausmüllmenge ist von 2019 nach 2020 deutlich gestiegen und hat dieses Niveau 2021 gehalten.

 

Auch die Sperrmüllmenge ist 2020 erheblich angestiegen, ist aber im Jahr 2021 bereits wieder gesunken. Hier ist ein Corona-Effekt deutlich zu erkennen.

 

  1. Elektro-Altgeräte

 

Die Anzahl der kommunal eingesammelten und an den Kleinanlieferstellen des Kreises abgegebenen Elektro-Altgeräte stieg im Jahr 2020 ebenfalls an. Auch hier ist im Folgejahr wieder ein Rückgang zu beobachten, weshalb man auch diesen Effekt der Corona-Pandemie zuschreiben kann.

 

  1. Entwicklung der an den Kleinanlieferstationen abgegebenen Mengen

 

Die Entwicklung der an den Kleinanlieferstellen des Kreises abgebebenen Abfallmengen ist in der Anlage 3 dargestellt. Von 2019 nach 2020 stiegen die Abfallmengen an den Kleinanlieferstellen um ca. 21%. 2021 lag die Abfallmenge immer noch ca. 16% über der Menge aus 2019.

 

  1. Ein- und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage

Der Hausmüll wird der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) zugeführt. Dort wird durch verschiedene Sortier- und Behandlungstechniken Metall aus dem Hausmüll aussortiert. Dieses wird dann einem Recyclingkreislauf zugeführt.

Der Hausmüll wird außerdem einer biologischen Behandlung innerhalb der Rottereakto-ren unterzogen. Im Jahr 2021 wurde so die Menge, die der Müllverbrennung zugeführt wird, um 9.568 Tonnen verringert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


  1. Deponierte Mengen

 

Es dürfen ausschließlich Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Inhaltsstoffe aufweisen, der Deponie zugeführt werden. Dazu gehören mineralische Gewerbeabfälle wie Aschen und Schlacken sowie nicht verwertbare Abbruchabfälle wie beispielsweise Asbestzementplatten, Baustoffe auf Gipsbasis, Reste der Bauschuttaufbereitung und mineralische Dämmstoffe. Weiterhin werden auf der Deponie geeignete Abfälle als Ersatzbaustoffe eingesetzt, weil z.B. Asbestabfälle arbeitstäglich abgedeckt werden müssen, weil mineralische Dämmstoffe wegen der erforderlichen Standfestigkeit des Deponiekörpers mit anderen Abfällen vermischt eingebaut werden oder weil Material für Deponiestraßen benötigt wird. Die Deponiemengen schwanken, sie sind abhängig von größeren Baumaßnahmen im Kreis und von den erforderlichen Einrichtungsarbeiten auf der Deponie. Auf der Deponie Neuss-Grefrath wurden im aktiven Deponieabschnitt 10 folgende Abfallmengen eingebaut:   

2019

2020

2021

19.465 t

17.248 t

27.384 t

 

 

 

 

  1. Schadstoffmengen

Im Rhein-Kreis Neuss können die Bürgerinnen und Bürger ihre im Haushalt entstehenden schadstoffhaltigen Abfälle an den Schadstoffmobilen und den Kleinanlieferstationen der Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.


 

2019

2020

2021

Schadstoffmobil

234 t

260 t

 247 t

Kleinanlieferstationen

223 t

299 t

 268 t

Summe

497 t

 599 t

515 t


Der obenstehenden Tabelle kann man entnehmen, dass auch die Schadstoffmengen, die im Jahr 2020 abgegeben wurden, höher waren als die des Vorjahres. Es wurden ca. 100 Tonnen mehr abgegeben. Im Jahr 2021 waren die Mengen bereits wieder weitgehend auf dem Niveau von 2019. Auch dies dürften Einmaleffekte wegen der Corona-Pandemie sein. Wenn über Jahre angesammelte Lacke, Farben, Lösemittel, Altbatterien etc. einmal entsorgt sind, stellt sich anschließend wieder ein übliches Niveau ein.

      Vergleichbare Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen, Arztpraxen und Kleingewerbe können am Gewerbeschadstoffmobil abgegeben werden. Das Gewerbeschadstoffmobil wird in erster Linie von Ärzten und medizinischen Einrichtungen genutzt. Die Erfassung der Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die Entsorgungskosten werden nicht nach Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.
Der untenstehenden Tabelle kann entnommen werden, dass die von Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen abgegebenen Schadstoffmengen in den Jahren 2020 und 2021 deutlich geringer waren, als noch im Jahr 2019. Dies kann ein Effekt der Coronapandemie eingestuft werden, da viele Betriebe von den geltenden Maßnahmen betroffen waren und entsprechend weniger produziert wurde.

      Ebenso kann der Anstieg der von den Arztpraxen und anderen ärztlichen Einrichtungen abgegeben Abfälle möglicherweise vermehrten Krankheitsfällen, Impfungen und verstärkten Hygienemaßnahmen zugeschrieben werden.

 

 


 

 

2019

2020

2021

Gewerbe und öffentliche Einrichtungen

16,6 t

10,3 t

9,3 t

Arztpraxen und ärztliche Einrichtungen

Anzahl der Gefäße:
1.050
Gesamtvolumen:
ca. 51 m³

 

Anzahl der Gefäße:
1.257
Gesamtvolumen:
ca. 61 m³
 

Anzahl der Gefäße:
1.452
Gesamtvolumen:
ca. 71 

 

 

 

 

  1. Ein- und Ausgänge Kompostierungsanlage


Zusätzlich zu den Mengen, die durch die Städte und die Gemeinde durch die Biotonnensammlung und die Bündelsammlungen angeliefert werden, nimmt die Kompostierungsanlage auch gewerbliche Garten- und Parkabfälle z.B. von Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus an. Diese Anlieferungen werden durch privatwirtschaftliche Entgelte abgerechnet. Die an der Kompostierungsanlage in Korschenbroich abgegebenen gewerblichen Mengen werden zum Großteil zur Verringerung des Transportvolumens geschreddert und in anderen Anlagen kompostiert. Dazu hat der Kreis gesonderte Entsorgungsverträge abgeschlossen. Diese Mengen können, anders als die Abfälle aus der Biotonne, günstiger in offenen, einfachen Kompostierungsanlagen verarbeitet werden.
Die kommunalen Abfallmengen ergeben sich aus den Mengen, die bei den Wertstoffhöfen anfallen, sowie den Mengen der Bündel-, Laub- und Weihnachtsbaumsammlung und der Biotonne.
Zu den gewerblichen Mengen gehören die Mengen, die etwa durch Garten- und Landschaftsbaubetriebe angeliefert werden und die Rückführungsmengen. Die Rückführungsmengen sind die Mengen, die bei Kapazitätsengpässen mit anderen Kompostanlagen ausgetauscht werden.


 

2019

2020

2021

Eingang kommunale Mengen

43.534 t

45.172 t

50.156 t

Eingang gewerbliche Mengen

11.625 t

8.999 t

 4.750 t

Ausgang vermarkteter Kompost

17.219 t

24.525 t

24.171 t

Ausgang thermische Verwertung

 3.291 t

 5.005 t

2.748 t

Ausgang unbehandelte Mengen

18.950 t

10.888 t

6.091 t

                                                                                                                  

 

Die gewerblichen Mengen bewegen sich frei auf dem Markt. Sie und entsprechend die unbehandelt abgegebenen Mengen sind stark gesunken, weil während eines mehrmonatigen Umbaus der Kompostanlage zum Jahreswechsel 2020/2021 im Rahmen eines Notbetriebs nur kommunale Mengen angenommen wurden. In dieser Zeit haben sich die gewerblichen Mengen andere Anlagen gesucht. Für die Übersicht der Mengen, die an der Kleinanlieferstation für Grünabfälle angenommen wurden, wird auf Anlage 3 verwiesen.

 

 

  1. Entsorgungs- und Verwertungswege

Im Umgang mit Abfällen gibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Vorgabe dazu, wie mit Abfällen umgegangen werden soll.

So soll das Zustandekommen von Abfällen möglichst vermieden werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollen die nicht vermeidbaren Abfälle nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Besteht weder die Möglichkeit der Abfallvermeidung, noch die der Wiederverwendung, sind die Abfälle so hochwertig wie möglich zu verwerten. Dabei geht die wertstoffliche Verwertung, also das Recycling, der thermischen oder energetischen Verwertung vor. Die Beseitigung ist als letztes Mittel anzuwenden, wenn der Abfall nicht wiederverwendet und auch nicht verwertet werden kann.

Aufgrund von Änderungen der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL, 2008/98/EG) in 2018 sollen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2020 mindestens 50 Gewichtsprozent, bis 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent und bis 2035 mindestens 65 Gewichtsprozent betragen. Das KrWG hat diese Vorgaben in übernommen.

Die Recyclingquote der dargestellten Entsorgungswege für Siedlungsabfälle aus dem Rhein-Kreis Neuss liegt derzeit bei 32 %. Die Verwaltung sieht einen Handlungsbedarf zur Erhöhung der Recyclingquote. Die aktuelle Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§14 Abs. 2) von 50 Gewichtsprozent bleibt weit unterschritten. Ansatzpunkte liegen insbesondere im Bereich der Restabfälle (Graue Tonne). Diese enthält noch große Mengen recyclingfähiger Abfälle wie Bioabfälle, Papier und Verpackungen. Sind diese einmal im Restabfall mit anderen Abfällen vermischt, ist in der Regel nur noch eine thermische Verwertung möglich. Eine Steigerung der Recyclingquote setzt eine bessere Abfalltrennung in den privaten Haushalten voraus. Der Kreis bespricht die Möglichkeiten zur Steigerung der Recyclingquote regelmäßig mit den kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der von den Kommunen und vom Kreis gebildeten „Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Rhein-Kreis Neuss“ (AKN).