Sachverhalt:
Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum, des
Max-Planck-Instituts für Sicherheit
und Privatsphäre sowie Experten der
IT-Sicherheitsfirma Aware7 aus Gelsenkirchen
haben Kita-Apps auf datenschutzrechtliche
Anforderungen hin untersucht. Mit solchen
Apps können Eltern mit Erzieherinnen und Erziehern
kommunizieren oder Berichte
über die Kindesentwicklung abrufen, Kitas können
etwa Zeitpläne organisieren. Dabei
wurden bei manchen Apps teils gravierende
datenschutzrechtliche Sicherheitslücken
festgestellt.
Fragen:
- Werden solche Apps auch in den Kindertageseinrichtungen im
Jugendamtsbezirk
verwendet? Und wenn ja, sind auch solche dabei, die
in der Untersuchung als bedenklich eingestuft wurden und welche Konsequenzen
sollen dann daraus gezogen
werden?
- Gibt es Empfehlungen von Seiten des Jugendamtes, welche Apps
unbedenklich
sind und verwendet
werden können/ sollten?
Zu 1.
Von 19 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet
Korschenbroich nutzen die 9 städtischen Träger die App von Kita-Plus. 3
Einrichtungen nutzen die App ISY und 1 Einrichtung die App Kita Digital von
Nemborn. 6 Einrichtungen nutzen keine Kita-App.
In Jüchen werden keine Kita-Apps benutzt. Die
Träger befassen sich jedoch aktuell mit der Einführung einer App.
7 Einrichtungen der Gemeinde Rommerskirchen nutzen
ebenfalls die App ISY. Die 3 Einrichtungen in katholischer Trägerschaft nutzen
keine App.
Alle Träger haben die App vor Inbetriebnahme von
ihren jeweiligen Datenschutzbeauftragten prüfen lassen.
Zu 2.
Das Landschaftsverband Rheinland hat am 5. August
2022 eine E-Mail mit Hinweisen zum Umgang mit Kita-Apps versendet. Zudem
verweist der Landschaftsverband auf eine Expertise des Staatsinstituts für
Frühpädagogik. Die Unterlagen wurden seitens des Kreisjugendamtes an alle
Träger des Zuständigkeitsgebietes weitergeleitet mit der Bitte um Beachtung bei
der Auswahl bzw. Nutzung von Kita-Apps. Sowohl die Mail mit entsprechenden
Links als auch die Expertise befinden sich im Anhang.