Sachverhalt:
Die Verwaltung hat letztmalig in der Sitzung am 18.08.22 über Situation auf dem Schrottplatz berichtet.
Zwischenzeitlich wurden die in diesem Bericht angekündigten Grundwassermessstellen, die Aufschluss über mögliche Grundwasserbeeinträchtigungen infolge des Großbrandes im April 2021 geben sollen, errichtet. Die gutachterliche Beprobung der Messstellen erfolgte direkt im Anschluss. Die erhobenen Analysen werden derzeit noch gutachterlich in einem Bericht ausgewertet. Auf Basis dessen wird das Umweltamt weitere Maßnahmen prüfen.
Die Stadt Neuss als zuständige Bauordnungsbehörde hat mittlerweile alle Nutzer auf dem Gelände schriftlich aufgefordert, die genutzten Parzellen zu räumen und die vorhandenen Aufbauten zu beseitigen. Infolge dessen konnten auf dem Gelände schon vermehrt Räumungsaktivitäten der Nutzer festgestellt werden. In Fällen einer Nichtbeachtung der städtischen Forderung, werden weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen mit Zwangsmittelandrohung durch die Stadt Neuss erfolgen. Ziel ist die vollständige Räumung des gesamten Areals und die anschließende bauleitplanerische Umwidmung in ein Gewerbegebiet.
Am 22.09.22 ereignete sich auf dem nördlich gelegenen
Teilbereich des Areals ein weiterer Brand. Die ca. 400 m² große Brandstelle
wurde mit Wasser gelöscht, Löschschaum musste nicht eingesetzt werden. Die von
der Feuerwehr und dem Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführten
Luftmessungen ergaben keine erhöhten Messwerte. Das LANUV hat ferner im Umfeld der Brandfläche mehrere Wischproben
sowie eine Löschwasserprobe genommen und analysiert. Die Wischproben wiesen
keine Auffälligkeiten auf. Beim Löschwasser wurden zwar die klassischen
Brandrückstände festgestellt, aufgrund der charakteristischen
Schadstoffeigenschaften, der sehr flächigen Versickerung und der
Rückhaltefähigkeit des Bodens wird seitens des Umweltamtes jedoch eine
Grundwassergefährdung ausgeschlossen.
Allerdings kann
eine mögliche Bodenbelastung infolge des Löschwassereintrages nicht
ausgeschlossen werden. Daher hat das Umweltamt den Grundstückseigentümer unter
Androhung der Ersatzvornahme aufgefordert, eine gutachterliche
Bodenuntersuchung zu veranlassen.
In Bezug auf die Brandrückstände wurde ebenfalls dem Grundstückseigentümer per
Ordnungsverfügung aufgegeben, diese zu separieren und mit der Entsorgung ein
Fachunternehmen zu beauftragen. Die Entsorgung der Rückstände darf erst nach
Zustimmung des Umweltamtes erfolgen. Die Separierungsmaßnahmen sind mittlerweile
größtenteils abgeschlossen.
Zur Abstimmung der
behördlichen Maßnahmen finden regelmäßige Besprechungen zwischen der Stadt
Neuss, der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss statt. Der letzte Austausch
erfolgte am 24.10.22.