Betreff
Bericht der UNB zu den Beteiligungen zwischen den Sitzungen gem. § 70 Abs. 7 LNatSchG NRW
Vorlage
68/1474/XVII/2022
Aktenzeichen
68.4-10.04
Art
Bericht

Sachverhalt:

Datum

Vorhaben / Standort / betroffene Schutzkategorie

Informationen

01.06.2022

Umwandlung einer Waldfläche in eine Brachfläche.

Ossum-Bösinghover Altstromrinne, Meerbusch-Latum

Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet DE-4605-301

 

Der Baumbestand (Pappel) auf der Fläche wurde bereits eingeschlagen. Die Fläche soll nicht wieder aufgeforstet werde. Hier soll der Lebensraum des Ameisenbläulings durch die Schaffung einer Brachfläche erweitert werden. Das LANUV NRW befürwortet die Maßnahme. Sie entspricht dem Entwicklungskonzept des AK Wiederansiedlung des Bläulings (Biologische Station / Rhein-Kreis Neuss / EVK / LANUV NRW).

Da es sich rechtlich noch um eine Waldfläche handelt, bedarf die Herstellung der Brachfläche einer forstrechtlichen Waldumwandlungsgenehmigung.

Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen treten nicht ein. Die Maßnahme entspricht vielmehr dem Schutzzweck (Weitere Förderung des Lebensraums des Ameisenbläulings).

Die Umwandlung von Wald ist nach den Festsetzungen des Landschaftsplanes III - Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich - für Naturschutzgebiete grundsätzlich untersagt. Hierfür ist eine Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG im überwiegenden öffentlichen Interesse unter Beteiligung des Naturschutzbeirates / des Beiratsvorsitzenden zu gewähren.

01.06.2022

Errichtung eines unterirdischen Filterschachtes.

Neuss-Selikum, südlich Nixhütter Weg an der Eisenbahnunterführung

Landschaftsschutzgebiet

Bau eines Filterschachtes zur Regenwasserbehandlung in einen bestehenden Regenwasserkanal. Es werden nur bereits befestigte Flächen (gepflasterter Vorplatz) beansprucht. Der Standort ist durch die Lage des Kanals vorgegeben. Als Zufahrt wird der bestehende Unterhaltungsweg genutzt. Aufgrund der beengten Verhältnisse werden möglichst kleine Maschinen eingesetzt.

Die Materiallagerung erfolgt am Nixhütter Weg auf dem Seitenstreifen. Das Material wird von dort aus mit einem Kran auf die Baustelle gehoben.

Da der Standort im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet nach dem Landschaftsplan I - Neuss - liegt, ist für die Zulassung der Baumaßnahme die Gewährung von Befreiung aus überwiegendem öffentlichen Interesse gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG unter Beteiligung des Naturschutzbeirates / des Beiratsvorsitzenden erforderlich.

01.06.2022

Temporäre Baustellenzufahrt und Materiallager zur Erweiterung der Karl-Kreiner-Grundschule, Neuss.

Neuss, Gladbacher Straße

Landschaftsschutzgebiet

Die Karl-Kreiner-Grundschule in Neuss, Gladbacher Straße, wird erheblich erweitert. Eine Andienung der Baustelle über die bestehende Feuerwehrzufahrt kann nicht erfolgen, da dies der Hauptweg der Schülerinnen und Schüler ist. Ebenso scheidet eine Zufahrt über die angrenzenden reinen Wohngebiete aus.

Geplant ist daher eine temporäre Zufahrt vom Kirmesplatz aus über eine Rasenfläche. Die temporäre Zufahrt lehnt sich an eine bestehende Wegeführung an. Hierbei wird auf einer kurzen Strecke festgesetztes Landschaftsschutzgebiet nach dem Landschaftsplan I - Neuss - in Anspruch genommen. Gehölzrodungen sind nicht erforderlich.

Hierfür bedarf es der Gewährung von Befreiung aus überwiegendem öffentlichen Interesse gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG unter Beteiligung des Beirates / des Beiratsvorsitzenden.

01.06.2022

Errichtung eines Stabgitterzaunes anstelle eines Maschendrahtzaunes.

Dormagen, Provinzialstraße 95 (L 280)

Landschaftsschutzgebiet

Entlang des früheren Hofgrundstücks Provinzialstraße 95 wurde der frühere Maschendrahtzaun in Teilen durch einen Stabgitterzaun mit Kunststoffgeflecht ersetzt.

Der Standort liegt im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet nach dem Landschaftsplan II -Dormagen - des Rhein-Kreises Neuss. In weiteren Teilen soll der baufällige Maschendrahtzaun durch einen entsprechenden Wildschutzzaun ersetzt werden.

Gegen den Ersatz durch einen Wildschutzzaun bestehen keine Bedenken. Der Stabgitterzaun mit Kunststoffgeflecht entlang der Provinzialstraße würde hier aufgrund der unverdeckten Einsehbarkeit zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen. Wegen der Lage des Zaunes im Landschaftsschutzgebiet bedarf es im Übrigen der Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG unter Beteiligung des Beirates / des Beiratsvorsitzenden.

Die Befreiung soll für den Stabgitterzaun entlang der Provinzialstraße gewährt werden, wenn dieser um 3 m zurückversetzt wird, sodass zur Straße hin eine 2-reihige Hecke vorgepflanzt werden kann. Damit wird der optische Eindruck weitestgehend gemindert. In weiteren Teilen erfolgt ein Ersatz durch einen Wildschutzzaun bzw. bleibt der alte Maschendrahtzaun weiter bestehen.

01.06.2022

Errichtung einer temporären Überfahrt über den Norfbach.

Neuss-Norf, Vellbrüggener Straße 10

Landschaftsschutzgebiet

An dem Haus Vellbrüggener Straße 10 in Neuss-Norf sind bauliche Veränderungen vorgesehen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Eine Zufahrt zum Garten des Hauses zum Transport ist jedoch nur vom Kirmesplatz Norf aus über den Norfbach möglich.

Hierfür ist die temporäre Anlage einer Überfahrt vorgesehen. Diese wird nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder restlos beseitigt. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Der Bereich des Norfbachs und des Kirmesplatzes liegen im Landschaftsschutzgebiet nach dem Landschaftsplan I - Neuss -. Die Errichtung der temporären Überfahrt bedarf der Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG unter Beteiligung des Beirates / des Beiratsvorsitzenden.

21.06.2022

Hundeausstellung im RennbahnPark Neuss.

Neuss, RennbahnPark

Landschaftsschutzgebiet

Der VDH plant am 09.07.2022 und 10.07.2022 eine Hundeausstellung im Bereich des RennbahnParks Neuss. Die Veranstaltung wird keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft mit sich bringen.

Da der Standort im Landschaftsschutzgebiet liegt, bedarf die Veranstaltung der Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG unter Beteiligung des Beirates / des Beiratsvorsitzenden.