Betreff
Schlüssiges Konzept 2023
Vorlage
50/1655/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Wie der Kreistag in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen hat, sollen die Richtwerte des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Rhein-Kreis Neuss ab sofort jährlich überprüft werden. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sieht eine Aktualisierung spätestens nach zwei Jahren vor.

 

Den seit dem 1. Februar 2022 im Rhein-Kreis Neuss geltenden Mietobergrenzen liegt ein durch das Unternehmen empirica erstelltes schlüssiges Konzept zu Grunde, welches im Unterschied zu den bisherigen schlüssigen Konzepten ausschließlich auf der Ermittlung und Auswertung von Angebotsmieten basiert. Diese Vorgehensweise wurde zuvor durch das Bundessozialgericht bestätigt und ein auf Angebotsmieten basierendes Konzept als schlüssig anerkannt.

 

Mit der Aktualisierung des schlüssigen Konzeptes hat die Kreisverwaltung am 4. August 2022 das Unternehmen empirica beauftragt, welches auch das derzeit gültige Konzept erstellt hat. Die Erhebung von Angebotsmieten wird damit fortgeführt. Nach Angaben des Unternehmens empirica werde der Kreisverwaltung der Berichtsentwurf mit den neuen sich danach ergebenden Mietobergrenzen im Oktober vorgelegt.

 

Im Hinblick auf die Beurteilung der Angemessenheit der Heizkosten ist vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Energiepreise beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr auf die Angemessenheitswerte, sondern die - im Gegensatz zu den Energiepreisen durch die Leistungsbeziehenden jedenfalls bedingt beeinflussbaren - Verbrauchswerte auf Grundlage des bundesweiten Heizkostenspiegels 2021 abzustellen.

 

Die Kreisverwaltung beabsichtigt, die neuen Mietobergrenzen dem Ausschuss für Soziales und Wohnen in der nächsten Sitzung am 29. November 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen. Wie auch im Vorjahr ist vorgesehen, dass der Bericht im Vorfeld zwecks Beratung an die Fraktionen weitergeleitet wird.

 

Anschließend könnte der Kreistag den neuen Mietobergrenzen, die Anfang 2023 in Kraft treten sollen, in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 zustimmen.