Betreff
Tischvorlage: Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2022 zum Thema "Erhöhung des Zuschusses für das Kreis-Tierheim Oekoven"
Vorlage
010/1639/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Sachverhalt

 

Das Tierheim in Rommerskirchen-Oekoven nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen des Tierschutzes ein und wird vom Tierschutzverein für den Rhein-Kreis Neuss e. V. getragen. Der Betrieb wurde im September 1975 aufgenommen.
Im Rhein Kreis Neuss gibt es neben privaten Notstationen zwei weitere Tierheime in Neuss und Dormagen.

 

Das Tierheim in Rommerskirchen-Oekoven nimmt nach eigenen Angaben zwischen 600-650 Fund-und Abgabetiere pro Jahr auf: neben Hunden, Katzen und Kleintieren, Vögel u. a. auch Reptilien und Schlangen. Der Tierschutzverein als Träger des Tierheims handelt bei der Aufnahme und Versorgung von Fundtieren als Verwaltungshelfer der jeweils zuständigen Kommune.

 

Die Personalkosten für das hauptamtliche Personal werden von den Städten Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Meerbusch, und der Gemeinde Rommerskirchen, aus denen die aufgenommenen Fund-und Abgabetiere stammen, nach einem festgelegten Verteilschlüssel getragen. Das Kreisveterinäramt unterstützt hierbei mit seiner Verwaltung und errechnet jährlich für die sechs Kommunen den jeweiligen Anteil.

 

Auch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss nutzt das Tierheim in Oekoven zur Unterbringung von Tieren, die im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzgesetzes dem Eigentümer fortgenommen werden. Der Eigentümer trägt die Kosten der Unterbringung; diese sind an das Tierheim zu zahlen.
Seitens des Amtes 39 wird zudem ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 3.222 € an das Tierheim gezahlt.

Ein Fehlbedarf ist vom Tierschutzverein bisher nicht an die Verwaltung gemeldet worden.

Darüber hinaus beteiligt sich der Kreis an den Kosten des Tierheimes auch in nachfolgender Weise:

  • Der überwiegende Teil des Grundstückes sowie die darauf befindlichen Gebäude des Tierheimes stehen im Eigentum des Kreises. Der Kreis stellt die Fläche sowie die Gebäude gegen eine symbolische Pacht von 5 Euro pro Jahr zur Verfügung.

  • Der Kreis trägt einen nicht unerheblichen Teil der Nebenkosten (Grundbesitzabgaben, Abfallentsorgung) der Einrichtung. Im Jahre 2021 belief sich dieser Betrag beispielsweise auf 12.925 Euro, was einem durchschnittlichen Jahreswert entspricht.

  • Außerdem trägt der Kreis wesentliche Kosten der Bauunterhaltung (Liste der drei abgeschlossenen HH-Jahre):

HHJ 2022 (Stand 12.09.2022):          2.469,25 €

HHJ 2021:                                  14.423,08 €

HHJ 2020:                                  27.065,35 €

HHJ 2019:                                  14.834,86 €

 

Das Tierheim ist nicht an die Kanalisation und nicht an das Gasnetz angeschlossen. Der Kreis kümmert sich um die Wartung der Heizungsanlage, die Wartung der Sickerschächte und die Wartung der Abwasserpumpe.

Im Jahr 2019 wurde die alte Ölheizung vom Amt für Gebäudewirtschaft gegen eine umweltfreundlichere Gaskesselanlage, die mit Flüssiggas betrieben wird, ausgetauscht.

2. Vorschlag der Verwaltung:

a)    Die Verwaltung führt - wie von den Antragstellern beantragt - zunächst ein Abstimmungsgespräch mit den sechs zuständigen Kommunen über ein mögliches neues Kostenmodell. Das Ergebnis wird im Ausschuss vorgestellt.

b)   Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Errichtung einer mit öffentlichen Fördergelder finanzierten Photovoltaik-/Solarthermie-Anlage und wird über das Ergebnis im Ausschuss berichten.