Betreff
Bericht der UNB zu den Beteiligungen zwischen den Sitzungen gem. § 70 Abs. 7 LNatSchG NRW
Vorlage
68/1816/XVII/2022
Aktenzeichen
68.4-10.05
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Datum

Vorhaben / Standort / betroffene Schutzkategorie

Informationen

25.08.2022

Errichtung eines Funkmastes für Bahnfunk an der DB-Strecke 2611 Köln-Rheydt.

Landschaftsschutzgebiet.

Die DB Netz AG plan die Errichtung eines Funkmastes für Bahnfunk an der Strecke 2611 Köln-Rheydt östlich der Ortslage Eckum, Gemeinde Rommerskirchen. Es handelt sich um eine mit Brombeere bewachsene Fläche, die in der Vergangenheit als Lagerfläche genutzt wurde. Sie liegt auf Bahngelände im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet, aber unmittelbar an dessen Grenze zwischen den Bahnstrecken (DB AG und RWE Power AG) und dem befestigten Wirtschaftsweg.


 

16.09.2022

Neubau der Brücke der Kreisstraße 14 über die Niers

Landschaftsschutzgebiet

Die K 14 (Gladbacher Straße) kreuzt westlich Korschenbroich die Niers nach Mönchengladbach. Der Standort liegt im Landschaftsschutzgebiet nach dem LP III. Die Brücke ist baufällig und schon Last-beschränkt. Sie muss erneuert werden. Dies geschieht auf den alten Widerlagern. Der Brückenquerschnitt wird nur unwesentlich aufgeweitet, um einen Rad- und Fußweg mit anbauen zu können. Insgesamt werden nur 100 qm mehr Fläche beansprucht.

Für die Bauzeit (1 Jahr) werden die Kraftfahrzeuge anderweitig umgeleitet. Die Radfahrer und Fußgänger sollen über eine Behelfsbrücke nördlich der Baustelle die Niers überqueren können.

Mit Ausnahme der Uferbepflanzung werden nur Ackerflächen in Anspruch genommen.

Für die Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger müssen 2 Bäume gefällt werden. Die gewählte Trasse der Behelfsbrücke ist mit dem geringstmöglichen Eingriff verbunden.

Für die beiden Eschen werden am exakt gleichen Standort 2 Hochstämme und südlich der K 14 ein dritter Hochstamm gepflanzt. Eine Artenschutzprüfung ist erfolgt.

Auf Seiten der Stadt Mönchengladbach wurde die dort ebenfalls erforderliche Befreiung bereits erteilt.

Die naturschutzrechtliche Befreiung wird zeitnah benötigt, um das straßenrechtliche Verfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf möglichst schnell anlaufen lassen zu können. Die Bezirksregierung hat um baldige Rückmeldung gebeten.