Betreff
OZG-Sozialplattform
Vorlage
50/1601/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (Onlinezugangsgesetz) tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die Bürger/innen einen Anspruch auf die Online-Antragstellung. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) die Erstellung und Einrichtung der sog. Sozialplattform in Auftrag gegeben, die am 14.03.2022 live geschaltet wurde. Bisher können in ausgewählten Modellkommunen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, ALG II, Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine online über die Plattform beantragt werden.

Neben der Möglichkeit zur Antragstellung gibt es bereits einen Beratungsstellenfinder (Schuldner- und Suchtberatung, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) und die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung. Ein Sozialleistungsfinder befindet sich noch in der Planung. Die Bürger/innen geben ihren Wohnort und die gewünschte (Beratungs-)Leistung in der Suchmaske an und werden automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Das Onlinezugangsgesetz umfasst insgesamt 14 Themenfelder und über 575 Verwaltungsleistungen, von denen insbesondere das Themenfeld „Arbeit und Ruhestand“ für den Rhein-Kreis Neuss und seine kreisangehörigen Kommunen relevant ist.

Die Digitalisierung erfolgt nach dem sog. EfA-Prinzip (Einer-für-Alle-Prinzip), dessen Ziel es ist, dass jede Leistung nur einmal digitalisiert werden muss und dann von allen anderen Ländern und Kommunen nachgenutzt werden kann.

Die konkrete Umsetzung von antragsbasierten Sozialleistungen (z.B. SGB XII, Wohngeld) erfolgt über Digitalisierungsstraßen, die der Implementierung von antragsbasierten Sozialleistungen auf der Sozialplattform dienen. In den Arbeitsgruppen zur Digitalisierungsstraße werden die Anträge und Basisinformationen hinsichtlich ihrer fachlichen Richtigkeit geprüft. Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied der Arbeitsgruppe zur Digitalisierungsstraße 04 – Bedarf für Bildung und Teilhabe. Die fachliche Abnahme des Onlineformulars zur Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen ist Anfang August 2022 erfolgt, der „Go-Live“-Termin steht noch aus.

Die Kosten für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Nachnutzungsgebühren für die Sozialplattform, Zertifikate pro Leistung und Anbindung an die Schnittstelle zum Fachverfahren KDN. Für jede Leistung wird mindestens ein Zertifikat benötigt, die Beschaffung neuer Zertifikate wird voraussichtlich 2 bis 3 Wochen in Anspruch nehmen. Die Zertifikate sind kostenpflichtig. Die Kosten hierfür liegen vermutlich im mittleren zweistelligen Bereich.

Die Finanzierung der Sozialplattform erfolgt für die nachnutzenden Kommunen nach derzeitigem Stand anhand eines Verteilschlüssels, der bereits bei der Verteilung Geflüchteter auf die Kommunen Anwendung findet. Hierbei wird sich des Königsteiner Schlüssels bedient.

Nach Maßgabe des Koalitionsvertrages zwischen den Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen soll den Kommunen die Nutzung zentraler Verwaltungsleistungen dauerhaft kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. In Nordrhein-Westfalen sind bereits Mittel vorangemeldet. Sobald hierzu eine Entscheidung vorliegt, wird eine Mitteilung an die Kommunen ergehen.

Aussagen zur Höhe der Kosten können derzeit noch nicht sicher getroffen werden. Die durchschnittlichen Jahreskosten liegen schätzungsweise zwischen 849 € und 2.622 € für eine nachnutzende Kommune in Nordrhein-Westfalen. Der Bund hat angekündigt, dass im Sommer 2022 ein Kostentool an die Länder verschickt werden soll, mit dessen Hilfe sich die voraussichtlichen Kosten der jeweiligen Kommune abschätzen lassen; bisher wurde jedoch kein derartiges Tool verschickt.