Betreff
Schulausschuss
Vorlage
010/036/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Kreistag beschließt, in den Schulausschuss 21 ordentliche und 21 stellvertretende Mitglieder zu wählen.

 

  1. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstim­mig, folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Schulausschusses zu bestellen mit der Maßga­be, dass die stellvertretenden Ausschussmitglieder jeder Frak­tion in der Reihenfolge der nachstehenden Auflistung unter Beachtung des § 28 der Ge­schäftsordnung des Kreistages zur Vertretung der ordentlichen Ausschussmit­glieder ihrer Fraktion berufen sind:

 

  1.  

Lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

 

 

CDU

2

 

 

CDU

3

 

 

CDU

4

 

 

CDU

5

 

 

CDU

6

 

 

CDU

7

 

 

CDU

8

 

 

CDU

9

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

10.

 

 

SPD

11.

 

 

SPD

12.

 

 

SPD

13.

 

 

SPD

14.

 

 

SPD

15.

 

 

FDP

16.

 

 

FDP

17.

 

 

FDP

18.

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

19.

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

20.

 

 

UWG/Aktive

21.

 

 

Die Linke

 

  1. Von der          Fraktion wird bestimmt zum Ausschussvorsitzenden:
    Kreistagsabgeordnete(r):              
    Von der         Fraktion wird bestimmt zum stellvertretenden Ausschussvor­sitzenden:
    Kreistagsabgeordnete(r):     

 

  1. Der Kreistag beschließt, folgende Geistliche als beratende Mitglieder gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz zu berufen:

 

          a)       Katholische Kirche

                   Mitglied: Herr Bruno Meisenberg

                   Stellvertreter: Kreisdechant Msgr. Guido Assmann

 

          b)       Evangelische Kirche

                   Mitglied: Pfarrer Christoph Borries

                   Stellvertreter: Pfarrer Ralf Laubert


Sachverhalt:

Nach § 85 Schulgesetz ist ein Schulausschuss zu bilden, der sich nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zusammensetzt. Je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.

 

Für die katholische Kirche wurde Herr Bruno Meisenberg, Neuss, benannt. Sein Stellvertreter ist Herr Kreisdechant Msgr. Guido Assmann, Neuss. Die evangelische Kirche hat Herrn Pfarrer Christoph Borries, Greven­broich, benannt. Sein Stellvertreter ist Herr Pfarrer Ralf Laubert, Neuss.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 35 Abs. 3 KrO NW.

 

Bisher gehörten dem Schulausschuss 21 ordentliche und 21 stellver­tretende Mitglieder an.