Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Mittagessen an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/1482/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreistag die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Derzeit ist der Rhein-Kreis Neuss an vier seiner Förderschulen als Schulträger für die Bereitstellung des Mittagessens und die Erhebung der Gebühren für das Mittagessen verantwortlich. Es handelt sich dabei um die drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Mosaik-Schule, Sebastianus-Schule und Schule am Nordpark) sowie um die Joseph-Beuys-Schule (Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung). Alle vier Schulen sind gebundene Ganztagsschulen mit Unterricht am Nachmittag.

 

An den übrigen vier Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss – an den drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Martinus-Schule, Schule am Chorbusch und Herbert-Karrenberg-Schule) sowie an der Michael-Ende-Schule (Förderschwerpunkt Sprache) – gibt es offene Ganztagsangebote. An diesen Schulen ist der Träger der offenen Ganztagsangebote, der Evangelische Verein für Jugend- und Familienhilfe, für die Bereitstellung des Mittagessens und für die Erhebung der Elternbeiträge zuständig.

 

Die vom Kreistag am 30.03.2022 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss betrifft das Mittagessen an den vier zuerst genannten Schulen. Diese Satzung regelt in § 3 Absätze 1 und 2, dass bei regelmäßiger Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Mittagsverpflegung monatlich eine Gebühr von 33 Euro erhoben wird, bei nicht regelmäßiger Teilnahme 3 Euro für jeden Verpflegungstag.

 

Die Preissteigerungen im Lebensmittelbereich führen zurzeit zu Preissteigerungen im Bereich der Mittagsverpflegung an den Förderschulen.

 

Die Caterer der vier Förderschulen des gebundenen Ganztags haben bereits im Frühjahr bzw. Sommer 2022 die Preise um durchschnittlich 12,23 Prozent erhöht.

 

Auch der evangelische Verein für Jugend –und Familienhilfe e. V. berichtet von notwendig gewordenen Preisanpassungen bei der monatlichen Essenspauschale.

 

Aus den Schulen wird berichtet, dass die Lebensmitteleinkäufe für den Kochunterricht mit 3 € pro Portion teilweise nicht mehr bezahlbar sind.

 

Aus o. g. Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Mittagsverpflegung in § 3 Absätze 1 und 2 zum 01.02.2023 anzupassen:

 

Für die regelmäßige Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird für jeden Monat des Schuljahres (August –Juli) eine monatliche Gebühr von 37,00 € (vorher 33,00 €) erhoben und bei nicht regelmäßiger Teilnahme für jeden Verpflegungstag eine Gebühr in Höhe von 3,40 € (vorher 3,00).

Insgesamt rechnet die Verwaltung mit einer Ertragssteigerung von rund 27.000,00 € jährlich (12,40 %).

 

Der Entwurf einer geänderten Satzung ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind farbig unterlegt.