Betreff
Investive Substanzerhaltungsmaßnahmen
- Sachstandsbericht Masterplan für Straßen und Radwege 2021/2022
Vorlage
66/1496/XVII/2022
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Die investiven Substanzerhaltungsmaßnahmen an den Kreisstraßen und Radwegen entlang den Kreisstraßen werden jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) nach Notwendigkeit und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Verwaltung umgesetzt.

 

Ziel des Masterplans ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kreisstraßen- und Radwegenetzes langfristig zu erhalten. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Kreisstraßen und die Radwege entlang der Kreisstraßen, die Ingenieurbauwerke, die Lichtsignalanlagen und die Entwässerungsanlagen (Straßenkanäle, Pumpstationen, etc.), die den Bilanzwert des Infrastrukturvermögens des Rhein-Kreises Neuss auf einem gewissen Level halten sollen und so einem größeren Nachholbedarf vorbeugen sollen.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen werden im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss unter Angabe des nach NKF „Neues Kommunales Finanzmanagement“ festgelegten Straßenteilstücks veranschlagt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit (Restnutzungsdauer) für das Teilstück vom Tiefbauamt neu bestimmt.

 

Die Masterplanmaßnahmen beschränken sich nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straßen und Radwege im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen auch die aktuellen Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen Stand der Technik für das Gesamtpaket „Anlagegut Straße und Radweg.“

 

Die Eckdaten des Masterplans 2021/2022 sind in tabellarischer Form im Anhang aufgeführt.