Betreff
Tischvorlage: Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion vom 17.08.2022 zum Thema "Übertragung von städtischen Verwaltungsaufgaben an den Kreis"
Vorlage
010/1528/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

1. Welche gleichgelagerten Verwaltungsaufgaben der Kreis-Kommunen können von der Kreisverwaltung übernommen werden?

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist ständig bestrebt, gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen die Interkommunale Zusammenarbeit auszuweiten. In vielen Aufgabenbereichen gibt es daher seit Jahren bestehende Kooperationen mit einzelnen Städten, Gemeinden oder auch zwischen benachbarten Kommunen. Eine umfassende Übersicht dazu ist beigefügt.

 

Interkommunale Zusammenarbeit ist selbstverständlich nur auf Wunsch aller Beteiligten möglich. Rat und Kreistag müssen je nach Form der Kooperation zustimmen und es ist ggf. eine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich. In der Vergangenheit hat der Kreis seinen Kommunen immer wieder Angebote zu verschiedenen Themen unterbreitet, die jedoch nicht immer auf Zustimmung gestoßen sind. Die Realisierung von Kooperationen ist darüber hinaus von vielfältigen rechtlichen und technischen Faktoren abhängig.

 

Eine umfassende Aufstellung sämtlicher möglicher Verwaltungsaufgaben ist ad hoc nicht zu erstellen. Aus beiliegender Übersicht ist zu erkennen, welche Aufgaben bereits im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit durchgeführt werden. Häufig ist es so, dass der Kreis die Aufgabenerledigung übernommen hat, teilweise liegt diese bei den Kommunen. Für die meisten Themen gibt es Kooperationen mit einzelnen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss. Bei manchen, wäre eine Ausweitung auf weitere Kommunen ggf. möglich, sofern diese seitens der Stadt/Gemeinde gewünscht ist. Aufgabenbereiche zu denen derzeit Gespräche mit einer Kommunen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit geführt werden sind orange gekennzeichnet (z.B. Personalabrechnung Stadt Jüchen, Beistandschaften Jugendamt Stadt Grevenbroich).

 

Über die bestehenden Kooperationen hinaus wurden zuletzt Themen wie z.B. die Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz, LoRaWan (Long Range Wide Area Network), Wohnungsbindung/Wohnungsförderung sowie Teilaufgaben der Jugendämter diskutiert.

 

 

2. In welcher Größenordnung kann der Personaleinsatz durch die Zusammenlegung reduziert werden?

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil die dafür erforderlichen Daten der Kreisverwaltung nicht vorliegen. Es ist hier nicht bekannt, wie der jeweilige Personaleinsatz/-bedarf in den einzelnen Aufgabenbereichen der kreisangehörigen Städte/Gemeinde ist. Auch Fallzahlen, Technikeinsatz etc. spielen eine Rolle. Wird ein Themenfeld näher mit einer Stadt/Gemeinde betrachtet, gehören diese Faktoren selbstverständlich zu einer konkreten Prüfung dazu.