Sachverhalt:
Nach § 69 Abs. 1 LNatSchG NRW soll die Untere Naturschutzbehörde auf Vorschlag des Naturschutzbeirates Beauftragte für den Außendienst bestellen. Diese bilden die ehrenamtliche Naturschutzwacht. Sie sollen die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft unterrichten und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Ihre Tätigkeit ist durch eine Dienstanweisung geregelt.
Die jährliche Aufwandsentschädigung beträgt zzt. 720,00 €.
Auch im Rhein-Kreis Neuss wurde eine Naturschutzwacht bestellt. Die aktiven Mitglieder der Naturschutzwacht können unter
eingesehen werden, die Dienstbezirke der Naturschutzwacht im Geoportal Rhein-Kreis Neuss unter
Derzeit sind 4 Bezirke der Naturschutzwacht nicht besetzt (Anhänge mit Kartenausschnitten der Bezirke im Informationsportal):
· Bezirk 2 Meerbusch-West
· Bezirk 5 Neuss-Nord
· Bezirk 8 Neuss-West
· Bezirk 16 Grevenbroich-Süd
Soweit aus dem Naturschutzbeirat Vorschläge für die Besetzung der Bezirke gemacht werden können, richten Sie diese bitte an die Untere Naturschutzbehörde.