Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Radverkehrskonzept 2013 entlang der Kreisstraßen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung fortzuschreiben.
Sachverhalt:
Im Jahr 2013 wurde vom Tiefbauamt das Radwegekonzept entlang der Kreisstraßen im Rhein-Kreis Neuss zuletzt fortgeschrieben und veröffentlicht. Im Laufe der letzten Jahre wurde es konsequent und kontinuierlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushalts- und Fördermittel umgesetzt.
Aufgrund der für das Jahr 2023 zu erwartenden
aktualisierten Daten aus der Bundesverkehrswegezählung 2021 sowie der
teilweisen Änderungen der rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen
(Straßenverkehrsordnung, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) ist die
Überarbeitung und Fortschreibung des Konzeptes sinnvoll.
Außerdem sind landesweite Netzplanungen zur Förderung des Radverkehrs zu
berücksichtigen.
Mit der
Fortschreibung des Radwegekonzepts Kreisstraßen 2013 werden die planerischen
Voraussetzungen für die Berücksichtigung baulicher Maßnahmen zur Förderung des
Radverkehrs im Kreisstraßenbauprogramm geschaffen.
Ebenfalls dient es dazu, den Umfang und eine sinnvolle
Prioritätenreihung zukünftiger Verbesserungs- und Ergänzungsmaßnahmen
nachvollziehbar und transparent darzustellen. Es ist somit die Grundlage für
den Ausbau und die Instandhaltung des Radverkehrsnetzes in den nächsten Jahren.
Für die Fortschreibung des Radwegekonzept Kreisstraßen wird
überschlägig – basierend auf den Kosten von 2012/2013 und der allgemeinen
Kostenanpassung – ein Honorarvolumen von ca. 60.000 € geschätzt.
Aufgrund des geschätzten Honorarvolumens ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.