Betreff
Photovoltaikanlagen auf den Entsorgungsanlagen des Kreises
Vorlage
68/1485/XVII/2022
Aktenzeichen
68.2-09/36-2022-01
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der lokale Ausbau erneuerbarer Energien ist Voraussetzung, um eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu erreichen. Nachfolgend wird über aktuelle Planungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Bereich der Skihalle auf der Deponie Neuss-Grefrath sowie zum Sachstand bei den anderen Entsorgungsanlagen des Kreises berichtet.

 

Deponie Neuss-Grefrath, Erbbaugrundstück Skihalle

Der Betrieb der Skihalle Neuss und der sonstigen dort errichteten Freizeitanlagen erfolgt auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der allrounder mountain resort gmbh & co.kg (Erbbauberechtigte) sowie der Stadt Neuss und dem Rhein-Kreis Neuss jeweils als Grundstückseigentümer und Erbbaurechtsgeber. Die Erbbauberechtigte beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaikanlage („PV-Anlage“) auf Freiflächen des Erbbaugrundstücks. Die PV-Module sollen errichtet werden:

  • an der zur Autobahn gelegenen Seitenfläche der Skihalle,
  • auf der unmittelbar davorliegenden Fläche südöstlich der Skihalle,
  • auf der Fläche nordöstlich der Skihalle (Kuppenbereich der Deponie)

Die Anlage 1 verdeutlicht die Maßnahme.

Die vorhandenen Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Rahmen der Deponierekultivierung bleiben unberührt. Es sind insgesamt 6.984 Module geplant mit einer Leistung von je 545 Wp (Watt peak) und einer Gesamtleistung von ca. 3,8 MWp (Megawatt peak). Mit Watt peak wird die von PV-Modulen unter definierten Testbedingungen abgegebene Leistung in Watt bezeichnet. 

Die Erbbauberechtigte hat den Bauantrag bei der Stadt Neuss eingereicht, der Kreis hat die erforderliche Anzeige zur Änderung der Planfeststellung der Deponie Neuss-Grefrath bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Aus der Sicht des Kreises erfolgt durch die Fundamentarbeiten für die Gestelle der PV-Module keine Beeinträchtigung der Deponiedichtung oder anderer Deponieanlagen.

 

Deponie Neuss-Grefrath, WSAA

Für die Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) des Kreises auf der Deponie Neuss-Grefrath befindet sich derzeit ein Planungsauftrag in der Ausschreibung. Die WSAA hat in weiten Teilen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Es soll entschieden werden, in welcher Art und Weise die Abfallbehandlung zukünftig erfolgen soll und wie die Anlage ertüchtigt oder neu gebaut werden soll. Dabei werden Überlegungen zu einer Ausstattung der (neuen) Anlage mit einer PV-Anlage einbezogen.

 

Deponie Neuss, Rekultivierungsflächen

In der Vergangenheit gab es Überlegungen der Stadtwerke Neuss GmbH auf dem zur Ortschaft Grefrath gelegenen und bereits rekultivierten Südwest-Hang der Deponie eine PV-Anlage zu errichten. Diese Pläne wurden von den Stadtwerken damals nicht weiterverfolgt. Inzwischen wurde diese Fläche mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und steht nicht mehr als Standort für eine PV-Anlage zur Verfügung. Auf dem Gelände sind weitere rekultivierte Freiflächen verfügbar. Diese sind zunächst hinsichtlich der Eignung der Flächen, der Auswirkungen auf die bestehenden Vertragsverhältnisse und eines Interesses möglicher Betreiber zu untersuchen.

 

Deponie Gohr

Auf der Deponie Gohr ist auf den möglichen Flächen in zwei Ausbaustufen eine PV-Anlage errichtet worden (3,6 MWp). Betreiberin sind ist die evd - energieversorgung dormagen gmbh.

 

Deponie Frimmersdorf

Die Deponie Frimmersdorf soll gemäß der Rekultivierungsplanung vollständig aufgeforstet werden. Die Pflanzungen sind bereits angelegt. Insoweit stehen keine Flächen für eine PV-Anlage zur Verfügung.

 

Kompostanlage Korschenbroich

Hier steht grundsätzlich die Dachfläche der Kompostanlage zur Verfügung. Bisher wurde auf eine genauere Recherche hinsichtlich der statischen und technischen Eignung des Daches zur Errichtung einer PV-Anlage verzichtet. Denn das Dach wurde 1999 errichtet und muss in absehbarer Zeit saniert werden. Außerdem stehen in den nächsten Jahren weitere Planungsüberlegungen an. Möglicherweise wird die Anlage umfassend umgebaut, um auf eine andere Rottetechnik zu wechseln und um eine Vergärungsstufe zur Erzeugung von Biogas zu ergänzen. Daher macht die Investition in eine PV-Anlage derzeit keinen Sinn. Die Möglichkeit zur Errichtung einer PV-Anlage wird aber bei den anstehenden Planungen mit untersucht. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die PV-Anlagen werden durch Dritte im eigenen Namen und auf eigenes Risiko betrieben, insoweit sind keine Investitionen des Kreises erforderlich. Soweit PV-Anlagen auf Flächen und Gebäuden des Kreises errichtet werden, sind Pachteinnahmen möglich.