Betreff
Landesgartenschau Neuss 2026
Vorlage
68/1692/XVII/2022
Aktenzeichen
68.4-40.01-7
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat nimmt den Bericht der Stadt Neuss zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Am 30.03.2022 hat das Umweltministerium NRW bekanntgegeben, dass die Stadt Neuss aufgrund ihres eingereichten Konzeptes Ausrichter der Landesgartenschau im Jahr 2026 sein wird.

 

Kerngelände der Landesgartenschau wird das frühere Rennbahngelände in der Stadt Neuss sein. Dieses liegt nach dem Landschaftsplan I – Neuss – des Rhein-Kreises Neuss im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 6.2.2.4. Für verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Landesgartenschau wird daher die Erteilung einer Ausnahme nach § 23 Abs. 1 LNatSchG NRW bzw. einer Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG erforderlich sein.

 

In der Sitzung werden Vertreter der Stadt Neuss dem Naturschutzbeirat über den Stand der Planungen zu diesem Großprojekt berichten und für Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung stehen.