Sachverhalt:
Auch der Rhein-Kreis Neuss steht vor den
Herausforderungen und Transformationsprozessen des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlerevier, des Klimawandels
und der damit einhergehenden Energiewende. In diesem Kontext stellt ein
nachhaltiges Mobilitätsmanagement
ein wichtiges und wirksames Instrument dar, um diese Herausforderungen
erfolgreich zu bewältigen.
Denn sowohl auf internationaler als auch auf
nationaler Ebene sind in den vergangenen Jahren ambitionierte Klimaschutzziele
entwickelt worden. Diese sind u. a. in dem Pariser Klimaschutzabkommen oder den
Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland niedergeschrieben. Der Rhein-Kreis
Neuss möchte diese Ziele einhalten und den Klimaschutz in der Region proaktiv
gestalten. Im Zuge dessen wird der Rhein-Kreis Neuss bis 2024 eine Klimaanpassungsstrategie, die auf einem
integrierten Klimaschutzkonzept und
einem Klimaanpassungskonzept
basiert, erarbeiten. Diese Strategie inkludiert das Handlungsfeld Verkehr, welches durch ein zu
erstellendes integriertes
Mobilitätskonzept flankiert und konkretisiert werden soll. Dabei spielen
Faktoren der Mobilitätswende wie Modal
shift (=Umverteilung des Anteils des
motorisierten Individualverkehres auf den Umweltverbund, bestehend aus Rad- und
Fußverkehr und öffentlichen Verkehren) oder alternative Antriebsformen (z.B. Wasserstoff) zentrale Rollen.
Bereits seit vielen Jahren widmet sich der Rhein-Kreis Neuss dem Thema
Klimaschutz und hat im Jahr 2021 eine Fokusberatung zu nachhaltiger Mobilität
(ein Angebot der nationalen Klimaschutzinitiative) wahrgenommen. Durch diese
Fokusberatung wurde die Relevanz nachhaltiger Mobilität und insbesondere des
Umweltverbundes im Kontext einer angestrebten Mobilitäts- und Verkehrswende verdeutlicht. Vor allem aber auch das
Potential des Kreises diese Wende durch ein zukunftsfähiges und nachhaltiges
integriertes Mobilitätsmanagement initiativ zu bewerkstelligen. Mit Beschluss
des Kreistages wurde festgelegt, dass die Verwaltung für den Rhein-Kreis Neuss
ein Mobilitätsmanagement zur Anfertigung eines integrierten Mobilitätskonzeptes
im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des
Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) beantragen soll. Seit März 2022 beschäftigt der
Rhein-Kreis Neuss eine Mobilitätsmanagerin. Ihre Aufgabe ist unter anderem die
Erarbeitung des integrierten Mobilitätskonzeptes für den Rhein-Kreis Neuss
unter Einbezug Dritter, insbesondere der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
und dessen Maßnahmenumsetzung vorzubereiten. Wie bereits angedeutet steht der
Kreis vor wichtigen Transformationsprozessen.
Um diesen gut vorbereitet entgegenzutreten ist die Anfertigung eines eigenen
integrierten Mobilitätskonzeptes unabdingbar. Das Konzept soll einen
wesentlichen Beitrag zu einer möglichst nachhaltigen Mobilitätswende beitragen
und ist gleichermaßen Voraussetzung dafür. Dabei soll der Anfertigungsprozess
einen partizipativen Charakter haben und u.a. die regionale Wirtschaft aber
auch die Zivilbevölkerung miteinbeziehen. Um diesem Ziel nachzukommen sollen
auch digitale Formate, wie beispielsweise das neue Beteiligungsportal des
Kreises, genutzt werden.
Der
für die Erstellung des integrierten Mobilitätskonzeptes skizzierte Ablauf sieht
zunächst eine Identifikation kreisweiter und überregionaler Ziele, Strategien und Leitideen im
Bereich des Mobilitätsmanagements vor. Darauf soll eine breitflächige (Meta-) Analyse folgen, um Informationen über
die Auslastung und Nutzung bestehender Infrastrukturen
zu erhalten. Zudem sollen durch die Analyse Trends im Mobilitätsbereich und Mobilitätsverhalten betrachtet und
raumspezifische Potentiale für den
RKN herausgearbeitet werden. Auf der Basis der durch die Analyse generierten
Daten und Informationen sollen Handlungsfelder
abgeleitet und definiert, sowie mit Maßnahmenbündeln konkretisiert werden. Es
folgt eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen
und deren Umsetzungszeitrahmen. Dieser Prozess soll durch ein Zusammenwirken
auf interkommunaler, interregionaler und interdisziplinärer Fachebene gestützt
werden. Abschließend folgen Schritte zur Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen
und ein Monitoring/ Controlling
(siehe auch Abbildung 1).
Ziel des integrierten Mobilitätskonzeptes
soll eine ganzheitliche Betrachtung der Mobilität im RKN und eine zukunftsweisende und -fähige Gestaltung der
Mobilität sein. Dies soll durch einen interdisziplinären, integrativen und
technologieoffenen Konzeptansatz gewährleistet werden. Durch die Integration
aller relevanten Stakeholder, vor allem auch in Form der kommunalen
Mobilitätszuständigen, wird der Kreis mit seinem zukünftigen
Mobilitätsmanagement und dem integrierten Mobilitätskonzept eine stärkere
Koordinierungsfunktion einnehmen und Lückenschlüsse und Verknüpfungen der
kreisweiten und überregionalen Mobilität besser bewerkstelligen können. Der
Stakeholder-Einbezug soll durch den Ansatz der Muli-Stakeholder Governance geschehen (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2 Darstellung der
Multi-Stakeholder Governance
Die Schaffung eines kreisweiten Netzwerks der kommunalen
Mobilitätsmanagerinnen und -manager zur Intensivierung der Kooperation zwischen
Kreis und Kommunen, trägt ebenfalls zu dieser ganzheitlichen Betrachtung bei.
Keine der acht kreisangehörigen Kommunen verfügt über ein beschlossenes
(integriertes) Mobilitätskonzept. Die kommunalen Prozesse befinden sich
teilweise jedoch in der Finalisierungsphase. In allen kreisangehörigen Kommunen
wurde beschlossen, in der nächsten Zeit eigene Mobilitätskonzepte zu erstellen,
oder bestehende Konzepte entsprechend Fortzuschreiben/ zu ergänzen. Die
heterogenen Strukturen im Rhein-Kreis Neuss, bezogen auf den Erarbeitungsstand
der Mobilitätskonzepte, bieten das Potential einer intensiven interkommunalen
Partizipation am Erarbeitungsprozess sowie die Möglichkeit zur Integration der
Konzepte auf Kreisebene.
Für eine erfolgreiche Umsetzung des
integrierten Mobilitätskonzeptes ist es notwendig, die betroffenen Stakeholder
und Akteure bereits bei der Konzepterstellung einzubinden. In einem
partizipativ gestalteten Prozess soll von Beginn an mit sämtlichen relevanten
Stakeholdern und Akteuren ein Leitziel oder Leitbild entwickelt werden, woraus
nachher einzelne Handlungsfelder mit Maßnahmen abgeleitet werden. Auf diese
Weise soll das integrierte Mobilitätskonzept schrittweise verstetigt werden.
Hierfür wird ausdrücklich angestrebt, dass nach der Ermittlung eines Leitziels
oder eines Leitbildes und der Ableitung erster Handlungsfelder und Maßnahmen
diese Zwischenergebnisse öffentlich präsentiert werden und das weitere Vorgehen
mit den Bürgerinnen und Bürgern und anderen relevanten Stakeholdern öffentlich
diskutiert und abgestimmt wird. Dadurch kann bereits frühzeitig eine breite
Akzeptanz erreicht, eventuell auftretende Hemmnisse identifiziert und Lösungen
und ihrer Überwindung entwickelt werden. Demnach soll in Zusammenarbeit mit den
relevanten Mobilitätsakteuren und Stakeholdern
in der Region u.a. Kreise, Städte und Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger,
Regionale Zweckverbände, VRS/VRR, Verkehrsgesellschaften und –unternehmen,
Landesbetrieb, Interessenvereine / -verbände, Zukunftsnetz Mobilität,
organisiertes Ehrenamt und Weiteren, ein integriertes Mobilitätskonzept für den
Rhein-Kreis Neuss entwickelt werden, um eine zukunftsfähige, klimagerechte
Neuausrichtung der Mobilität zu ermöglichen, in der die vielfältigen
Mobilitätsbedürfnisse von Menschen und Unternehmen sowie die neuen
infrastrukturellen Anforderungen durch Siedlungs- und Gewerbeflächengestaltung
und –entwicklung berücksichtigt werden. Fokussiert werden soll im Kontext des
Strukturwandels und des bis 2024 finalisierten Klimaschutzkonzeptes des
Rhein-Kreises Neuss, die stärkere Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger
und -mittel, die Einbeziehung neuer Beförderungsformen im öffentlichen Verkehr,
die stärkere Integration von Individualverkehr, Radverkehr, öffentlichem
Verkehr und Nahmobilität durch Mobilitätsmanagement und Digitalisierung,
Etablierung nachhaltiger Mobilität/Mobilitätsformen sowie Potentiale der
Wasserstoffmobilität. Das Konzept soll einen konkreten Umsetzungs-, Zeit. und
Kostenplan enthalten, landesweite Bezüge aufweisen sowie bislang nicht
hinreichend bekannte und neue Informationen über Stakeholder- und
Nutzerbedürfnisse und -erwartungen erheben bzw. vertiefen. Das integrierte
Mobilitätskonzept soll zudem als strategische Entscheidungsgrundlage und
Planungshilfe für zukünftige Aktivitäten dienen. Die Inhalte des Konzeptes
sollen nicht nur landesweite/überregionale Bezüge aufweisen, sondern auch
konkret auf die lokalen Besonderheiten des Kreises eingehen und Faktoren der Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch
und sozial) einbeziehen.
Um die Wirksamkeit der im Konzept
erarbeiteten und festgehaltenen Maßnahmen zu bewerten, sollen ein Monitoring und Evaluation Bestandteil des Prozesses sein. Dadurch können Maßnahmen
auch während der Umsetzungsphase zielgerichtet optimiert werden, was die
Wirksamkeit dieser potentiell erhöht. Durch die so implizierte Dynamik des
Konzeptes und eine transparente Evaluation, können anschließend nicht nur
Aussagen über Wirksamkeit und Erfolg einzelner Maßnahmen getroffen werden,
sondern diese im Kontext des Verstetigungsprozesses
klar kommuniziert werden und stützen somit die langfristige und nachhaltige
Akzeptanz. Evaluationskriterien sollen bereits im Planungs- und Entwicklungsprozess
des Konzeptes definiert und gegebenenfalls in einem gesonderten
Evaluationskonzept festgehalten werden.
Da das integrierte Mobilitätskonzept
nachhaltige klimafreundliche Mobilität in den Vordergrund stellen soll, zielt
es ebenfalls darauf ab, die Verkehrsplanung auch unter dem Gesichtspunkt des
Klimaschutzes weiterzuentwickeln und Maßnahmen zu initiieren, die die
Attraktivität durch spezifisch ausgerichtetes Mobilitätsmanagement des
Umweltverbundes und vor allem des Radverkehrs und alternativer Antriebs- und
Mobilitätsformen stärken.
Der Rhein-Kreis Neuss strebt einen Einbezug
der Öffentlichkeit und Stakeholdern in den Erstellungsprozess des integrierten
Mobilitätskonzeptes durch z.B. Bürgerinnen und Bürger-Workshops, Umfragen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
Zusammenarbeit mit lokalen Medien, Nutzung multimedialer Kommunikationsformen,
Kampagnen, etc. an, der durch eine Öffentlichkeitsarbeit flankiert werden soll.
Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit dient sowohl der Information der breiten
Öffentlichkeit über die Inhalte, Maßnahmen und Umsetzung des integrierten
Mobilitätskonzeptes, als auch der Sensibilisierung und Mobilisierung der
Bürgerinnen und Bürger. Die Öffentlichkeitsarbeit richtet sich nach einer
zielgerichteten Kommunikationsstrategie. Durch die Kommunikationsstrategie soll
ein auf den regionalspezifischen Kontext zugeschnittenes Vorgehen erarbeitet
werden, wie einerseits die Inhalte des integrierten Mobilitätskonzeptes in der
Bevölkerung verbreitet und andererseits ein breiter Konsens und eine aktive
Mitarbeit für die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen erreicht werden können.
Durch diese partizipative Planung und die aktive Vermarktung des integrierten
Mobilitätskonzeptes soll die Wirksamkeit des Konzeptes und der beinhalteten
Maßnahmen sichergestellt werden.
Mit dem Beitritt am 22.06.2022 zum Zukunftsnetz Mobilität NRW erhält der
Rhein-Kreis Neuss somit weitere Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung
eines (nachhaltigen) integrierten Mobilitätskonzeptes, der Etablierung eines
kommunalen Mobilitätsmanagements und Maßnahmen. Denn das Zukunftsnetz Mobilität
NRW ist ein landesweites, durch das Ministerium für Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen, gegründetes Netzwerk für Kommunen (Gemeinden, Städte und
Kreise), dessen Zielsetzung und zentrale Aufgabe es ist, die Kommunen in der
Ausgestaltung einer zukunftsfähigen, sicheren und nachhaltigen
Mobilitätsentwicklung zu vernetzen und zu beraten.
Der Fördermittelantrag für die Anfertigung
eines integrierten Mobilitätskonzeptes im Rahmen der Richtlinien zur Förderung
der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) wurde
fristgerecht zum Stichtag am 01.06.2022, bei der zuständigen
Bewilligungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, eingereicht. Gefördert wird die
Erstellung von integrierten, kommunalen oder regionalen Mobilitätskonzepten,
die die stärkere Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel, die Einbeziehung
neuer Bedienungsformen im öffentlichen Verkehr, die Neuordnung oder Ergänzung
der Innenstadtlogistik und/oder die stärkere Integration von Individualverkehr,
öffentlichem Verkehr und Nahmobilität durch
Mobilitätsmanagement oder Digitalisierung zum Gegenstand haben. Ebenso gefördert werden Studien, die der Gewinnung von bislang nicht
vorliegenden und neuartigen Informationen über
Nutzerbedürfnisse
und Nutzererwartungen dienen. Des Weiteren können Studien zu Zukunftsfragen der
Mobilität gefördert werden. Begleitende
Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls förderfähig. Für die
Erstellung des integrierten Mobilitätskonzeptes wurde die maximale Fördersumme
von 200.000€ beantragt.
Ab dem 01.07.2022 ist eine Überarbeitung der
FöRi-MM in Kraft getreten. Inhaltliche Veränderungen beziehen sich unter
anderem auf die Verschärfung der Kriterien für Mobilitätskonzepte durch die
Berücksichtigung der SUMP Kriterien
(Sustainable Urban Mobility Plans) für Personenverkehre und SULP Kriterien (Sustainable Urban
Logistic Plans) für Güterverkehre.
Die SUMP
Kriterien umfassen die Grundsätze und Leitlinien nachhaltiger urbaner
Mobilitäts- Verkehrsentwicklungsplänen; SULP
Kriterien demnach die Grundsätze nachhaltiger urbaner Logistikpläne. Die
Leitlinien resultieren aus intensiven Beratungsprozessen mit professionellen
Planern, Politikern und Stakeholdern aus einem sehr breit aufgestellten
fachlichen Spektrum aus Europa. Nach offizieller Definition ist ein SUMP „[…] ein
strategischer Plan, um die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen und Unternehmen
in Städten und deren Umgebung für eine bessere Lebensqualität zu befriedigen.
Er baut auf bestehenden Planungen, Partizipation und Evaluationsprinzipien“
(Guidelines. Developing and Implementing a Sustainable Urban Mobility Plan.
January 2014 (revised foreword)). Er hat zum Ziel, sicherzustellen, dass allen
Bürgerinnen und Bürgern Transportmöglichkeiten geboten werden, die die
Erreichbarkeit von wichtigen Zielen und Dienstleistungen ermöglicht und
zugleich die Sicherheit und den Schutz verbessert. Er soll die
Luftverschmutzung, Lärmbelästigung, Treibhausgasemissionen und den
Energieverbrauch reduzieren sowie die Effizienz und Kosteneffektivität erhöhen
und letztlich zur Steigerung der Attraktivität und Qualität der urbanen Umwelt
und der Stadt zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der
Gesellschaft als Ganzes beitragen. Zentrale Merkmale stellen dabei eine
langfristige Vision und ein konkreter Zeit- und Umsetzungsplan, ein
partizipativer Ansatz, eine ausgeglichene und integrierte Entwicklung aller
Verkehrsträger, eine horizontale und vertikale Integration, eine Bewertung
aktueller und zukünftiger Leistungsfähigkeit, ein regelmäßiges Monitoring und
Berichterstattung und die Berücksichtigung externer Kosten für alle
Verkehrsträger, dar. Eine Gegenüberstellung Traditioneller Verkehrsplanung und
des Sustainable Urban Mobility Planning findet sich in folgender Tabelle.
Traditionelle
Verkehrsplanung |
|
Sustainable Urban
Mobility Planning |
Fokus auf dem
Verkehr |
|
Fokus auf den
Menschen |
Primäres Ziel: |
|
Primäre Ziele: Erreichbarkeit, Lebensqualität,
Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, soziale Gleichheit, Gesundheit,
Umweltqualität |
Fokus auf
einzelnen Verkehrsträgern |
|
Ausgeglichene
Entwicklung aller Verkehrsträger bei gleichzeitiger Verlagerung auf
nachhaltige Verkehrsträger |
Fokus auf
Infrastruktur |
|
Integrierter Ansatz für kosteneffiziente
Lösungen |
Sektorales
Planungsdokument |
|
Sektorales
Planungsdokument, das durchgängig mit anderen Politikbereichen verflochten
ist (z.B. Flächennutzung, soziale Dienstleistungen, Gesundheitswesen, etc.) |
Kurz- bis
mittelfristige Planung |
|
Kurz-bis mittelfristige Planung, die in
eine langfristige Vision und Strategie eingebunden ist |
Hohe Bedeutung
administrativer Grenzen |
|
Hohe Bedeutung
funktionaler Abgrenzungen (Arbeitsmarktregionen) |
Dominiert durch
Verkehrsingenieure |
|
Interdisziplinäre Planungen |
Expertenplanung |
|
Partizipative,
transparente Planung, die relevante Akteure einbindet |
Begrenzte
Bewertung der Auswirkungen |
|
Intensive Evaluation der Auswirkungen und
Gestaltung eines Lernprozesses |
Die Vorteile eines SUMP liegen vor allem in
der Verbesserung der Lebensqualität, einer Kosteneinsparung, wodurch
wirtschaftliche Vorteile entstehen, dem Beitrag zur Gesundheitsförderung und
Umwelt- und Klimaschutz, einer verbesserten Erreichbarkeit durch multimodale
(=Nutzung verschiedener, meist differenzierter Verkehrsmittel für reine
Wegstrecke) Mobilität von „Tür zu Tür“ oder auch in dem hohen Level an
öffentlicher Legitimierung durch den partizipativen Ansatz. Die Konzeption
eines SUMP unterteilt sich in vier Phasen. In der ersten Phase findet eine
Vorbereitung und Analyse statt. In der zweiten Phase folgt die
Strategieentwicklung. Darauf folgt in der dritten Phase die Maßnahmenplanung.
In der finalen vierten Phase erfolgen die Umsetzung und ein Monitoring (siehe
auch Abbildung 3)
Abbildung 3 Schritte der
nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung
Für nähere
Informationen
European Platform on Sustainable Urban
Mobility Plans
www.eltis.org/mobility-plans
E-mail: enquiries@mobilityplans.eu
Mit der Neuerung der FöRi-MM zum 01.07.2022
wurden Kriterien für Mobilitätskonzepte durch die Berücksichtigung der SUMP Kriterien (Sustainable Urban
Mobility Plans) für Personenverkehre verschärft. Zudem wird bei der
Antragsstellung bei Landkreisen geprüft, ob kreisangehörige Kommunen bereits
über ein den SUMP Kriterien entsprechendes Konzept über die FöRi-MM bekommen
haben. Sollte dies der Fall sein so ist das Konzept in das Kreiskonzept zu
integrieren. Im spezifischen Fall des Rhein-Kreises Neuss verfügt lediglich die
kreisangehörige Gemeinde Rommerskirchen über ein über die FöRi-MM gefördertes
Konzept, welches im Herbst 2022 voraussichtlich beschlossen wird. Zudem sollen
dem Konzept, für welches die Förderung beantragt wurde, einen umfassenden
Ansatz haben und keine isolierte Betrachtung einzelner Verkehrsmittel und/oder
Ortsteilen beinhalten. Der Fördersatz der überarbeiteten Richtlinie beträgt
weiterhin bis zu 80%, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben und Förderung den
Höchstbetrag von 1€ je Einwohner (alte
FöRi-MM) auf 1,50€ je Einwohner
angehoben wurden. Auch der Maximalbetrag der Förderung wurde von insgesamt 200.000€ auf maximal 300.000€ erhöht. Um die Übergangsphase
der alten in die neue FöRi-MM reibungslos zu gestalten, entscheidet die
Bewilligungsbehörde zu Gunsten der Antragstellenden.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung
werden die Förderanträge der FöRi-MM zurzeit gesichtet, eine erste Rückmeldung
bezüglich des vom Rhein-Kreis Neuss eingereichten Förderantrags erfolgt voraussichtlich
Ende August 2022.