Betreff
Neubau der Anschlussstelle Dormagen-Delrath / K 33 n
Vorlage
66/1849/XVII/2022
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der Zeit vom 08.02.2022 bis 07.03.2022 erfolgte im Rahmen des 3. Deckblattverfahrens in den Städten Neuss und Dormagen die Offenlage der für das obige Straßenbauvorhaben überarbeiteten und ergänzten Planfeststellungsunterlagen zu jedermanns Einsicht.

Bis zum Ende der Einwendungsfrist am 07.04.2022 gingen insgesamt ca. 30 Anregungen und Bedenken privater Einwender und Träger öffentlicher Belange bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Planfeststellungsbehörde ein.

Die hierzu vom Vorhabenträger Rhein-Kreis Neuss bzw. der Kanzlei Gleiss Lutz im Rahmen des 3. Deckblattverfahrens erstellte Synopse (550 Seiten) wurde am 30.06.2022 an die Bezirksregierung Düsseldorf übersandt.

Am Tag zuvor fand auf Einladung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW eine Video-Konferenz statt, an der u. a. auch Vertreter der Bezirksregierung teilnahmen. Von allen Teilnehmern an der Video-konferenz wurde noch einmal starkes Interesse an einer zügigen Fortführung des Planfeststellungsverfahrens bekundet.

Für die Prüfung der Synopse ging die Bezirksregierung ursprünglich von einer Bearbeitungszeit bis voraussichtlich Ende September 2022 aus.

Da aber aus Anlass der Flutkatastrophe in Deutschland im vergangenen Jahr im Rahmen der zu beachtenden Ziele der Raumordnung auch eine Auseinandersetzung mit den Vorgaben des seit dem 01.09.2021 gültigen Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz (BRPH) erfolgen muss, wurde von Dez. 25 bei der BR hausintern nach Ablauf der Einwendungsfrist am 07.04.2022 noch Dez. 32 um Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Unter Berücksichtigung der von dort gefertigten Stellungnahme wurde der Rhein-Kreis Neuss als Vorhabenträger der geplanten Straßenbaumaßnahme am 06.09.2022 ebenfalls um Abgabe einer Stellungnahme zum Thema Hochwasserschutz und ggf. um Überarbeitung bzw. Ergänzung der Planunterlagen sowie um Ergänzung der Synopse gebeten.

Die Stellungnahme von Amt 68 (Untere Wasserbehörde) zum Hochwasserschutz im Plangebiet etc. wurde Mitte Oktober an das Planungsbüro Angenvoort u. Barth zwecks Anpassung der Planunterlagen weitergeleitet.

Nach erfolgter Überarbeitung / Ergänzung der Planunterlagen werden diese und die ergänzte Synopse umgehend der BR vorgelegt, um eine zügige Fortführung des Planfeststellungsverfahrens zu gewährleisten.

Anschließend wird eine Gesprächsrunde zwischen Vorhabenträger (RKN) und Planfeststellungsbehörde (BR) im Rahmen des 3. Deckblattverfahrens zum Planfeststellungsverfahrens AS Delrath / K 33n stattfinden, bei dem die weiteren Verfahrensschritte besprochen werden sollen.

Als Termin wurde auf Wunsch der BR der 23.11.2022 festgelegt.