Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum „Gesamtregionalen Radverkehrskonzept“ Rheinisches Revier zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die erste Projektphase zur
Entwicklung einer grundlegenden Netzkonzeption für schnelle
Radverkehrsverbindungen im Rheinischen Revier ist abgeschlossen. Im letzten
Mobilitäts-ausschuss am 07.04.2022 wurde das Radverkehrskonzept für das
Rheinische Revier in einer umfangreichen Vorlage der Verwaltung im Ausschuss
präsentiert. Zudem wurde der derzeitige Stand des Konzeptes durch die Fachebene
erläutert. Unter anderem wurde erläutert, dass es laut LANDFOLGE Garzweiler
zwar einen Förderzugang für die angedachte Steuerungs-gruppe/Koordinierungsstelle
gäbe, jedoch keinen für die Machbarkeitsstudien zu Pilotprojekten.
Der
Mobilitätsauschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 eine weitere Beteiligung
des Rhein-Kreises Neuss beschlossen.
Die jetzt
anstehende Bearbeitungsphase beinhaltet zwei Handlungsstränge:
·
Netzwerkmanagement und
Unterstützungsleistungen für die jeweiligen Baulastträger
- (Machbarkeits-)Studien für ausgewählte Routen des Konzepts
Entsprechende
Förderanträge wurden in den letzten Monaten vorbereitet und mit den
Projektpartnern abgestimmt. Dazu erfolgte am 28.07.2022 im digitalen Format ein
Ab-stimmungstermin der Steuerungsgruppe bezüglich weiterer Schritte zum
Rheinischen Radver-kehrsrevier. Hinsichtlich der weiteren Förderung des
Projekts wird ein Treffen der Vertreter des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler
zu Beratungen mit der Bezirksregierung Köln erfolgen. Anschließend wird der
Zweckverband die Steuerungsgruppe über den Stand der Anträge und weiteres
Vorgehen informieren.
Inhalte der zweiten Projektphase
Die zu beantragende zweite Phase
des Projektes baut direkt auf dem "Gesamtregionalen
Radverkehrskonzept" auf.
Erster Bestandteil ist das
weitere Netzwerkmanagement mit Unterstützungsleistungen für die jeweiligen
Baulastträger. Das bereits in Projektphase 1 aufgebaute Netzwerk zum Thema
Radverkehr zwischen den Kommunen, Landkreisen, dem Landesbetrieb sowie weiteren
relevanten Akteuren soll auch während des weiteren Prozesses des
Strukturwandels im Revier als koordinierende und qualitätssichernde Klammer
fungieren. Dadurch wird kontinuierlich ein Austausch und eine gegenseitige
Unterstützung möglich, die die einzelnen Kompetenzen, die im Rheinischen Revier
vorliegen, zusammenbringt und so gemeinsam das Thema Radverkehr für die Zukunft
stärkt. Das Netzwerkmanagement soll so organisiert werden, dass es sowohl den
komplexen Prozess kommunen- und kreisgrenzenübergreifend koordiniert, als auch
die Entwicklung des Rheinischen Reviers hin zu einer Modellregion für
innovativen Radverkehr - „Rheinisches Radverkehrsrevier“ - unterstützt. Dazu
gehört auch eine angemessene Öffent-lichkeitsarbeit. Eine gute Information und
ein einheitliches Layout über das Projekt könnte bspw. durch den Aufbau einer
Marke „Rheinisches Radverkehrsrevier“ ergänzt werden. Beides soll eine positive
Grundhaltung und ein Gemeinsamkeitsgefühl stärken, welche für die
Transformationsaufgabe wichtig sind.
Um den Schritt zur Umsetzung der
wichtigsten Routen und der Zielerreichung des Rheinischen Radverkehrsreviers zu
unterstützen, soll je Kreis/kreisfreier Stadt/Städteregion eine (Machbar-keits-)Studie
durchgeführt werden. In Abstimmung mit dem jeweiligen Kreis, bzw. der Stadt
Mönchengladbach bzw. der Städteregion Aachen sowie einem fachlichen Begleitbüro
werden im Kontext des Netzplanes des Gesamtregionalen Radverkehrskonzeptes die
Routen bzw. Kernprojekte ausgesucht, die als erstes weiter betrachtet werden
sollen. Dabei können mög-licherweise auch kreisgrenzenübergreifende gemeinsame
Projekte entstehen, wenn diese sich als relevant zur Zielerreichung des
Rheinisches Radverkehrsreviers darstellen. Der Projektträger ist verantwortlich
für die gesamte Organisation und Moderation des Prozesses und unterstützt so
die entlang der Route zuständigen Kreise, Kommunen, bzw. den Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen.
Durch die gebündelte Beantragung
der Mittel, die mehrfache Ausschreibung und die mehrfache Organisation des
Planungsprozesses entstehen Synergien und eine Beschleunigung der Prozesse. Die
Machbarkeitsstudien sollen in den Jahren 2023 bis 2024 durchgeführt werden.
Der Zweckverband LANDFOLGE
Garzweiler bietet sich an, als Weiterführung der Aufgabe des Projektmanagements
und der Projektkoordination aus der Phase 1, die übergreifende Rolle des
Netzwerkmanagers für die Phase 2 zu übernehmen. Der Aufsichtsrat der
Zukunftsagentur Rheinisches Revier befürwortet die Beantragung der zweiten
Phase des Projektes und die Projektträgerschaft durch den Zweckverband.
Die Mittel für die
(Machbarkeits-)Studien werden über das Investitionsgesetz Kohleregion
Nordrhein-Westfalen beantragt. Die
weiteren Bestandteile des Projektes, insbesondere das Projektmanagement mit
allen zugehörigen Arbeitspaketen, werden über die Förderrichtlinie Nahmobilität
FöRi-Nah beantragt.
Des Weiteren plant der
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler das Projekt des Rheinischen
Radverkehrsreviers mit dem bereits erstellten „Gesamtregionalen
Radverkehrskonzept“ als erste Projektphase bei dem „Plan F Award“ einzureichen.
Plan F ist ein gemeinschaftliches Projekt von AEM Institute und FixMyCity
und wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen
des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) gefördert. Der Wettbewerb „Plan F Award“
ehrt gute Praxisbeispiele der kommunalen Radverkehrsförderung. Die Siegerinnen
und/oder Sieger des Wettbewerbs werden auf der Fahrradkommunalkonferenz in
Aachen am 22. November 2022 geehrt.
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Die bewährte Akteursstruktur
(Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler als Projektträger, Stadt Mönchengladbach,
Städteregion Aachen und Kreise des Rheinischen Reviers als Kooperationspartner)
soll auch für die jetzt anstehende Projektphase beibehalten werden.
Das veranschlagte Projektbudget
beläuft sich auf gut 2 Mio. €, wovon rund 0,9 Mio. € auf das Projekt- und
Netzwerkmanagement und rd. 1,1 Mio. € auf die Machbarkeitsstudien entfallen.
Die von den Kooperationspartnern
aufzubringenden Eigenanteile sollen auf max. 10% „ge-deckelt“ werden.
In Umsetzung des Beschlusses vom
07.04.2022 beabsichtigt der Kreis der Kooperations-vereinbarung beizutreten.