Sachverhalt:
In der Zeit vom
08.02.2022 bis 07.03.2022 erfolgte im Rahmen des 3. Deckblattverfahrens in
den Städten Neuss und Dormagen die Offenlage der für das obige
Straßenbauvorhaben überarbeiteten und ergänzten Planfeststellungsunterlagen zu jedermanns
Einsicht.
Bis zum Ende der
Einwendungsfrist am 07.04.2022 gingen insgesamt ca. 30 Anregungen und
Bedenken privater Einwender und Träger öffentlicher Belange bei der
Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Planfeststellungsbehörde ein.
Die hierzu vom
Vorhabenträger Rhein-Kreis Neuss bzw. der Kanzlei Gleiss Lutz im Rahmen des 3.
Deckblattverfahrens erstellte Synopse (550 Seiten) wurde am 30.06.2022 an die
Bezirksregierung Düsseldorf übersandt.
Am Tag zuvor fand auf
Einladung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie des Landes NRW eine Video-Konferenz statt, an der u. a. auch Vertreter
der Bezirksregierung teilnahmen. Von allen Teilnehmern an der Video-konferenz
wurde noch einmal starkes Interesse an einer zügigen Fortführung des
Planfeststellungsverfahrens bekundet.
Für die Prüfung der
Synopse ging die Bezirksregierung ursprünglich von einer Bearbeitungszeit bis
voraussichtlich Ende September 2022 aus.
Da aber aus Anlass der
Flutkatastrophe in Deutschland im vergangenen Jahr im Rahmen der zu beachtenden
Ziele der Raumordnung auch eine Auseinandersetzung mit den Vorgaben des seit
dem 01.09.2021 gültigen Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz (BRPH)
erfolgen muss, wurde von Dez. 25 bei der BR hausintern nach Ablauf der
Einwendungsfrist am 07.04.2022 noch Dez. 32 um Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Unter Berücksichtigung
der von dort gefertigten Stellungnahme wurde der Rhein-Kreis Neuss als
Vorhabenträger der geplanten Straßenbaumaßnahme am 06.09.2022 ebenfalls um
Abgabe einer Stellungnahme zum Thema Hochwasserschutz und ggf. um Überarbeitung
bzw. Ergänzung der Planunterlagen sowie um Ergänzung der Synopse gebeten.
Die Stellungnahme von
Amt 68 (Untere Wasserbehörde) zum Hochwasserschutz im Plangebiet etc. wurde
Mitte Oktober an das Planungsbüro Angenvoort u. Barth zwecks Anpassung der
Planunterlagen weitergeleitet.
Nach erfolgter
Überarbeitung / Ergänzung der Planunterlagen werden diese und die ergänzte
Synopse umgehend der BR vorgelegt, um eine zügige Fortführung des
Planfeststellungsverfahrens zu gewährleisten.
Anschließend wird eine
Gesprächsrunde zwischen Vorhabenträger (RKN) und Planfeststellungsbehörde (BR)
im Rahmen des 3. Deckblattverfahrens zum Planfeststellungsverfahrens AS Delrath
/ K 33n stattfinden, bei dem die weiteren Verfahrensschritte besprochen werden
sollen.
Als Termin wurde auf
Wunsch der BR der 23.11.2022 festgelegt.