Betreff
Neues Förderprocedere der Regionalgemeinschaft OSP Rheinland
Vorlage
52/1774/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Regionalgemeinschaft OSP Rheinland e.V. (früherer Trägerverein), dessen Mitglied der Rhein-Kreis Neuss ist, hat ein neues Procedere für die individuelle Athletinnen- und Athletenförderung sowie für die Unterstützung von Sportschulen in der Region erarbeitet. Dies sieht wie folgt aus:

Gemäß Beschluss des Vorstands der Regionalgemeinschaft hat die neue Förderung eine inhaltliche Fokussierung auf den Bereich Duale Karriere.

Fördermaßnahmen, die die Sportlerinnen und Sportler direkt betreffen und im Zusammenhang mit der Dualen Karriere stehen, sind grundsätzlich förderwürdig. Mögliche Förderungen sollen für Bereiche eingesetzt werden, in denen der OSP NRW/Rheinland bereits aktiv ist. Zudem soll eine Förderung Athletinnen und Athleten unterstützen, die noch nicht ausreichend in weitere Förderstrukturen integriert sind, um den Sprung (ggfs. zurück) in die Regelförderung zu schaffen.

Auf Basis dieser Grundsätze wurden folgende Förderschwerpunkte festgelegt:

 

 

1. Förderschwerpunkt: Individuelle Athletinnen- und Athletenunterstützung

       a.   Förderwürdig sind individuelle Zuschussanträge von Sportlerinnen und Sportlern aus

             olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten, die dem OSP

             NRW/Rheinland in den Datenbanken des DOSB oder des LSB NRW zugeordnet sind und

             einen Nachwuchskaderstatus (NK1 oder NK2) besitzen.

 

Anträge sind formlos aber schriftlich gegenüber dem Leiter des OSP NRW/Rheinland zu stellen.

Die maximale Förderung pro Athletin bzw. Athlet beträgt 1.500 € pro Jahr.

Vor Auszahlung einer Förderung haben die Beantragenden einen geeigneten Nachweis über die tatsächlichen Kosten zu erbringen.

Anträge können insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die nachfolgenden Kosten gestellt werden:

 

- Fahrtkosten

- Wohn-/Internatsgeld

- Zuschüsse Trainingslager

- Nachhilfe/Coaching

- Anschaffungen im Kontext Digitalisierung & Bildung (Endgeräte, techn. Equipment,

  Verbindungskosten)

- weitere Kosten die im Zusammenhang mit der Dualen Karriere stehen

 

       b.   Darüber hinaus können auch Athletinnen und Athleten aus dem Rheinland gefördert

             werden, die aufgrund einer Aberkennung des Bundeskaderstatus keine Förderung durch

             den OSP NRW/Rheinland erhalten können, nach Einschätzung der sportfachlichen

             Experten (Trainer & OSP) mittelfristig aber wieder einen Kaderstatus erhalten könnten.

             Ebenfalls können Sportlerinnen und Sportler mit dem Kaderstatus EK einen Antrag

             stellen.

 

 

 

 

Anträge sind formlos aber schriftlich gegenüber dem Leiter des OSP NRW/Rheinland zu stellen.

Die maximale Förderung pro Athletin bzw. Athlet beträgt 1.500 € pro Jahr.

Vor Auszahlung einer Förderung haben die Beantragenden einen geeigneten Nachweis über die tatsächlichen Kosten zu erbringen.

Anträge können insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die nachfolgenden Kosten gestellt werden:

 

- Fahrtkosten, Trainingslager

- Kosten für Athletiktraining

- Nutzung der Grundbetreuungsleistungen des OSP NRW/Rheinland gemäß Stützpunktkonzept

  des DOSB

 

 

2. Förderschwerpunkt: Schulen

 

Als zweiten Förderschwerpunkt hat die Arbeitsgruppe die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Olympiastützpunkt und Schulen mit Sportschwerpunkt im Schulprofil als förderwürdig bewertet.

Ziel ist es die bestehenden Verbindungen zu den Schulen (Eliteschulen des Sports sowie NRW-Sportschulen) zu intensivieren und darüber hinaus zusätzliche Kontakte mit weiteren Schulen aufzubauen. Im Rhein-Kreis Neuss gibt es die NRW-Sportschule Dormagen mit zwei Standorten (Norbert-Gymnasium Knechtsteden und Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Dormagen).

Eine wesentliche Aufgabe des Olympiastützpunkts im Bereich Duale Karriere ist es, als Mittler zwischen Sport und Bildung zu fungieren und Verständnis bei allen Partnern im System (Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Verbände sowie Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und –leiter sowie Schulorganisation) zu erzeugen. Der OSP NRW/Rheinland zeigt die Bedarfe des Sports auf und versucht diese in Einklang mit den eingeschränkten Flexibilitäten der Schulen zu bringen. Eine verbesserte Zusammenarbeit setzt eine Intensivierung der Kontakte mit den beteiligten Schulen voraus.

Im Rahmen der Förderung soll daher eine Erhöhung der Häufigkeit der Sitzungen mit den Schulen realisiert werden. Konkret sollen mit den Eliteschulen des Sports und den NRW-Sportschulen künftig zwei bis drei Beratungen statt einer Beratung pro Schuljahr realisiert werden. Zusätzlich werden im Bedarfsfall monatliche Sprechstunden zur Laufbahnberatung an den Schulen oder den angeschlossenen Internaten angeboten. Diese Maßnahmen sorgen für eine engere persönliche Bindung der Laufbahnberaterinnen und -beratern zu den Schulen und die dort beschulten Athletinnen und Athleten.

Zur besseren Vernetzung der Schulen untereinander wird ein jährliches Netzwerktreffen aller Schulen mit Sportschwerpunkt im Schulprofil initiiert. Dieses Treffen dient zum einen der Wertschätzung des Engagements für den Sport, zum anderen ermöglicht es den Transfer von Know-How und Best-Practice-Lösungen. Aufgrund einer zielgerichteten Vorbereitung durch die Laufbahnberaterinnen und -berater werden in jedem Jahr neue inhaltliche Schwerpunkte gesetzt und so gezielt Lösungsoptionen für wiederkehrende Probleme (z.B. Umgang mit Nachführunterricht, Nutzung von digitalen Möglichkeiten zur Betreuung der Sportlerinnen und Sportler in Trainingslagern etc.) aufgezeigt.

Darüber hinaus muss auch in Kommunen, die nicht über eine solche Einrichtung (Eliteschulen des Sports und NRW-Sportschulen) verfügen, Verständnis für den Leistungssport bei ausgewählten Schulen geschaffen werden. Daher knüpft der OSP NRW/Rheinland Kontakt mit weiteren Schulen, die den Leistungssport fördern und bietet seine Unterstützung und Beratung an. Voraussetzung hierfür ist, dass eine relevante Anzahl von Kaderathletinnen und Athleten (mindestens 5 Schülerinnen oder Schüler mit Landes- oder Bundeskaderstatus) dort beschult wird.

Eine Begleitung dieser Schulen kann nicht in gleichem Maße erfolgen. Ziel ist es hier, einen regelmäßigen Austausch (1x pro Schuljahr) zu implementieren.

Um dies zu realisieren würde die Summe des 2. Förderschwerpunkts wie folgt eingesetzt werden:

 

- Reisekosten 2.000 €

- Tagungskosten 4.500 €

- Anteilige Übernahme Kosten für Netzwerkarbeit 24.000 €

- Zusätzliche Honorarkosten Duale Karriere 7.000 €