Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage zu und empfiehlt dem Kreistag
die nachstehende Rechtsverordnung zu beschließen:
R e c h t s v e r o r
d n u n g
zur Änderung der Rechtsverordnung über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis Neuss vom 30.06.2021:
Aufgrund des § 51 Abs. 1 und 2
Personenbeförderungsgesetzes vom 21.03.1961 (BGB1. I
S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 08.08.1990 (BGB1.
I
S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.04.2021 (BGBl. I S.
822) hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gemäß § 50 Abs. 3 der
Kreisordnung am 28.09.2022 folgende
Rechtsverordnung über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und
Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis
Neuss beschlossen:
Artikel 1
Die Rechtsverordnung über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Rhein-Kreis Neuss vom 20.07.1977, zuletzt geändert durch eine Rechtsverordnung vom 30.06.2021 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 soll folgende Fassung erhalten:
(1) Unabhängig von der Anzahl der beförderten Personen sind zu berechnen:
a.) 3,80
€ Grundentgelt einschließlich 38,46 m Wegstrecke in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr
3,80 € Grundentgelt einschließlich 38,46 m Wegstrecke in der Zeit von
22.00-6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
b.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede weiteren 38,46 m in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr
0,10 € Wegstreckenentgelt für
jede weiteren 38,46 m in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen
c.) 0,10 € Warteentgelt je 14,40 Sekunden von der ersten bis zur fünften Minute
d.) 0,10 € Warteentgelt je 8,00 Sekunden ab der sechsten Minute
e.) 7,50 € Zuschlag für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen mit einem Großraumtaxi oder für die konkrete Anforderungen eines Großraumtaxis.
f.) Der Tarif für die Wartezeiten findet als Mindesttarif auch bei langsamer Fahrt Anwendung.
2. § 5 Abs. 3 erhält folgenden Inhalt:
Versagt der Fahrpreisanzeiger, so beträgt der Fahrpreis je angefangenen Besetzkilometer
- in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr 2,60 €
- in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 2,60 €
Artikel 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 01.12.2022 in Kraft.
Sachverhalt:
A. Allgemeines:
Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 über die Änderung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen beraten und in Anbetracht des bestehenden Klärungsbedarfs die Entscheidung an den Kreisausschuss verwiesen.
B. Vorschlag der
Verwaltung
Aufgrund der zwischenzeitlichen Datenlage schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Taxitarife wie folgt vor:
Bisherige Regelung Vorschlag der
Verwaltung
§ 4 Abs. 1 § 4 Abs. 1
Unabhängig von der Anzahl der Unabhängig von der Anzahl der
Beförderten sind zu berechnen: Beförderten sind zu berechnen:
1.)
a.) 3,20 € Grundentgelt einschließlich a.) 3,80 € Grundentgelt einschließlich
der Wegstrecke von 45,45 m in der der Wegstrecke von 38,46 m in der Zeit von
Zeit von 6.00-22.00 Uhr 6.00-22.00 Uhr (Erhöhung: 18,75 %)
b.) 3,50 € Grundentgelt einschließlich b.) 3,80 € Grundentgelt einschließlich
der Wegstrecke von 41,64 m in der der Wegstrecke von 38,46 m in der Zeit von
Zeit von 22.00-6.00 Uhr 22.00-6.00 Uhr (Erhöhung: 8,57 %)
2.)
a.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede a.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede weiteren
weiteren 45,45 m in der Zeit 38,46 m in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr
von 6.00-22.00 Uhr (Erhöhung: 18,17 %)
b.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede b.) 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede weiteren
weiteren 41,67 m in der Zeit 38,46 m in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr
von 22.00-6.00 Uhr (Erhöhung: 8,35 %)
3.)
a.) 0,10 € Warteentgelt je 16,36 Sekunden a.) 0,10 € Warteentgelt je 14,40 Sekunden von
von der ersten bis zur fünften Minute der ersten bis zur fünften Minute
(Erhöhung: 13,61 %)
b.) 0,10 € Wartentgelt je 8,00 Sekunden b.) 0,10 € Warteentgelt je 8,00 Sekunden ab der
ab der sechsten Minute sechsten Minute (Erhöhung: 0 %)
4.)
7,00 € Zuschlag für die Beförderung 7,50 € Zuschlag für die Beförderung von mehr
von mehr als vier Fahrgästen als vier Fahrgästen mit einem Großraumtaxi oder
mit einem Großraumtaxi oder für die für die konkrete Anforderung eines
konkrete Anforderung eines Großraumtaxis (Erhöhung: 7,14 %)
Großraumtaxis
5.) Der Tarif für die Wartezeit findet als Der Tarif für die Wartezeit findet als Mindest-
Mindesttarif auch bei langsamer Fahrt tarif auch bei langsamer Fahrt Anwendung.
Anwendung.