Beschlussempfehlung:
Der Schul- und
Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreistag die Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises
Neuss in der Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
Sachverhalt:
Derzeit ist der
Rhein-Kreis Neuss an vier seiner Förderschulen als Schulträger für die
Bereitstellung des Mittagessens und die Erhebung der Gebühren für das
Mittagessen verantwortlich. Es handelt sich dabei um die drei Schulen mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Mosaik-Schule, Sebastianus-Schule und
Schule am Nordpark) sowie um die Joseph-Beuys-Schule (Förderschwerpunkt:
Emotionale und soziale Entwicklung). Alle vier Schulen sind gebundene
Ganztagsschulen mit Unterricht am Nachmittag.
An den übrigen
vier Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss – an den drei Schulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen (Martinus-Schule, Schule am Chorbusch und
Herbert-Karrenberg-Schule) sowie an der Michael-Ende-Schule (Förderschwerpunkt
Sprache) – gibt es offene Ganztagsangebote. An diesen Schulen ist der Träger
der offenen Ganztagsangebote, der Evangelische Verein für Jugend- und
Familienhilfe, für die Bereitstellung des Mittagessens und für die Erhebung der
Elternbeiträge zuständig.
Die vom Kreistag
am 30.03.2022 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss betrifft das
Mittagessen an den vier zuerst genannten Schulen. Diese Satzung regelt in § 3
Absätze 1 und 2, dass bei regelmäßiger Teilnahme von Schülerinnen und Schülern
an der Mittagsverpflegung monatlich eine Gebühr von 33 Euro erhoben wird, bei
nicht regelmäßiger Teilnahme 3 Euro für jeden Verpflegungstag.
Die
Preissteigerungen im Lebensmittelbereich führen zurzeit zu Preissteigerungen im
Bereich der Mittagsverpflegung an den Förderschulen.
Die Caterer der
vier Förderschulen des gebundenen Ganztags haben bereits im Frühjahr bzw.
Sommer 2022 die Preise um durchschnittlich 12,23 Prozent erhöht.
Auch der
evangelische Verein für Jugend –und Familienhilfe e. V. berichtet von notwendig
gewordenen Preisanpassungen bei der monatlichen Essenspauschale.
Aus den Schulen
wird berichtet, dass die Lebensmitteleinkäufe für den Kochunterricht mit 3 €
pro Portion teilweise nicht mehr bezahlbar sind.
Aus o. g. Gründen
schlägt die Verwaltung vor, die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die
Mittagsverpflegung in § 3 Absätze 1 und 2 zum 01.02.2023 anzupassen:
Für die
regelmäßige Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird für jeden Monat des Schuljahres
(August –Juli) eine monatliche Gebühr von 37,00 € (vorher 33,00 €) erhoben und
bei nicht regelmäßiger Teilnahme für jeden Verpflegungstag eine Gebühr in Höhe
von 3,40 € (vorher 3,00).
Insgesamt rechnet
die Verwaltung mit einer Ertragssteigerung von rund 27.000,00 € jährlich (12,40
%).
Der Entwurf einer
geänderten Satzung ist als Anlage beigefügt.
Die Änderungen sind farbig unterlegt.