- Sachstandsbericht Masterplan für Straßen und Radwege 2021/2022
Sachverhalt:
Die investiven
Substanzerhaltungsmaßnahmen an den Kreisstraßen und Radwegen entlang den
Kreisstraßen werden jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) nach
Notwendigkeit und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Verwaltung umgesetzt.
Ziel des Masterplans ist es, die Substanz und die
Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kreisstraßen- und Radwegenetzes langfristig zu
erhalten. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Kreisstraßen und die
Radwege entlang der Kreisstraßen, die Ingenieurbauwerke, die Lichtsignalanlagen
und die Entwässerungsanlagen (Straßenkanäle, Pumpstationen, etc.), die den
Bilanzwert des Infrastrukturvermögens des Rhein-Kreises Neuss auf einem
gewissen Level halten sollen und so einem größeren Nachholbedarf vorbeugen
sollen.
Die vorgesehenen Maßnahmen werden im Haushalt des
Rhein-Kreises Neuss unter Angabe des nach NKF „Neues Kommunales
Finanzmanagement“ festgelegten Straßenteilstücks veranschlagt. Nach
Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit
(Restnutzungsdauer) für das Teilstück vom Tiefbauamt neu bestimmt.
Die Masterplanmaßnahmen
beschränken sich nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straßen
und Radwege im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen auch die aktuellen
Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen
Stand der Technik für das Gesamtpaket „Anlagegut Straße und Radweg.“
Die Eckdaten des
Masterplans 2021/2022 sind in tabellarischer Form im Anhang aufgeführt.