Beschlussempfehlung:
Der
Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss die Beschaffung, Einrichtung
und Nutzung des Portals des Anbieters pendlerportal.de.
Der
Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zwecks Kostenminimierung der
AG Fahrgemeinschaften NRW beizutreten.
- Der RKN tritt der AG
Fahrgemeinschaften NRW bei und beteiligt sich finanziell wie folgt an
der AG:
- Die Kosten belaufen sich auf 4 € je
1.000 Einwohner p. a., was einem Kosten-faktor von ca. 1.808 € p. a. bzw.
ca. 150,67 €/Monat, bei ca. 452.000 Einwoh-nern, entspricht.
- Der RKN erhält eine eigene Domain
(also: rhein-kreis-neuss.pendlerportal.de) + Integration des Logos des
Rhein-Kreises Neuss
- Die Mitgliedschaft in der AG
Fahrgemeinschaften gilt jeweils für ein Jahr
Sachverhalt:
Auf Antrag der Fraktionen von
CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum mit Datum vom 27.01.2021 (siehe Anlage 1) hat sich der
Mobilitätsausschuss am 04. Februar 2021 mit der Einrichtung einer Plattform zur
Förderung von Fahrgemeinschaften („Pendler-App“) mit folgen-dem Ergebnis
befasst:
Die Verwaltung des Rhein-Kreis Neuss wird unter Bezugnahme auf die
folgende Begründung gebeten, den Nutzen und das Potenzial einer geeigneten
Plattform zur Organisation von Fahrgemeinschaften für Pendler („Mitfahrzentrale
für Pendler“) zu ermitteln, nebst den von den Betreibern erhobenen jährlichen
Nutzungsgebühren. Hierzu bitten die Fraktionen um die Prüfung, ob die
vorsorgliche Einstellung eines Betrages von 250.000 Euro in den Haushalt bei
einer Verlängerungsoption von vier Jahren (62.000 Euro p. a.) zielführend
erscheint. Die Analyse sollte vorrangig solche Software-Anbieter in Betracht
ziehen, deren Leistungsspektrum sich über das Kreisgebiet hinaus erstreckt.
Der Anfrage liegen die statistischen Daten
der Pendlerverkehre, die große Potentiale für Fahrgemeinschaften aufweisen, zu
Grunde. Laut Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand Juni 2021) gibt
es im RKN 254.378 Berufspendlerinnen und -pendler pro Tag (One-Way), davon
75.302 Einpendlerinnen und -pendler, 97.338 Auspendlerinnen und -pendler und
81.738 Binnenpendlerinnen und -pendler. Zudem begründet sich der Antrag auf der
Förderung nachhaltiger Mobilität und Mobilität im Dienst des Umwelt- und
Klimaschutzes.
Für die Beschaffung einer
kreisweit operierenden Pendler-App wurden im genannten Antrag folgende
konzeptionelle Anforderungen an die App gestellt: kartenbasierter Routenvergleich von Fahrtstrecken, kommunale
Mitfahrzentrale mit dezidierter Internet-Adresse, Anschluss aller
kreisangehörigen Kommunen, Integration von Aus-, Binnen- und Einpendlern,
Wirtschaftsförderung durch Erweiterung des kommunalen Mobilitätsangebotes,
kurzfristige Einsatzbereitschaft, kostenfreie
Nutzung für alle angemeldeten Bürgerinnen und Bürger, nahtlose Vernetzung mit
umliegenden Kommunen und Landkreisen, niedrige kommunale Bereitstellungskosten
(z. B. bei PENDLA 0,01 € pro Einwohner und Monat) und Entfall kommunaler
Installations- und Betriebsaufwendungen.
Die Verwaltung
hat darauf folgend über die „Stabsstelle Digitalisierung“ eine Markterkundung
durchgeführt, um einen Überblick über vorhandene Pendler-/Mitfahrplattformen zu
erhalten (siehe auch Anlage 2 des
Mobilitätsausschusses vom 28. Oktober 2022).
Die Ergebnisse
diese Markterkundung ergaben, dass die Thematik bei den 52 Städten und Kreisen
in NRW bisher eine Ausnahme darstellt. Die Verweisung auf pendlerportal.de ist
dabei dominierend (z. B. Stadt Düsseldorf/Kreis Mettmann). Vereinzelt bestehen
für die Verwaltungen z. B. der Städteregion Aachen, der Stadt Oberhausen oder
der Landesverwaltung NRW organisationsbezogene Pendlerportale.
Für einen
weiteren Direktvergleich erfolgte eine Gegenüberstellung des Anbieters
pendlerportal.de mit dem Anbieter PENDLA. Die Wahl des Anbieters
pendlerportal.de erfolgte aufgrund der großen Erreichbarkeit der Plattform im
regionalen Umland, wodurch eine nahtlose Vernetzung mit umliegenden Kreisen und
Kommunen erzielt werden kann. Die Erreichbarkeit bezieht sich hier auf die
zahlreichen Kooperationspartner des Anbieters pendlerportal.de in NRW. Zu den
Kooperationspartnern zählen unter anderem die Stadt Düsseldorf, die Stadt
Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, der Stadt Oberhausen, die Stadt
Wuppertal, der Kreis Mettmann und der Kreis Paderborn. Das Angebot beinhaltet
neben der Fahrgemein-schaftssuche eine ÖPNV-Tiefenintegration, die Teile oder
alternativ auch den ganzen Weg mit dem ÖPNV routet. Zu jeder Suchanfrage wird
automatisch eine passende ÖPNV-Alternative ermittelt und angezeigt. Weiterhin
kann das Pendlerportal sogenannte Verkehrsketten aus Individual-Verkehr,
ÖPNV-Angeboten und Fußwegen bilden und so den idealen Verkehrsmix errechnen.
Der häufig fehlende letzte Meter kann so vermieden werden. Das erhöht
potentiell die Trefferquote bei Suchen und kann einen bedeutenden Beitrag zur
Mobilitätswende und zum Modal Shift (= Umverteilung des Anteils des
motorisierten Individualverkehres auf den Umwelt-verbund, bestehend aus Rad-
und Fußverkehr und öffentlichen Verkehren) zur Stärkung des ÖPNV leisten. Seit
diesem Jahr läuft zudem das Roll-Out des Pendlerportals in der Landesverwaltung
NRW, die das System im Zuge der klimaneutralen Landesverwaltung für das
betriebliche Mobilitätsmanagement aller Ministerien und nachgeordneten Behörden
(ca. 150.000 Beschäftigte) etablieren möchte.
Im Folgenden
wurden die konzeptionellen Anforderungen, aus dem eingangs beschriebenen Antrag
aus Januar 2021 (Anlage 1), mit den
Anbietern PENDLA und pendlerportal.de, geprüft und durch eigene Kriterien,
resultierend aus der vorangegangenen Marktanalyse (Anlage 2), ergänzt. Die hinzugefügten Kriterien umfassen die Punkte
„Barrierefreiheit“, „Intermodalität“, „Nutzerfreundlichkeit“,
„Bewertungsfunktion“, „Angebot“, „einsehbare Statistik“.
Barrierefreiheit
im Internet bedeutet, dass Web- und App-Angebote so gestaltet werden, dass sie
von Menschen uneingeschränkt benutzt werden können. Dieses gilt insbesondere
für Menschen mit Behinderungen. Die Vorgaben und Definitionen für eine
uneingeschränkte Nutzung von Internet-Angeboten werden in der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
(BITV) geregelt. Web-Angebote von Bundes- und Landesbehörden müssen gemäß den
aktuellen BITV-Richtlinien barrierefrei gestaltet sein, ebenso die Angebote von
kommunalen Einrichtungen. Konkret bedeutet dies, dass auch Mobilitätsdienste
wie das Pendlerportal diesen Anforderungen unterliegen.
Das Kriterium
„Intermodalität“ wurde gewählt, um den Nutzen des Portals auf veränderte
Mobilitätsansprüche, v. a. bezogen auf den Verkehrsmix (Kombination
unterschiedlicher Verkehrsmittel für eine Wegstrecke) zu berücksichtigen.
Die
„Nutzerfreundlichkeit“ wird ebenfalls als relevantes Kriterium gesehen, da es
entscheidend für die Akzeptanz und somit Nutzung des Portals ist. Eine
Registrierungspflicht mit Angabe persönlicher Daten, bevor man überhaupt einen
Überblick über das Angebot erhält wird tendenziell als Hürde eingestuft, die
gleichzeitig als Hemmnis für die Nutzung und Etablierung des Portals bewertet
wird.
Der Punkt
„Bewertungsfunktion“ zielt auf die Relevanz von Kundenbewertungen bei
Entscheidungsfindungen ab und dient gleichzeitig auch der Sicherheit.
Unter dem Punkt
„Angebot“ soll bewertet werden, wie differenziert das Angebot der Fahrten ist.
Werden ausschließlich Pendlerverkehre berücksichtigt, oder auch einmalige
Fahrten, wie beispielsweise bei einer Dienstreise üblich und flexible Fahrten
z. B. bei flexiblen Arbeits-zeitmodellen.
Als letztes
Kriterium wurde der Punkt „einsehbare Statistik“ gewählt. Durch den Zugang zu
statistischen Daten kann eine kontinuierliche Evaluation stattfinden, durch die
der Nutzen des Portals eruiert und durch Zahlen klar kommuniziert werden kann.
Die
Gegenüberstellung findet sich als Anlage
3 zu dieser Vorlage.
Das Ergebnis
dieses Vergleichs der beiden Portale ergab, dass der Anbieter pendlerportal.de, die konzeptionellen
Anforderung im Punkt „Kartenbasierter Routenvergleich“ nicht erfüllt. Der
Anbieter PENDLA erfüllt die
Anforderungen in den Punkten „nahtlose Vernetzung mit umliegenden Kommunen und
Landkreisen“ und „niedrige kommunale Bereitstellungskosten“ nicht oder nur
teilweise. Die ergänzenden Anforderungen „Barrierefreiheit“, „Intermodalität“,
„Nutzerfreundlichkeit“, „Bewertungsfunktion“, „Angebot“, für Kommunen „einsehbare
Statistik“, erfüllt der Anbieter PENDLA in großen Teilen nicht oder nicht
ausreichend. Vor allem in den Punkten „Barrierefreiheit“, „Intermodalität“ und
„Bewertungsfunktion“ sind die Defizite des Anbieters besonders hervorzuheben.
Die Vertreter
der kreisangehörigen Kommunen haben sich einstimmig für den Anbieter
pendlerportal.de ausgesprochen.
Nach
Implementierung eines Portals/einer App soll eine Evaluierung erfolgen.
Die AG
Fahrgemeinschaften NRW stellt für ihre Mitglieder personalisierte Lizenzen für
das pendlerportal.de bereit. Die AG Fahrgemeinschaften NRW ist ein Bündnis von
mehr als 30 Landkreisen Städten und Gemeinden zur Förderung des Angebotes zur Bildung
von Fahrgemeinschaften.
Für Nordrhein-Westfalen übernimmt die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
(VRR AöR) die Koordinierung und Abstimmung der beteiligten Landkreise und
Kommunen. Die gemeinsame Ausschreibung zur Beschaffung eines Portals, das zur
Förderung von Fahrgemeinschaften dient, gewann der Anbieter pendlerportal.de
mit einer Vertragslaufzeit bis 2025.
Es wird aufgrund der Gegenüberstellung mit
besonderem Fokus auf die Faktoren „Kosten“ (54.208€/p. a. - 1.808€/p. a.) und „Vernetzung“ vorgeschlagen, eine
kreis-weit operierende Pendler-App/Pendlerplattform über den Anbieter
pendlerportal.de zu beschaffen.
Für eine
Kostenminimierung wird vorgeschlagen, durch den Beitritt zur AG
Fahrgemeinschaften NRW eine Lizenz zu erhalten. Zum Vergleich:
Kosten OHNE Beitritt zur AG
Fahrgemeinschaften:
Einmalig: 4.490 €
Monatlich: ab
199 €
Kosten MIT Beitritt zur AG
Fahrgemeinschaften:
Einmalig: 0€
Monatlich: 150,67€
Digitalisierungs-TÜV
( X )
Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential muss geprüft
werden.
( ) Kein
Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.