Sachverhalt:
Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- Sachverhalt
Das Tierheim in Rommerskirchen-Oekoven nimmt eine
wichtige Funktion im Rahmen des Tierschutzes ein und wird vom Tierschutzverein
für den Rhein-Kreis Neuss e. V. getragen. Der Betrieb wurde im September 1975
aufgenommen.
Im Rhein Kreis Neuss gibt es neben privaten Notstationen zwei weitere Tierheime
in Neuss und Dormagen.
Das Tierheim in Rommerskirchen-Oekoven nimmt nach
eigenen Angaben zwischen 600-650 Fund-und Abgabetiere pro Jahr auf: neben
Hunden, Katzen und Kleintieren, Vögel u. a. auch Reptilien und Schlangen. Der
Tierschutzverein als Träger des Tierheims handelt bei der Aufnahme und
Versorgung von Fundtieren als Verwaltungshelfer der jeweils zuständigen
Kommune.
Die Personalkosten für das hauptamtliche Personal
werden von den Städten Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Meerbusch, und der
Gemeinde Rommerskirchen, aus denen die aufgenommenen Fund-und Abgabetiere
stammen, nach einem festgelegten Verteilschlüssel getragen. Das
Kreisveterinäramt unterstützt hierbei mit seiner Verwaltung und errechnet
jährlich für die sechs Kommunen den jeweiligen Anteil.
Auch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Rhein-Kreises Neuss nutzt das Tierheim in Oekoven zur Unterbringung von
Tieren, die im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzgesetzes dem Eigentümer
fortgenommen werden. Der Eigentümer trägt die Kosten der Unterbringung; diese
sind an das Tierheim zu zahlen.
Seitens des Amtes 39 wird zudem ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich
3.222 € an das Tierheim gezahlt.
Ein Fehlbedarf ist vom Tierschutzverein bisher
nicht an die Verwaltung gemeldet worden.
Darüber
hinaus beteiligt sich der
Kreis an den Kosten des Tierheimes auch in nachfolgender Weise:
- Der überwiegende Teil des Grundstückes
sowie die darauf befindlichen Gebäude des Tierheimes stehen im Eigentum
des Kreises. Der Kreis stellt die Fläche sowie die Gebäude gegen eine
symbolische Pacht von 5 Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Der Kreis trägt einen nicht
unerheblichen Teil der Nebenkosten (Grundbesitzabgaben, Abfallentsorgung)
der Einrichtung. Im Jahre 2021 belief sich dieser Betrag beispielsweise
auf 12.925 Euro, was einem durchschnittlichen Jahreswert entspricht.
- Außerdem trägt der Kreis wesentliche
Kosten der Bauunterhaltung (Liste der drei abgeschlossenen HH-Jahre):
HHJ
2022 (Stand 12.09.2022): 2.469,25 €
HHJ
2021: 14.423,08
€
HHJ
2020: 27.065,35
€
HHJ
2019: 14.834,86
€
Das
Tierheim ist nicht an die Kanalisation und nicht an das Gasnetz angeschlossen.
Der Kreis kümmert sich um die Wartung der Heizungsanlage, die Wartung der
Sickerschächte und die Wartung der Abwasserpumpe.
Im
Jahr 2019 wurde die alte Ölheizung vom Amt für Gebäudewirtschaft gegen eine
umweltfreundlichere Gaskesselanlage, die mit Flüssiggas betrieben wird,
ausgetauscht.
2.
Vorschlag der Verwaltung:
a) Die Verwaltung führt - wie von den Antragstellern
beantragt - zunächst ein Abstimmungsgespräch mit den sechs zuständigen Kommunen
über ein mögliches neues Kostenmodell. Das Ergebnis wird im Ausschuss
vorgestellt.
b) Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Errichtung
einer mit öffentlichen Fördergelder finanzierten
Photovoltaik-/Solarthermie-Anlage und wird über das Ergebnis im Ausschuss
berichten.