Sachverhalt:
Radverbindung zwischen
Grevenbroich und Neuss
Aufgrund des gemeinsamen Antrages der Fraktionen CDU, FDP und UWG/Freie
Wähler-Zentrum wurde seitens der Verwaltung die Radverbindung zwischen
Grevenbroich-Hülchrath und Neuss-Hoisten einer überschlägigen Vorprüfung
hinsichtlich Verbesserungsmöglichkeiten und Machbarkeit unterzogen.
Dabei wurde neben einer direkten Verbindung entlang der L142 ebenso eine
reine Führung über das bestehende Wirtschaftswegenetz betrachtet.
Insgesamt wurden drei Varianten ermittelt und untersucht (siehe Anlage
1).
Da eine direkte Geh- und Radwegverbindung entlang der L142 nicht
existiert, ist in diesem Fall ein Neubau erforderlich (siehe Variante 1).
Eine parallel verlaufende Wirtschaftswegeverbindung, die als nahezu
gleichwertige Alternative genutzt werden kann, existiert ebenfalls nicht.
Zwar besteht die Möglichkeit über das bestehende Wirtschaftswegenetz
eine Radverbindung herzustellen, jedoch sind dabei seitens der zu Fuß Gehenden
und der zu Rad Fahrenden Umwege in Kauf zu nehmen (siehe Variante 2 und 3).
Bei Variante 3 sind die ausgedehnten Umwege u.a. darauf zurückzuführen,
dass mit dem strategischen Bahndamm ein Zwangspunkt, der nur an wenigen Stellen
gequert werden kann, und nur ein unzureichendes befestigtes
Wirtschaftswegenetz, welches sich zudem noch teilweise in einem
Landschaftsschutzgebiet befindet, vorhanden ist.
Aufgrund der Umwegeempfindlichkeit von den zu Fuß Gehenden und zu Rad
Fahrenden und des sich daraus ergebenden Akzeptanzproblems, sind längere Umwege
grundsätzlich zu vermeiden.
Somit würde nur ein straßenbegleitender gem. Geh- und Radweg (Variante
1), da es sich bei einem solchen um eine direkte Netzverbindung handelt, eine
relevante Verkehrsverlagerung bewirken.
Jedoch ist hierfür umfangreicher Grunderwerb zu tätigen und
Planungsrecht über ein Planfeststellungsverfahren herzustellen, um
uneingeschränktes Baurecht zu erlangen.
Variante 2 stellt zwar eine akzeptable Verbindung zwischen
Grevenbroich-Hülchrath und Neuss-Hoisten dar, jedoch ist diese aufgrund des
Umweges im Abschnitt 1 keine gleichwertige Alternative für Radfahrende, die
über die B477 in Richtung Neuss fahren wollen.
Um eine gesicherte Querung an der B477 und L142 sicherzustellen, sind bauliche
Querungshilfen herzustellen.
Die bauliche Querungshilfe und dadurch bedingte Fahrbahnaufweitung an
der B477 (siehe Anlage 2) sind mit Straßen.NRW abzustimmen und bedürfen einer
Verwaltungsvereinbarung.
An der L142 in Hoisten ist die Schaffung einer gesicherten Querung aufgrund
mangelnder Fläche und des Baumbestands nicht möglich. Eine solche lässt sich
erst im Rahmen des durch Straßen.NRW für 2024/2025 vorgesehenen Baus eines Geh-
und Radweges entlang der L142 zwischen Hoisten und der K30 sowie Kreisverkehrs
in Neuss-Hoisten realisieren.
Radfahrende wählen analog wie Kraftfahrzeugfahrende ihren Weg vorab
unter Berücksichtigung aller bestehenden und möglichen Wegeverbindungen aus.
Dabei wird zwischen der Leichtigkeit, der Sicherheit und der Streckenlänge
abgewogen.
Fällt die Abwägung zugunsten der bestehenden Wirtschaftswege aus, werden diese
auch ohne weitere umfangreiche verkehrslenkende Maßnahmen, wie z.B. wegweisende
Beschilderung, genutzt. Dies führt dazu, dass bereits jetzt alle Varianten von
zu Rad Fahrenden entsprechend ihren Bedürfnissen genutzt werden.
Wegweisende Beschilderung oder das Fehlen einer solchen spielt im
Abwägungsprozess keine signifikante Rolle und führt zu keiner grundsätzlichen
Entscheidungsänderung.
Eine solche ist erst bei der erstmaligen Orientierung von Interesse oder für
Verkehrsteilnehmer, die sich spontan und ohne Ortskenntnisse entscheiden, mit
dem Fahrrad zu fahren.
Hiervon ist in diesem Fall nicht auszugehen. Zumal die Varianten 1 und 2
bereits jetzt in den gängigen Online-Kartendiensten, z.B. Google Maps, als
Routen dargestellt werden und somit eine gute Orientierungsmöglichkeit gegeben
ist.
Nach § 17 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (FaNaG) erstellt das für Verkehr zuständige Ministerium
einen Maßnahmenplan für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender
Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weder die West-Ost-Verbindung „Grevenbroich-Hülchrath - Neuss-Hoisten“
noch die Nord-Süd-Verbindung „Neukirchen – Eppinghovener Mühle – Reuschenberg“
ist im Maßnahmenplan des Landes enthalten.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei
dem Radwegebau entlang der L142 um eine Baumaßnahme in der alleinigen
Zuständigkeit von Straßen.NRW handelt.
Für eine Umsetzung durch den Rhein-Kreis ist weder eine Zuständigkeit
gegeben noch sind die erforderlichen personellen Kapazitäten und Finanzmittel
vorhanden.
Gleiches trifft auf die alternative Wegeführung unter Einbeziehung der
untergeordneten Straßen und Wirtschaftswege zu, dessen Ertüchtigung und
Beschilderung eine originäre Aufgabe der hierfür zuständigen Straßenbau- und
-verkehrsbehörden der Städte Neuss und Grevenbroich innerhalb der kommunalen
Selbstverwaltung ist.
Aufgrund dessen wurde die Nord-Süd-Verbindung „Neukirchen – Eppinghovener
Mühle – Reuschenberg“ auch nicht vertiefend untersucht, da in diesem Fall mit
der Wehler Straße und dem gem. Geh- und Radweg entlang der B477 bereits eine
Radverbindung besteht.
Inwieweit für diese noch eine Ertüchtigung und unterstützende Beschilderung
erforderlich ist, ist durch die zuständige Straßenbau- und
Straßenverkehrsbehörde der Städte Neuss und Grevenbroich zu prüfen und ggf. zu
veranlassen.
Eine Übersicht der relevanten Untersuchungsparamater ist der Anlage 3 zu
entnehmen.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge |
ca. 0 € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. 0 € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. 0 € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. 0 € |