Betreff
Hitzeaktionspläne im Rhein-Kreis Neuss – Anfrage der Grünen vom 18.05.2022
Vorlage
53/1536/XVII/2022
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Die Gesundheitsgefährdung durch Hitze hat in Deutschland weiter zugenommen. Die Prognosen sehen eine Zunahme der Hitzewellen bzw. sehr heißen Tage bei gleichzeitig zunehmender Zahl der vulnerablen Bevölkerung.

Ein wirksamer Hitzeschutz sollte lt. Lancet Policy Brief für Deutschland 2021 implementiert werden. Vor diesem Hintergrund bittet Sie die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die folgenden Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 18. Mai zu beantworten.

 

- Gibt es bereits im Rhein-Kreis Neuss für gefährdete Gruppen, z.B. Senioren und Seniorinnen, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder Informationsmaterial?

- Welche Vorkehrungen und Maßnahmen sind für die Seniorenzentren und Kliniken des Kreises zum Hitzeschutz vorgesehen?

- Welche Pläne bzgl. Hitzeschutz sind baulich vorgesehen in entsprechenden kommunalen Einrichtungen oder bereits umgesetzt?

- Ist an die Schaffung kühler Aufenthaltsräume gedacht worden?

 

 

 

  1. Gibt es bereits im RKN für gefährdete Gruppen, z.B. Senioren und Seniorinnen, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder Informationsmaterial?

 

Bisher hat der RKN über Pressemitteilungen sowie kreiseigene Social Media Kanäle Verhaltenstipps für die Hitzetage gegeben.

 

  1. Welche Vorkehrungen und Maßnahmen sind für die Seniorenzentren und Kliniken des Kreises zum Hitzeschutz vorgesehen:

 

der RKN überprüft die dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW unterliegenden Einrichtungen auf die Einhaltung der dort gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgemaßnahmen.  Die Kliniken treffen ihre eigenen Vorkehrungen zum Hitzeschutz. 

 

  1. Welche Pläne bzgl Hitzeschutz sind baulich vorgesehen in entsprechenden kommunalen Einrichtungen oder bereits umgesetzt?

 

Die Zuständigkeit für die kommunalen Einrichtungen liegt bei den Städten und Gemeinden.

 

  1. Ist an die Schaffung kühler Aufenthaltsräume gedacht worden?  

 

Die Zuständigkeit für städtebauliche Maßnahmen liegt bei den Städten und der Gemeinde.