Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss hat die Umstellung der
Erbringungsform der Bildungs- und Teilhabeleistungen auf die Geldleistung an
die Leistungsberechtigten im Frühjahr 2022 umgesetzt.
Im Rahmen der Umstellung werden somit auch
die Bedarfe für (Schul-)Ausflüge, (Schul-) Fahrten, Mittagsverpflegung,
Lernförderung und die soziokulturelle Teilhabe als Geldleistung erbracht. Auf
Wunsch der Leistungsberechtigten ist jedoch eine Rückumstellung auf die
Direktzahlung an die Anbietenden jederzeit möglich.
Um den Erfolg der Umstellung zu beurteilen
und ein flächendeckendes Stimmungsbild zu bekommen, wurde sowohl bei den
Leistungsanbietenden, als auch bei den Leistungsbehörden eine Evaluation zur Umstellung
der Erbringungsform durchgeführt.
Evaluation
Leistungsanbietende
Die Leistungsanbietenden hatten in der Zeit
vom 23.06.2022 bis zum 24.08.2022 die Möglichkeit, über das Portal Beteiligungen.nrw.de an einer
Online-Umfrage teilzunehmen. Hierzu wurde ihnen der Teilnahmelink per E-Mail
zugestellt.
Von ca. 1.200 Anbietenden, die im
Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss registriert sind, haben 136 Anbietende an der Umfrage
teilgenommen, was einer Beteiligungsquote von ca. 11 % entspricht.
Die Leistungsanbietenden mussten 5 Fragen
beantworten und hatten die Möglichkeit, in einem Freitextfeld Lob, Kritik,
Wünsche und Anregungen anzugeben.
Konkret wurden nachfolgende Fragen gestellt:
- Wurden aufgrund der
Erbringungsformumstellung Abonnementverträge gekündigt?
(Ja/Nein)
- Ist es zu Zahlungsrückständen gekommen,
die nach zweimaliger Mahnung nicht ausgeglichen wurden? (Ja/Nein) Wenn ja,
in wie vielen Fällen? (Zahl)
- Wie würden Sie den Ablauf der
Umstellung aus Ihrer Sicht bewerten? (Skala von 1 „sehr gut“ bis 6 „ungenügend“)
- Wie bewerten Sie die Kommunikation mit
unserer BuT-Koordinierungsstelle? (Skala von 1 „sehr gut“ bis 6
„ungenügend“)
- Haben Sie Lob, Kritik, Wünsche oder
Anregungen? (Freies Textfeld)
Die Antworten wurden den Kategorien „sehr
zufrieden“, „grundsätzlich zufrieden“ und „nicht zufrieden“ zugeordnet.
Die Angaben des Freitextfeldes wurden
inhaltlich ausgewertet, die Antwort wurde mit einem Schlagwort versehen, das
den Tenor des Textes widerspiegelt.
Die
wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:
Zufriedenheit
18 Anbietende sind „sehr zufrieden“ mit der
Umstellung, 40 „grundsätzlich zufrieden“ und 73 Anbietende „nicht zufrieden“,
bei 5 Anbietenden lässt sich keine Aussage zur Zufriedenheit treffen.
Ist
es zu Zahlungsrückständen gekommen, die nach zweimaliger Mahnung nicht
ausgeglichen wurden?
Die Fälle, in denen trotz zweimaliger
Mahnung Zahlungsrückstände nicht ausgeglichen wurden, werden von der
Clearing-Stelle bearbeitet und die Zahlungslücke geschlossen. Derzeit liegen 8
Fälle vor, einige weitere befinden sich in der Prüfung beim Jobcenter. Häufig
entstehen Zahlungslücken aufgrund noch nicht ausgezahlter Leistungen der
Behörden, die Zahlungslücke kann in diesen Fällen regulär durch die
Leistungsbehörde geschlossen werden.
Der Rhein-Kreis Neuss steht im ständigen
Austausch mit den Leistungsbehörden, insbesondere dem Jobcenter, um den Ablauf
der Erbringungsformumstellung bestmöglich zu gestalten und Zahlungslücken nach
Möglichkeit zu vermeiden. Hierbei haben sich vor allem die Weiter-leitung von
Einzelfällen an den Rhein-Kreis Neuss zur Abstimmung sowie die monatlich
statt-findenden Treffen mit dem Jobcenter bewährt.
Wie
würden Sie den Ablauf der Umstellung aus Ihrer Sicht bewerten?
Es wird ersichtlich, dass weniger als 20 %
die Umstellung als gut oder besser bewerten.
Generell ist zu beachten, dass sich die
Zahlen lediglich auf die 136 Anbietenden beziehen, die an der Evaluation
teilgenommen haben. Ein Großteil der Leistungsanbietenden hat sich nicht an der
Umfrage beteiligt.
Auswertung
der Schlagwörter:
63 Anbietende geben Zahlungsproblematiken an, wie z.B. fehlende oder verzögerte
Zahlungen oder die Tatsache, dass die Leistungsberechtigten in Vorkasse gehen
mussten.
25 Anbietende berichten von uninformierten Leistungsberechtigten. Zum einen lag dies an
bestehenden Sprachbarrieren, die es den Leistungsberechtigten unmöglich
machten, die Informationsschreiben zu verstehen, zum anderen wurde ein Teil der
Leistungsberechtigten schlichtweg nicht ausreichend informiert.
20 Anbietende geben einen erhöhten Arbeitsaufwand an. Das Erstellen von Mahnungen und die
Aufklärung zur Umstellung nimmt nach eigenen Angaben viel Zeit in Anspruch.
15 Anbietende klagen über die fehlende Kommunikation des Jobcenters.
10 Anbietende berichten, dass die Leistungsberechtigen sehr lange auf die Erstattungen
warten müssen.
Evaluation
Leistungsbehörden
Die Leistungsbehörden teilen dem Rhein-Kreis
Neuss quartalsweise mit, wie viele Leistungsberechtigte es grundsätzlich in
ihrer Kommune gibt und in wie vielen Fällen die Direktzahlung an den Anbietenden
wiederaufgenommen wurde. Zudem wird bei der Wiederaufnahme zwischen
Mittagsverpflegung, Lernförderung und den anderen Leistungskomponenten
differenziert.
Die folgende Auswertung bezieht sich auf das
zweite Quartal 2022.
Die Evaluation der Leistungsbehörden hat
ergeben, dass in 4% der Fälle die Direktzahlung an die Anbietenden
wiederaufgenommen wurde. Der Großteil der Rückumstellung auf die Direktzahlung
an die Anbietenden erfolgt auf Wunsch der Leistungsberechtigten.
Fazit
Es wird deutlich, dass die Vielzahl der
teilnehmenden Leistungsanbietenden mit der Umstellung der Erbringungsform tendenziell
weniger zufrieden ist. Aufgrund der geringen Beteiligung lassen sich die
Ergebnisse jedoch nicht auf die Gesamtheit alle Anbietenden übertragen.
Positiv hervorzuheben ist, dass trotz der
angegebenen Zahlungsproblematiken die Clearing-Stelle bisher erst in 8 Fällen
tätig werden musste, was einer Ausfallquote von < 1 % entspricht und darauf
hindeutet, dass ein Großteil der Leistungsberechtigten die Leistung
zweckentsprechend verwendet.
In den meisten Fällen, in denen die
Direktzahlung wiederaufgenommen wurde, ist die Umstellung auf Wunsch der
Leistungsberechtigten erfolgt.
Um abschließend beurteilen zu können, ob die
Umstellung erfolgreich verlaufen ist, müssen quartalsweise weitere Abfragen bei
den Leistungsanbietenden und den Leistungsbehörden erfolgen und die Umstellung
über einen längeren Zeitraum evaluiert werden.