Beschlussempfehlung:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss die Beschaffung, Einrichtung und Nutzung des Portals des Anbieters pendlerportal.de.

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zwecks Kostenminimierung der AG Fahrgemeinschaften NRW beizutreten.

 

  • Der RKN tritt der AG Fahrgemeinschaften NRW bei und beteiligt sich finanziell wie folgt an der AG:

 

    • Die Kosten belaufen sich auf 4 € je 1.000 Einwohner p. a., was einem Kosten-faktor von ca. 1.808 € p. a. bzw. ca. 150,67 €/Monat, bei ca. 452.000 Einwoh-nern, entspricht.
    • Der RKN erhält eine eigene Domain (also: rhein-kreis-neuss.pendlerportal.de) + Integration des Logos des Rhein-Kreises Neuss
    • Die Mitgliedschaft in der AG Fahrgemeinschaften gilt jeweils für ein Jahr

 


Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum mit Datum vom 27.01.2021 (siehe Anlage 1) hat sich der Mobilitätsausschuss am 04. Februar 2021 mit der Einrichtung einer Plattform zur Förderung von Fahrgemeinschaften („Pendler-App“) mit folgen-dem Ergebnis befasst:

 

Die Verwaltung des Rhein-Kreis Neuss wird unter Bezugnahme auf die folgende Begründung gebeten, den Nutzen und das Potenzial einer geeigneten Plattform zur Organisation von Fahrgemeinschaften für Pendler („Mitfahrzentrale für Pendler“) zu ermitteln, nebst den von den Betreibern erhobenen jährlichen Nutzungsgebühren. Hierzu bitten die Fraktionen um die Prüfung, ob die vorsorgliche Einstellung eines Betrages von 250.000 Euro in den Haushalt bei einer Verlängerungsoption von vier Jahren (62.000 Euro p. a.) zielführend erscheint. Die Analyse sollte vorrangig solche Software-Anbieter in Betracht ziehen, deren Leistungsspektrum sich über das Kreisgebiet hinaus erstreckt.

 

Der Anfrage liegen die statistischen Daten der Pendlerverkehre, die große Potentiale für Fahrgemeinschaften aufweisen, zu Grunde. Laut Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand Juni 2021) gibt es im RKN 254.378 Berufspendlerinnen und -pendler pro Tag (One-Way), davon 75.302 Einpendlerinnen und -pendler, 97.338 Auspendlerinnen und -pendler und 81.738 Binnenpendlerinnen und -pendler. Zudem begründet sich der Antrag auf der Förderung nachhaltiger Mobilität und Mobilität im Dienst des Umwelt- und Klimaschutzes.

 

Für die Beschaffung einer kreisweit operierenden Pendler-App wurden im genannten Antrag folgende konzeptionelle Anforderungen an die App gestellt: kartenbasierter Routenvergleich von Fahrtstrecken, kommunale Mitfahrzentrale mit dezidierter Internet-Adresse, Anschluss aller kreisangehörigen Kommunen, Integration von Aus-, Binnen- und Einpendlern, Wirtschaftsförderung durch Erweiterung des kommunalen Mobilitätsangebotes, kurzfristige Einsatzbereitschaft, kostenfreie Nutzung für alle angemeldeten Bürgerinnen und Bürger, nahtlose Vernetzung mit umliegenden Kommunen und Landkreisen, niedrige kommunale Bereitstellungskosten (z. B. bei PENDLA 0,01 € pro Einwohner und Monat) und Entfall kommunaler Installations- und Betriebsaufwendungen.

 

Die Verwaltung hat darauf folgend über die „Stabsstelle Digitalisierung“ eine Markterkundung durchgeführt, um einen Überblick über vorhandene Pendler-/Mitfahrplattformen zu erhalten (siehe auch Anlage 2 des Mobilitätsausschusses vom 28. Oktober 2022).

 

Die Ergebnisse diese Markterkundung ergaben, dass die Thematik bei den 52 Städten und Kreisen in NRW bisher eine Ausnahme darstellt. Die Verweisung auf pendlerportal.de ist dabei dominierend (z. B. Stadt Düsseldorf/Kreis Mettmann). Vereinzelt bestehen für die Verwaltungen z. B. der Städteregion Aachen, der Stadt Oberhausen oder der Landesverwaltung NRW organisationsbezogene Pendlerportale.

 

Für einen weiteren Direktvergleich erfolgte eine Gegenüberstellung des Anbieters pendlerportal.de mit dem Anbieter PENDLA. Die Wahl des Anbieters pendlerportal.de erfolgte aufgrund der großen Erreichbarkeit der Plattform im regionalen Umland, wodurch eine nahtlose Vernetzung mit umliegenden Kreisen und Kommunen erzielt werden kann. Die Erreichbarkeit bezieht sich hier auf die zahlreichen Kooperationspartner des Anbieters pendlerportal.de in NRW. Zu den Kooperationspartnern zählen unter anderem die Stadt Düsseldorf, die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, der Stadt Oberhausen, die Stadt Wuppertal, der Kreis Mettmann und der Kreis Paderborn. Das Angebot beinhaltet neben der Fahrgemein-schaftssuche eine ÖPNV-Tiefenintegration, die Teile oder alternativ auch den ganzen Weg mit dem ÖPNV routet. Zu jeder Suchanfrage wird automatisch eine passende ÖPNV-Alternative ermittelt und angezeigt. Weiterhin kann das Pendlerportal sogenannte Verkehrsketten aus Individual-Verkehr, ÖPNV-Angeboten und Fußwegen bilden und so den idealen Verkehrsmix errechnen. Der häufig fehlende letzte Meter kann so vermieden werden. Das erhöht potentiell die Trefferquote bei Suchen und kann einen bedeutenden Beitrag zur Mobilitätswende und zum Modal Shift (= Umverteilung des Anteils des motorisierten Individualverkehres auf den Umwelt-verbund, bestehend aus Rad- und Fußverkehr und öffentlichen Verkehren) zur Stärkung des ÖPNV leisten. Seit diesem Jahr läuft zudem das Roll-Out des Pendlerportals in der Landesverwaltung NRW, die das System im Zuge der klimaneutralen Landesverwaltung für das betriebliche Mobilitätsmanagement aller Ministerien und nachgeordneten Behörden (ca. 150.000 Beschäftigte) etablieren möchte.

 

Im Folgenden wurden die konzeptionellen Anforderungen, aus dem eingangs beschriebenen Antrag aus Januar 2021 (Anlage 1), mit den Anbietern PENDLA und pendlerportal.de, geprüft und durch eigene Kriterien, resultierend aus der vorangegangenen Marktanalyse (Anlage 2), ergänzt. Die hinzugefügten Kriterien umfassen die Punkte „Barrierefreiheit“, „Intermodalität“, „Nutzerfreundlichkeit“, „Bewertungsfunktion“, „Angebot“, „einsehbare Statistik“.

 

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Web- und App-Angebote so gestaltet werden, dass sie von Menschen uneingeschränkt benutzt werden können. Dieses gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die Vorgaben und Definitionen für eine uneingeschränkte Nutzung von Internet-Angeboten werden in der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt. Web-Angebote von Bundes- und Landesbehörden müssen gemäß den aktuellen BITV-Richtlinien barrierefrei gestaltet sein, ebenso die Angebote von kommunalen Einrichtungen. Konkret bedeutet dies, dass auch Mobilitätsdienste wie das Pendlerportal diesen Anforderungen unterliegen.

 

Das Kriterium „Intermodalität“ wurde gewählt, um den Nutzen des Portals auf veränderte Mobilitätsansprüche, v. a. bezogen auf den Verkehrsmix (Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel für eine Wegstrecke) zu berücksichtigen.

 

Die „Nutzerfreundlichkeit“ wird ebenfalls als relevantes Kriterium gesehen, da es entscheidend für die Akzeptanz und somit Nutzung des Portals ist. Eine Registrierungspflicht mit Angabe persönlicher Daten, bevor man überhaupt einen Überblick über das Angebot erhält wird tendenziell als Hürde eingestuft, die gleichzeitig als Hemmnis für die Nutzung und Etablierung des Portals bewertet wird.

 

Der Punkt „Bewertungsfunktion“ zielt auf die Relevanz von Kundenbewertungen bei Entscheidungsfindungen ab und dient gleichzeitig auch der Sicherheit.

 

Unter dem Punkt „Angebot“ soll bewertet werden, wie differenziert das Angebot der Fahrten ist. Werden ausschließlich Pendlerverkehre berücksichtigt, oder auch einmalige Fahrten, wie beispielsweise bei einer Dienstreise üblich und flexible Fahrten z. B. bei flexiblen Arbeits-zeitmodellen.

 

Als letztes Kriterium wurde der Punkt „einsehbare Statistik“ gewählt. Durch den Zugang zu statistischen Daten kann eine kontinuierliche Evaluation stattfinden, durch die der Nutzen des Portals eruiert und durch Zahlen klar kommuniziert werden kann.

 

Die Gegenüberstellung findet sich als Anlage 3 zu dieser Vorlage.

 

Das Ergebnis dieses Vergleichs der beiden Portale ergab, dass der Anbieter pendlerportal.de, die konzeptionellen Anforderung im Punkt „Kartenbasierter Routenvergleich“ nicht erfüllt. Der Anbieter PENDLA erfüllt die Anforderungen in den Punkten „nahtlose Vernetzung mit umliegenden Kommunen und Landkreisen“ und „niedrige kommunale Bereitstellungskosten“ nicht oder nur teilweise. Die ergänzenden Anforderungen „Barrierefreiheit“, „Intermodalität“, „Nutzerfreundlichkeit“, „Bewertungsfunktion“, „Angebot“, für Kommunen „einsehbare Statistik“, erfüllt der Anbieter PENDLA in großen Teilen nicht oder nicht ausreichend. Vor allem in den Punkten „Barrierefreiheit“, „Intermodalität“ und „Bewertungsfunktion“ sind die Defizite des Anbieters besonders hervorzuheben.

 

Die Vertreter der kreisangehörigen Kommunen haben sich einstimmig für den Anbieter pendlerportal.de ausgesprochen.

 

Nach Implementierung eines Portals/einer App soll eine Evaluierung erfolgen.

 

Die AG Fahrgemeinschaften NRW stellt für ihre Mitglieder personalisierte Lizenzen für das pendlerportal.de bereit. Die AG Fahrgemeinschaften NRW ist ein Bündnis von mehr als 30 Landkreisen Städten und Gemeinden zur Förderung des Angebotes zur Bildung von Fahrgemeinschaften.

 

Für Nordrhein-Westfalen übernimmt die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) die Koordinierung und Abstimmung der beteiligten Landkreise und Kommunen. Die gemeinsame Ausschreibung zur Beschaffung eines Portals, das zur Förderung von Fahrgemeinschaften dient, gewann der Anbieter pendlerportal.de mit einer Vertragslaufzeit bis 2025.

 

Es wird aufgrund der Gegenüberstellung mit besonderem Fokus auf die Faktoren „Kosten“ (54.208€/p. a. - 1.808€/p. a.) und „Vernetzung“ vorgeschlagen, eine kreis-weit operierende Pendler-App/Pendlerplattform über den Anbieter pendlerportal.de zu beschaffen.

 

Für eine Kostenminimierung wird vorgeschlagen, durch den Beitritt zur AG Fahrgemeinschaften NRW eine Lizenz zu erhalten. Zum Vergleich:

 

Kosten OHNE Beitritt zur AG Fahrgemeinschaften:

Einmalig: 4.490 €

Monatlich: ab 199 €

 

Kosten MIT Beitritt zur AG Fahrgemeinschaften:

Einmalig: 0€

Monatlich: 150,67€

 

 

Digitalisierungs-TÜV
( X ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(   ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.