Betreff
Evaluation Leistungsanbietende BuT
Vorlage
50/1606/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat die Umstellung der Erbringungsform der Bildungs- und Teilhabeleistungen auf die Geldleistung an die Leistungsberechtigten im Frühjahr 2022 umgesetzt.

Im Rahmen der Umstellung werden somit auch die Bedarfe für (Schul-)Ausflüge, (Schul-) Fahrten, Mittagsverpflegung, Lernförderung und die soziokulturelle Teilhabe als Geldleistung erbracht. Auf Wunsch der Leistungsberechtigten ist jedoch eine Rückumstellung auf die Direktzahlung an die Anbietenden jederzeit möglich.

Um den Erfolg der Umstellung zu beurteilen und ein flächendeckendes Stimmungsbild zu bekommen, wurde sowohl bei den Leistungsanbietenden, als auch bei den Leistungsbehörden eine Evaluation zur Umstellung der Erbringungsform durchgeführt.

 

Evaluation Leistungsanbietende

Die Leistungsanbietenden hatten in der Zeit vom 23.06.2022 bis zum 24.08.2022 die Möglichkeit, über das Portal Beteiligungen.nrw.de an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Hierzu wurde ihnen der Teilnahmelink per E-Mail zugestellt.

Von ca. 1.200 Anbietenden, die im Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss registriert sind, haben 136 Anbietende an der Umfrage teilgenommen, was einer Beteiligungsquote von ca. 11 % entspricht.

Die Leistungsanbietenden mussten 5 Fragen beantworten und hatten die Möglichkeit, in einem Freitextfeld Lob, Kritik, Wünsche und Anregungen anzugeben.

Konkret wurden nachfolgende Fragen gestellt:

  1. Wurden aufgrund der Erbringungsformumstellung Abonnementverträge gekündigt?

(Ja/Nein)

  1. Ist es zu Zahlungsrückständen gekommen, die nach zweimaliger Mahnung nicht ausgeglichen wurden? (Ja/Nein) Wenn ja, in wie vielen Fällen? (Zahl)
  2. Wie würden Sie den Ablauf der Umstellung aus Ihrer Sicht bewerten? (Skala von 1 „sehr gut“ bis 6 „ungenügend“)
  3. Wie bewerten Sie die Kommunikation mit unserer BuT-Koordinierungsstelle? (Skala von 1 „sehr gut“ bis 6 „ungenügend“)
  4. Haben Sie Lob, Kritik, Wünsche oder Anregungen? (Freies Textfeld)

 

Die Antworten wurden den Kategorien „sehr zufrieden“, „grundsätzlich zufrieden“ und „nicht zufrieden“ zugeordnet.

Die Angaben des Freitextfeldes wurden inhaltlich ausgewertet, die Antwort wurde mit einem Schlagwort versehen, das den Tenor des Textes widerspiegelt.

 

 

 

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:

 

Zufriedenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

18 Anbietende sind „sehr zufrieden“ mit der Umstellung, 40 „grundsätzlich zufrieden“ und 73 Anbietende „nicht zufrieden“, bei 5 Anbietenden lässt sich keine Aussage zur Zufriedenheit treffen.

 

Ist es zu Zahlungsrückständen gekommen, die nach zweimaliger Mahnung nicht ausgeglichen wurden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fälle, in denen trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsrückstände nicht ausgeglichen wurden, werden von der Clearing-Stelle bearbeitet und die Zahlungslücke geschlossen. Derzeit liegen 8 Fälle vor, einige weitere befinden sich in der Prüfung beim Jobcenter. Häufig entstehen Zahlungslücken aufgrund noch nicht ausgezahlter Leistungen der Behörden, die Zahlungslücke kann in diesen Fällen regulär durch die Leistungsbehörde geschlossen werden.

Der Rhein-Kreis Neuss steht im ständigen Austausch mit den Leistungsbehörden, insbesondere dem Jobcenter, um den Ablauf der Erbringungsformumstellung bestmöglich zu gestalten und Zahlungslücken nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierbei haben sich vor allem die Weiter-leitung von Einzelfällen an den Rhein-Kreis Neuss zur Abstimmung sowie die monatlich statt-findenden Treffen mit dem Jobcenter bewährt.

 

Wie würden Sie den Ablauf der Umstellung aus Ihrer Sicht bewerten?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird ersichtlich, dass weniger als 20 % die Umstellung als gut oder besser bewerten.

Generell ist zu beachten, dass sich die Zahlen lediglich auf die 136 Anbietenden beziehen, die an der Evaluation teilgenommen haben. Ein Großteil der Leistungsanbietenden hat sich nicht an der Umfrage beteiligt.

 

Auswertung der Schlagwörter:

63 Anbietende geben Zahlungsproblematiken an, wie z.B. fehlende oder verzögerte Zahlungen oder die Tatsache, dass die Leistungsberechtigten in Vorkasse gehen mussten.

25 Anbietende berichten von uninformierten Leistungsberechtigten. Zum einen lag dies an bestehenden Sprachbarrieren, die es den Leistungsberechtigten unmöglich machten, die Informationsschreiben zu verstehen, zum anderen wurde ein Teil der Leistungsberechtigten schlichtweg nicht ausreichend informiert.

20 Anbietende geben einen erhöhten Arbeitsaufwand an. Das Erstellen von Mahnungen und die Aufklärung zur Umstellung nimmt nach eigenen Angaben viel Zeit in Anspruch.

15 Anbietende klagen über die fehlende Kommunikation des Jobcenters.

10 Anbietende berichten, dass die Leistungsberechtigen sehr lange auf die Erstattungen warten müssen.

 

Evaluation Leistungsbehörden

Die Leistungsbehörden teilen dem Rhein-Kreis Neuss quartalsweise mit, wie viele Leistungsberechtigte es grundsätzlich in ihrer Kommune gibt und in wie vielen Fällen die Direktzahlung an den Anbietenden wiederaufgenommen wurde. Zudem wird bei der Wiederaufnahme zwischen Mittagsverpflegung, Lernförderung und den anderen Leistungskomponenten differenziert.

Die folgende Auswertung bezieht sich auf das zweite Quartal 2022.

Die Evaluation der Leistungsbehörden hat ergeben, dass in 4% der Fälle die Direktzahlung an die Anbietenden wiederaufgenommen wurde. Der Großteil der Rückumstellung auf die Direktzahlung an die Anbietenden erfolgt auf Wunsch der Leistungsberechtigten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit

Es wird deutlich, dass die Vielzahl der teilnehmenden Leistungsanbietenden mit der Umstellung der Erbringungsform tendenziell weniger zufrieden ist. Aufgrund der geringen Beteiligung lassen sich die Ergebnisse jedoch nicht auf die Gesamtheit alle Anbietenden übertragen.

Positiv hervorzuheben ist, dass trotz der angegebenen Zahlungsproblematiken die Clearing-Stelle bisher erst in 8 Fällen tätig werden musste, was einer Ausfallquote von < 1 % entspricht und darauf hindeutet, dass ein Großteil der Leistungsberechtigten die Leistung zweckentsprechend verwendet.

In den meisten Fällen, in denen die Direktzahlung wiederaufgenommen wurde, ist die Umstellung auf Wunsch der Leistungsberechtigten erfolgt.

Um abschließend beurteilen zu können, ob die Umstellung erfolgreich verlaufen ist, müssen quartalsweise weitere Abfragen bei den Leistungsanbietenden und den Leistungsbehörden erfolgen und die Umstellung über einen längeren Zeitraum evaluiert werden.