Betreff
Entnahme von 14 Bäumen aus der Allee Alte Heerstraße, Stadt Dormagen
Vorlage
68/1764/XVII/2022
Aktenzeichen
68.4-40.01-1-175-22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Entnahme von 14 Bäumen aus der Allee Alte Heerstraße, Dormagen, zur Sicherstellung der verkehrsgerechten Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 527 Östlich der Alten Heerstraße entsprechend der Vorlage.


Sachverhalt:

Die Stadt Dormagen beabsichtigt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 527 „Östlich der Alten Heerstraße“ den verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau der Alten Heerstraße als Erschließung für das neue Gewerbegebiet. Der Straßenausbau ist Gegenstand der Bauleitplanung. Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II – Dormagen – des Rhein-Kreises Neuss.

 

Nach Mitteilung der Stadt Dormagen ist die damit verbundene Aufweitung der Fahrbahn der Alten Heerstraße zwingend erforderlich, um die Erschließung des Plangebietes sicherzustellen, da nur auf diese Weise eine ausreichende Fahrbahnbreite für die neue Linksabbiegerspur erreicht werden kann. Die Erschließung des Plangebietes ist ausschließlich über die Alte Heerstraße möglich. Die Vollziehbarkeit des Bebauungsplanes kann nur über die Sicherung dieser Erschließung erreicht werden.

 

Die Alte Heerstraße ist nach einer Verkehrsuntersuchung aus 2021 mit bis zu 11.400 Fahrzeugen / 24 Stunden belastet.

 

Im Zuge des Ausbaus der Alten Heerstraße ist nach der Erschließungsplanung die Entnahme von 14 dort aufstehenden Bäumen der Allee an der Alten Heerstraße erforderlich.

Die Allee ist nicht im Alleenkataster NRW eingetragen. Gleichwohl ist der Alleecharakter unstrittig. Es handelt sich um Linden auf der Ostseite (Tilia spec. vermutlich Amerikanische

Linde) und Baumhasel (Corylus colurna) auf der Westseite. Die Linden haben einen durchschnittlichen Stammdurchmesser von etwa 40 cm, die Hasel von etwa 30 cm.

 

Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes werden die entfallenden Bäume zur Erhaltung des Alleecharakters der Alten Heerstraße durch die Neupflanzung von 11 Hochstämmen im erweiterten Straßenraum ersetzt. Der Bestand der Allee wird damit gewahrt. Insoweit ergebe sich mittelfristig nur geringe Auswirkungen auf die Allee. Eine Unterbrechung wird damit vermieden.

 

Nach § 41 LNatSchG NRW sind Alleen innerhalb und außerhalb der Siedlungsbereiche geschützt. Ihre Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung sind verboten. Die Entnahme der Bäume aus der Allee erfüllt ungeachtet der vorgesehenen Nachpflanzungen diesen Tatbestand. Um die Erschließung des Gewerbegebietes und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 527 zu ermöglichen, ist daher die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG von diesem Verbot erforderlich.

 

Diese kann auf Antrag gewährt werden, wenn

 

1.    Dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder

2.    Die Durchführung der (Verbots)Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

 

In Betracht kommt in diesem Fall die Alternative 1 (überwiegendes öffentliches Interesse). An der Sicherstellung der verkehrsgerechten und verkehrssicheren Erschließung des Gewerbegebietes besteht ein öffentliches Interesse. Die gewählte Erschließung ist alternativlos. Durch die Neupflanzung von Hochstämmen im Straßenraum wird der Alleecharakter gewahrt. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde überwiegt damit das öffentliche Interesse an der Sicherung der Erschließung des Gewerbegebietes die eingriffslose Beibehaltung der Allee im heutigen Zustand, zumal nur ein Abschnitt der Allee betroffen ist.

 

Die Untere Naturschutzbehörde wird dafür Sorge tragen, dass bei der vorgesehenen Neupflanzung der Alleebäume starke Qualitäten verwendet werden.

 

Vertreter der Stadt Dormagen werden in der Sitzung für etwa erforderliche Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung stehen.