Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion möchte von der Verwaltung wissen,
wie sie perspektivisch die Auswirkungen der Steigerung der Energie- und
Heizkosten auf die Nutzer (Schulen, Vereine, Sonstige) der Sportstätten in
Trägerschaft des Kreises (Temperatur, Duschmöglichkeit, Reduzierung von
Nutzerzeiten usw.) beurteilt (s. Anlage 5).
Die verschiedenen Nutzer der kreiseigenen Sporthallen sind derzeit
durch die Energiekrise weniger betroffen. Die anfallenden (Mehr)Kosten trägt
der Rhein-Kreis Neuss als Eigentümer der Hallen.
Eine nicht auszuschließende langanhaltende Gasmangellage hätte aber
auch Folgen für unsere Region. Die Kreisverwaltung hat deshalb ein
Notfallkonzept Gas erstellt. Dieses Konzept beinhaltet einen kurzfristig
umsetzbaren, abgestuften Maßnahmenkatalog für die kreiseigenen Liegenschaften.
Über die Ausrufung der Eskalationsstufen entscheidet der Landrat.
In Stufe 2 werden u.a. in den kreiseigenen Sporthallen die Heizungs-
und Warmwasseraufbereitungsanlagen für die außerschulische Nutzung (d.h. insbesondere
für den Vereinssport) und am Wochenende abgeschaltet.
In Stufe 3 werden alle kreiseigenen Schul-Hallenbäder sowie die
Sporthallen (auch für schulische Zwecke) während der Heizperiode geschlossen.
Voraussetzung hierfür wäre aber eine schwere nationale Gasmangellage kombiniert
mit einer Stromnotlage.
Bund-Länder-Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten
Im Jahr 2020 hat die damalige Bundesregierung ein
Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geschlossen, inklusive des
Bund-Länder-Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten, um diese
zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln. Über dieses Förderprogramm
flossen in den Jahren 2020 und 2021 rund 80 Millionen Euro für 141 Maßnahmen in
NRW zur Sanierung von Sportanlagen.
Mit der Veröffentlichung des Investitionspaktes
Sportstätten 2022 werden insgesamt 66 Projekte in NRW mit rund 50 Millionen
Euro gefördert. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf knapp
58,9 Millionen Euro. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf rund 8,9
Millionen Euro.
Die Bundesregierung hat mit der Verwaltungsvereinbarung zum
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022 ihre Förderleistung von
bisher 75 % auf 50 % abgesenkt. Das Land NRW setzt nun zusätzliche Landesmittel
ein, um die daraus resultierende Förderlücke für die Städte und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen zu schließen: Der Anteil der Landesfinanzierung wird von
ursprünglich 25 % auf 40 % erhöht, so dass die Städte und Gemeinden weiterhin
eine
90 %-Finanzierung erhalten.
In 2022 werden 66 Projekte landesweit gefördert.
Im Rhein-Kreis Neuss wird in der Stadt
Neuss mit der Sanierung der Ringerhalle am Nordpark ein Projekt in Höhe von 1,5
Millionen Euro gefördert. Die Ringerhalle gehört zu 9 weiteren Projekten, die
die max. Fördersumme erhalten.
Die neue Bundesregierung hat in diesem Jahr beschlossen,
das Bund-Länder-Investitionsprogramm ab 2023 leider nicht mehr fortzuführen.
Es gibt jedoch weitere Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, wie „Moderne Sportstätten 2022“ und „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Sie werden dem Sportausschuss im kommenden Jahr vorgestellt.