Betreff
Sachstandsbericht zum Schrottplatz an der Stadtgrenze Neuss/Kaarst
Vorlage
68/1858/XVII/2022
Aktenzeichen
68.3/04
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat letztmalig in der Sitzung am 18.08.22 über Situation auf dem Schrottplatz berichtet.

 

Zwischenzeitlich wurden die in diesem Bericht angekündigten Grundwassermessstellen, die Aufschluss über mögliche Grundwasserbeeinträchtigungen infolge des Großbrandes im April 2021 geben sollen, errichtet. Die gutachterliche Beprobung der Messstellen erfolgte direkt im Anschluss. Die erhobenen Analysen werden derzeit noch gutachterlich in einem Bericht ausgewertet. Auf Basis dessen wird das Umweltamt weitere Maßnahmen prüfen.

 

Die Stadt Neuss als zuständige Bauordnungsbehörde hat mittlerweile alle Nutzer auf dem Gelände schriftlich aufgefordert, die genutzten Parzellen zu räumen und die vorhandenen Aufbauten zu beseitigen. Infolge dessen konnten auf dem Gelände schon vermehrt Räumungsaktivitäten der Nutzer festgestellt werden. In Fällen einer Nichtbeachtung der städtischen Forderung, werden weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen mit Zwangsmittelandrohung durch die Stadt Neuss erfolgen. Ziel ist die vollständige Räumung des gesamten Areals und die anschließende bauleitplanerische Umwidmung in ein Gewerbegebiet.

 

Am 22.09.22 ereignete sich auf dem nördlich gelegenen Teilbereich des Areals ein weiterer Brand. Die ca. 400 m² große Brandstelle wurde mit Wasser gelöscht, Löschschaum musste nicht eingesetzt werden. Die von der Feuerwehr und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführten Luftmessungen ergaben keine erhöhten Messwerte. Das LANUV hat ferner im Umfeld der Brandfläche mehrere Wischproben sowie eine Löschwasserprobe genommen und analysiert. Die Wischproben wiesen keine Auffälligkeiten auf. Beim Löschwasser wurden zwar die klassischen Brandrückstände festgestellt, aufgrund der charakteristischen Schadstoffeigenschaften, der sehr flächigen Versickerung und der Rückhaltefähigkeit des Bodens wird seitens des Umweltamtes jedoch eine Grundwassergefährdung ausgeschlossen.

 

Allerdings kann eine mögliche Bodenbelastung infolge des Löschwassereintrages nicht ausgeschlossen werden. Daher hat das Umweltamt den Grundstückseigentümer unter Androhung der Ersatzvornahme aufgefordert, eine gutachterliche Bodenuntersuchung zu veranlassen.

In Bezug auf die Brandrückstände wurde ebenfalls dem Grundstückseigentümer per Ordnungsverfügung aufgegeben, diese zu separieren und mit der Entsorgung ein Fachunternehmen zu beauftragen. Die Entsorgung der Rückstände darf erst nach Zustimmung des Umweltamtes erfolgen. Die Separierungsmaßnahmen sind mittlerweile größtenteils abgeschlossen.

 

Zur Abstimmung der behördlichen Maßnahmen finden regelmäßige Besprechungen zwischen der Stadt Neuss, der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss statt. Der letzte Austausch erfolgte am 24.10.22.