Betreff
Sachstandsbericht zum "Gesamtregionalen Radverkehrskonzept" Rheinisches Revier
Vorlage
61/1503/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum „Gesamtregionalen Radverkehrskonzept“ Rheinisches Revier zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die erste Projektphase zur Entwicklung einer grundlegenden Netzkonzeption für schnelle Radverkehrsverbindungen im Rheinischen Revier ist abgeschlossen. Im letzten Mobilitäts-ausschuss am 07.04.2022 wurde das Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier in einer umfangreichen Vorlage der Verwaltung im Ausschuss präsentiert. Zudem wurde der derzeitige Stand des Konzeptes durch die Fachebene erläutert. Unter anderem wurde erläutert, dass es laut LANDFOLGE Garzweiler zwar einen Förderzugang für die angedachte Steuerungs-gruppe/Koordinierungsstelle gäbe, jedoch keinen für die Machbarkeitsstudien zu Pilotprojekten.

Der Mobilitätsauschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 eine weitere Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss beschlossen.

 

Die jetzt anstehende Bearbeitungsphase beinhaltet zwei Handlungsstränge:

 

·         Netzwerkmanagement und Unterstützungsleistungen für die jeweiligen Baulastträger

  • (Machbarkeits-)Studien für ausgewählte Routen des Konzepts

 

Entsprechende Förderanträge wurden in den letzten Monaten vorbereitet und mit den Projektpartnern abgestimmt. Dazu erfolgte am 28.07.2022 im digitalen Format ein Ab-stimmungstermin der Steuerungsgruppe bezüglich weiterer Schritte zum Rheinischen Radver-kehrsrevier. Hinsichtlich der weiteren Förderung des Projekts wird ein Treffen der Vertreter des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler zu Beratungen mit der Bezirksregierung Köln erfolgen. Anschließend wird der Zweckverband die Steuerungsgruppe über den Stand der Anträge und weiteres Vorgehen informieren.

 

Inhalte der zweiten Projektphase

 

Die zu beantragende zweite Phase des Projektes baut direkt auf dem "Gesamtregionalen Radverkehrskonzept" auf.

 

Erster Bestandteil ist das weitere Netzwerkmanagement mit Unterstützungsleistungen für die jeweiligen Baulastträger. Das bereits in Projektphase 1 aufgebaute Netzwerk zum Thema Radverkehr zwischen den Kommunen, Landkreisen, dem Landesbetrieb sowie weiteren relevanten Akteuren soll auch während des weiteren Prozesses des Strukturwandels im Revier als koordinierende und qualitätssichernde Klammer fungieren. Dadurch wird kontinuierlich ein Austausch und eine gegenseitige Unterstützung möglich, die die einzelnen Kompetenzen, die im Rheinischen Revier vorliegen, zusammenbringt und so gemeinsam das Thema Radverkehr für die Zukunft stärkt. Das Netzwerkmanagement soll so organisiert werden, dass es sowohl den komplexen Prozess kommunen- und kreisgrenzenübergreifend koordiniert, als auch die Entwicklung des Rheinischen Reviers hin zu einer Modellregion für innovativen Radverkehr - „Rheinisches Radverkehrsrevier“ - unterstützt. Dazu gehört auch eine angemessene Öffent-lichkeitsarbeit. Eine gute Information und ein einheitliches Layout über das Projekt könnte bspw. durch den Aufbau einer Marke „Rheinisches Radverkehrsrevier“ ergänzt werden. Beides soll eine positive Grundhaltung und ein Gemeinsamkeitsgefühl stärken, welche für die Transformationsaufgabe wichtig sind.

 

Um den Schritt zur Umsetzung der wichtigsten Routen und der Zielerreichung des Rheinischen Radverkehrsreviers zu unterstützen, soll je Kreis/kreisfreier Stadt/Städteregion eine (Machbar-keits-)Studie durchgeführt werden. In Abstimmung mit dem jeweiligen Kreis, bzw. der Stadt Mönchengladbach bzw. der Städteregion Aachen sowie einem fachlichen Begleitbüro werden im Kontext des Netzplanes des Gesamtregionalen Radverkehrskonzeptes die Routen bzw. Kernprojekte ausgesucht, die als erstes weiter betrachtet werden sollen. Dabei können mög-licherweise auch kreisgrenzenübergreifende gemeinsame Projekte entstehen, wenn diese sich als relevant zur Zielerreichung des Rheinisches Radverkehrsreviers darstellen. Der Projektträger ist verantwortlich für die gesamte Organisation und Moderation des Prozesses und unterstützt so die entlang der Route zuständigen Kreise, Kommunen, bzw. den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.

Durch die gebündelte Beantragung der Mittel, die mehrfache Ausschreibung und die mehrfache Organisation des Planungsprozesses entstehen Synergien und eine Beschleunigung der Prozesse. Die Machbarkeitsstudien sollen in den Jahren 2023 bis 2024 durchgeführt werden.

 

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler bietet sich an, als Weiterführung der Aufgabe des Projektmanagements und der Projektkoordination aus der Phase 1, die übergreifende Rolle des Netzwerkmanagers für die Phase 2 zu übernehmen. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier befürwortet die Beantragung der zweiten Phase des Projektes und die Projektträgerschaft durch den Zweckverband.

 

Die Mittel für die (Machbarkeits-)Studien werden über das Investitionsgesetz Kohleregion Nordrhein-Westfalen beantragt.  Die weiteren Bestandteile des Projektes, insbesondere das Projektmanagement mit allen zugehörigen Arbeitspaketen, werden über die Förderrichtlinie Nahmobilität FöRi-Nah beantragt.

 

Des Weiteren plant der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler das Projekt des Rheinischen Radverkehrsreviers mit dem bereits erstellten „Gesamtregionalen Radverkehrskonzept“ als erste Projektphase bei dem „Plan F Award“ einzureichen. Plan F ist ein gemeinschaftliches Projekt von AEM Institute und FixMyCity und wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) gefördert. Der Wettbewerb „Plan F Award“ ehrt gute Praxisbeispiele der kommunalen Radverkehrsförderung. Die Siegerinnen und/oder Sieger des Wettbewerbs werden auf der Fahrradkommunalkonferenz in Aachen am 22. November 2022 geehrt.

 

 

 

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

 

Die bewährte Akteursstruktur (Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler als Projektträger, Stadt Mönchengladbach, Städteregion Aachen und Kreise des Rheinischen Reviers als Kooperationspartner) soll auch für die jetzt anstehende Projektphase beibehalten werden.

 

Das veranschlagte Projektbudget beläuft sich auf gut 2 Mio. €, wovon rund 0,9 Mio. € auf das Projekt- und Netzwerkmanagement und rd. 1,1 Mio. € auf die Machbarkeitsstudien entfallen.

 

Die von den Kooperationspartnern aufzubringenden Eigenanteile sollen auf max. 10% „ge-deckelt“ werden.

 

In Umsetzung des Beschlusses vom 07.04.2022 beabsichtigt der Kreis der Kooperations-vereinbarung beizutreten.