Betreff
Zuständigkeitsänderung bzgl. der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen von den Kreisen und kreisfreien Städten auf die 5 Bezirksregierungen im Land NRW
Vorlage
68/1486/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

In der Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN für die Jahre 2022 bis 2027 ist ein beschleunigter Ausbau der Windenergie vorgesehen und als Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele definiert. Hierzu möchte die Koalition durch eine Ermöglichungsplanung die Voraussetzungen schaffen, dass in den kommenden fünf Jahren mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in NRW entstehen. Mit einem Zukunftsplan soll die Umweltverwaltung gestärkt werden, um geltendes Recht umzusetzen und die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Nach der Koalitionsvereinbarung sollen die Bezirksregierungen in Zukunft die Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen sein, wobei die Genehmigungsbehörden mit den notwendigen Personalkapazitäten und Finanzmitteln ausgestattet werden. Dazu gehört die Schaffung von jährlich 200 zusätzlichen Stellen sowie eine Überprüfung und Optimierung bestehender Strukturen in der Landesverwaltung. Beim Umweltministerium wurde eine Taskforce eingerichtet, um die Koalitionsvereinbarung umzusetzen.