Betreff
Inklusion in den Kindertageseinrichtungen
Vorlage
51/1742/XVII/2022
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind Träger der Kindertages-betreuung aufgefordert, Rahmenbedingungen für die gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder in den jeweiligen Einrichtungen zu schaffen und sicherzustellen. Die Grundlage für den finanziellen Rahmen entsprechender Angebote bildet das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) und das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes werden im Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt 60 Kinder betreut, bei denen eine Behinderung vorliegt oder die von einer Behinderung bedroht sind. Davon befinden sich 29 Kinder über drei Jahren und ein Kind unter drei Jahren in sechs verschiedenen Einrichtungen im Stadtgebiet Korschenbroich. In der Stadt Jüchen werden 17 Kinder über drei Jahren in 9 unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen aufgenommen. 14 Kinder über drei Jahren werden in drei unterschiedlichen Einrichtungen in der Gemeinde Rommerskirchen betreut.

Herr Jürgen Hansen, Koordinator für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Jüchen und Leiter der Städt. Kindertageseinrichtung „Sausewind“, berichtet aus dem Alltag einer inklusiven Kindertageseinrichtung