Betreff
KIM - aktueller Sachstand zur Umsetzung
Vorlage
50/1592/XVII/2022
Art
Bericht

Sachverhalt:

Auf die bisherige Berichterstattung im Sozial- und Gesundheitsausschuss, jetzt Ausschuss für Soziales und Wohnen, des Rhein-Kreises Neuss wird Bezug genommen.

 

Die Landesregierung fördert gemäß § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) NRW seit 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. KIM ist damit vom Land als langfristiger Prozess gedacht und kein kurzfristig angelegtes Förderprogramm. Als aufwachsende Förderung soll das Kommunale Integrationsmanagement ein fester und dauerhafter Bestandteil der integrationspolitischen Förderlandschaft werden. Bis Ende 2022 sollen dabei folgende Ziele umgesetzt werden:

 

Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung, einer operativen Ebene des individuellen Case Managements, die Förderung der Einbürgerung und eine Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen im Verhältnis zum Kreis.

 

Das Kommunale Integrationsmanagement besteht dabei aus drei verschiedenen Bausteinen:

 

1. Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den KI-Kommunen.

 

2. Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management/Fallmanagement für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements einzurichten.

 

3. Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

 

Das Kommunale Integrationsmanagement soll eine bessere Integration der Geflüchteten und Zugewanderten ermöglichen, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind. Die Zusammenarbeit und Leistungserbringung in den Regelstrukturen sollen insbesondere an den Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen mit eigenem Fallmanagement gestärkt werden und die ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und integrationsrelevanten Akteure im Bereich Integration und Migration, Soziales und Bildung auf der Steuerungsebene koordinierend miteinander verbinden. KIM zielt hierbei vor allem auf die Optimierung von Verwaltungsprozessen im Integrationsverlauf.

 

Das Case Management dient der Umsetzung eines Kommunalen Integrationsmanagements vor Ort. Es sollen für die operative Arbeit Personalstellen für ein individuelles, rechtskreisübergreifendes Case Management in den Kommunen eingerichtet werden. Integrationsmanagement auf individueller Ebene meint dabei eine entsprechend qualifizierte Einzelfallberatung, die rechtskreisübergreifend unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslage und Bedarfe die Integration der zugewanderten Menschen befördert. In den Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement wie SGB II, SGB III, SGB VIII findet eine Verweisberatung statt. Die Arbeit der Case Manager muss sich von anderen Programmen unterscheiden, um Doppelförderungen zu vermeiden. Hierbei sind die Schnittstellen der Rechtskreise und Programme (SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB XII sowie JMD, MBE, Teilhabemanager) zu beachten.

 

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt das Land NRW bei der Einrichtung und Etablierung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). So hat der Rhein-Kreis Neuss am 22.12.2020 den Antrag auf „Gewährung einer Zuwendung für das Kommunale Integrationsmanagement“ (KIM) beim zuständigen Ministerium (MKFFI) gestellt. Voraussetzungen für die Zuwendungen des Landes waren unter anderem die Einrichtung einer Lenkungsgruppe mit den maßgeblichen verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Integrationsakteuren auf Leitungsebene zur Gewährleistung der strategischen Steuerung des KIM sowie die Erstellung eines individuellen Handlungskonzeptes für den Rhein-Kreis Neuss, welches darstellen soll, wie das KIM kreisweit umgesetzt werden soll.

 

Bisherige Umsetzung und aktueller Sachstand:

 

Das Handlungskonzept für den Rhein-Kreis Neuss wurde mit den Akteuren der Lenkungsgruppe erarbeitet und abgestimmt und im August 2021 im Rahmen der Antragstellung bei der Bezirksregierung eingereicht. Nach Eingang des Bewilligungsbescheides im Dezember 2021 konnte das KI in den Umsetzungsprozess starten, der insbesondere den Aufbau der erforderlichen Organisationsstrukturen des KIM auf Kreisebene umfasst. Auf der Grundlage des erarbeiteten Handlungskonzeptes wurden bisher folgende Fortschritte erreicht:

 

Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung, Baustein 1 (Koordination):

 

Für die Implementierung der strategischen Ebene zur Steuerung des KIM konnten inzwischen 3 von 3,5 Stellen im KI Rhein-Kreis Neuss besetzt werden. Zwei Koordinatorinnen (jeweils 1,0 VZÄ) konnten aufgrund der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns bereits am 01.04.2021 starten. Anfang Juni 2022 konnten ein dritter Koordinator mit einer vollen Koordinierungsstelle sowie eine Verwaltungsassistenz (0,5 VZÄ) ihre Arbeit aufnehmen.

 

Zwischenzeitlich haben zwei Koordinatorinnen im KI die zertifizierte KIM-Koordinatoren-Schulung abschließen können, der dritte KIM-Koordinator hat diese Schulung begonnen.

 

Für die Städte Neuss und Dormagen, die über eine eigene Ausländerbehörde, ein eigenes Jugendamt und einen Integrationsrat bzw. Integrationsausschuss verfügen, war es möglich, eine eigene Koordinationsstelle zu beantragen. Von dieser Möglichkeit hat der Rhein-Kreis Neuss bei der Antragstellung für KIM Gebrauch gemacht. Zusätzlich zu den Koordinierungsstellen im KI erhalten die Stadt Neuss und die Stadt Dormagen per Weiterleitung Fördermittel für jeweils eine eigene Koordinierungsstelle. Die Stadt Dormagen hat die Stelle bereits besetzt, die Stadt Neuss befindet sich derzeit im Stellenbesetzungsverfahren, so dass auch hier zeitnah eine Besetzung erfolgen wird.

 

Die Koordinierungsstellen des KI, der Stadt Neuss und der Stadt Dormagen bilden ein Koordinationsteam. Zwischen der KI-Koordination und der Koordination in Dormagen wurden regelmäßig stattfindende Austauschtreffen eingerichtet. Diese beinhalten insbesondere Absprachen zum Aufbau einer tragfähigen Organisationsstruktur für das KIM, zur Zusammenarbeit der Bausteine untereinander sowie zu der Konzeption und zum Aufbau einer kreisweit einheitlichen datenbasierten Grundlage für die Beratungsarbeit im Case-Management.

 

 

 

 

Operative Ebene des individuellen Case Managements, Baustein 2 (Case-Management):

 

Laut Zuwendungsbescheid für das Jahr 2022 stehen dem Rhein-Kreis Neuss 14 Personalstellen zur Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case-Managements in Form einer fachbezogenen Pauschale zu.

 

Alle Case-Management-Stellen sind grundsätzlich beim KI angesiedelt. Bis zur vollständigen Besetzung der Stellen veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eine dauerhafte Ausschreibung und befindet sich fortlaufend in Vorstellungsgesprächen. Bis Anfang August konnten zwei CM-Stellen besetzt werden, davon eine Person aus dem ausgelaufenen Teilhabemanagement der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“. Für drei weitere CM-Stellen steht die Unterzeichnung der Arbeitsverträge unmittelbar bevor (Stand 26.08.2022). Eine zeitnahe Besetzung der CM-Stellen stellt insbesondere aufgrund des anhaltenden Mangels an Fachkräften im sozialen Bereich eine große Herausforderung dar.

 

Vor diesem Hintergrund und aufgrund dort vorhandener CM-Strukturen aus dem Modellprojekt „Einwanderung gestalten“ wird eine weitere CM-Stelle vorübergehend, bis längstens Ende 2023, von der Stadt Dormagen für den Einsatz vor Ort gestellt. Dafür werden der Stadt Dormagen für die Durchführung des Bausteines 2 (Case-Management) - wie bereits im Jahr 2020 erfolgt - ausnahmsweise per Weiterleitungsbescheid Fördermittel des Landes für die Finanzierung einer Case-Management-Stelle für 2022 und 2023 weitergeleitet.

 

Trotz des Fachkräftemangels hat die Einstellung von geeignetem Personal für das KI oberste Priorität. Daher nimmt die Einstellung der CM-Stellen entsprechend Zeit in Anspruch und erfolgt kontinuierlich.

 

Entsprechend der schrittweisen Einstellung des CM erfolgen auch die Einsatzplanung und die Umsetzung des Case-Managements vor Ort in Abstimmung mit den Kommunen. Die Kommunen wurden aktuell über ihren Case-Management Stellenanteil für 2022 informiert. Im Rahmen der Umsetzung des CM vor Ort wird in Absprache mit den Kommunen auch die Einbindung/Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren, insbesondere der freien Wohlfahrt, abgestimmt.

 

Anfang Juli konnte das Case-Management in der Stadt Kaarst starten. Das Case Management in der Stadt Grevenbroich wird voraussichtlich im Herbst 2022 starten. 

 

Alle Case-Managerinnen und Case-Manager werden für die vom Land NRW vorgesehene Schulung angemeldet.

 

Förderung der Einbürgerung, Baustein 3 (Personalstellen in den Ausländer/- Einwanderungsbehörden):

 

Sowohl die Stadt Neuss als auch die Stadt Dormagen konnten ihre Personalstellen in den Ausländer- und Einwanderungsbehörden nahezu vollständig besetzen. Der Rhein-Kreis Neuss befindet sich derzeit im Stellenbesetzungsverfahren für die Besetzung dieser Stellen. Sobald das Stellenbesetzungsverfahren des Rhein-Kreises Neuss abgeschlossen ist, wird die Koordination eine erste Sitzung mit dem KIM-Personal aus den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden einberufen.