Sachverhalt:

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30. Juni 2022 insgesamt 11.750 Geflüchtete.

Dies sind 1.784 Geflüchtete mehr als zum 31. März 2022 und 2.538 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 2.287 mehr als Ende Juni 2018 und 1.724 mehr als Ende Juni 2019 sowie 2.058 mehr als Ende Juni 2020 und 2.149 mehr als Ende Juni 2021. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 9.480 Geflüchtete und damit 1.847 mehr als zum letzten Stichtag am 31. März 2022 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Geflüchteten im laufenden Asylverfahren ist auf 859 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 383 Geflüchtete aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive - dies gilt zurzeit für Syrien (199), Somalia (20), Eritrea (7) und Afghanistan (157). Aus Iran und Irak, bei denen man bisher nicht von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive spricht, kommen 211 Geflüchtete im laufenden Asylverfahren.

 

Laut Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15.11.2021 an die Träger der Berufssprachkurse wurde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die „Gute Bleibeperspektive“ für Asylbewerbende aus Afghanistan festgestellt, die zunächst befristet bis zum 31.08.2022 gilt und aufgrund derer eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs gem. § 45 a Absatz 2 Satz 3 Nr.1 des Aufenthaltgesetzes (AufenthG) erteilt werden kann. Die sogenannte „Gute Bleibeperspektive“ knüpft an die Erwartung eines „rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts“ an. Sofern es ausreichende Kapazitäten gibt, können Schutzsuchende aus Afghanistan schon während ihres Asylverfahrens seit Januar 2022 auch an einem Integrationskurs teilnehmen.

 

Für ehemalige afghanische Ortskräfte oder besonders gefährdete Personen, die aufgrund einer Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ist regelmäßig ein Zugang zum Berufssprachkurs eröffnet. Im Rahmen des beschleunigten Ortskräfteverfahrens sind zum Stand 16.08.2022 insgesamt 151 Personen im Rhein-Kreis Neuss verzeichnet (davon fallen auf Grevenbroich 23, Jüchen 11, Kaarst 18, Korschenbroich 27, Meerbusch 30 und Neuss 42 Personen). 

 

Aus den Herkunftsländern Syrien, Somalia, Eritrea, Irak, Iran und Afghanistan haben insgesamt 909 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621Personen) um 288 Personen gestiegen. Gegenüber dem 30. Juni 2018 sind 162, gegenüber dem 30. Juni 2019 sind 121, gegenüber dem 30. Juni 2020 sind 62 Personen mehr zu verzeichnen und gegenüber dem 30. Juni 2021 sind 61 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Geflüchteten mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.411 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Geflüchtetenzahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. Juni 2022 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei.

Asylgeschäftsbericht des BAMF (Juni 2022):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 14.214 gestellte Erst- und Folgeanträge im Juni 2022 gegenüber 16.276 im März 2022, 16.011 im Dezember 2021, 18.206 im September 2021, 11.699 im Juni 2021, 11.756 im März 2021, 11.567 im Dezember 2020, 10.576 im September 2020, 5.576 im Juni 2020,  8.069 im März 2020, 9.851 im Dezember 2019, 12.536 im September 2019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 20.450 im November 2021 lag.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 52.514 im Juni 2018 abgebaut werden. Im Juni 2019 waren 52.457 Verfahren, im Juni 2020 waren 43.617 Verfahren, im Juni 2021 waren 65.062 Verfahren und im Juni 2022 waren 105.521 Verfahren anhängig, sodass hier jeweils ein Anstieg verzeichnet werden kann. Im Juni 2022 hat das BAMF 21.063 Entscheidungen getroffen, davon 13.420 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Juni 2022 63,7 %, im März 2022 48,2 %, im Dezember 2021 44,2 %, im September 2021 45,5 %, im Juni 2021 49,9 %, im März 2021 23,4 %, im Dezember 2020 43,3 %, im September 2020 46,2 %, im Juni 2020 44,1 %, im März 2020  42,5 %, im Dezember 2019 40,3 %, im September 2019  37,7 % gegenüber 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 bei.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive Syrien, Somalia, Eritrea und Afghanistan (sowie aus den Ländern Iran und Irak) ist als Anlage 4 beigefügt.