Betreff
L 142 - Radverbindung zwischen Grevenbroich und Neuss
Vorlage
66/1885/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Radverbindung zwischen Grevenbroich und Neuss

Aufgrund des gemeinsamen Antrages der Fraktionen CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum wurde seitens der Verwaltung die Radverbindung zwischen Grevenbroich-Hülchrath und Neuss-Hoisten einer überschlägigen Vorprüfung hinsichtlich Verbesserungsmöglichkeiten und Machbarkeit unterzogen.

Dabei wurde neben einer direkten Verbindung entlang der L142 ebenso eine reine Führung über das bestehende Wirtschaftswegenetz betrachtet.

Insgesamt wurden drei Varianten ermittelt und untersucht (siehe Anlage 1).

Da eine direkte Geh- und Radwegverbindung entlang der L142 nicht existiert, ist in diesem Fall ein Neubau erforderlich (siehe Variante 1).

Eine parallel verlaufende Wirtschaftswegeverbindung, die als nahezu gleichwertige Alternative genutzt werden kann, existiert ebenfalls nicht.

Zwar besteht die Möglichkeit über das bestehende Wirtschaftswegenetz eine Radverbindung herzustellen, jedoch sind dabei seitens der zu Fuß Gehenden und der zu Rad Fahrenden Umwege in Kauf zu nehmen (siehe Variante 2 und 3).

Bei Variante 3 sind die ausgedehnten Umwege u.a. darauf zurückzuführen, dass mit dem strategischen Bahndamm ein Zwangspunkt, der nur an wenigen Stellen gequert werden kann, und nur ein unzureichendes befestigtes Wirtschaftswegenetz, welches sich zudem noch teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, vorhanden ist.

Aufgrund der Umwegeempfindlichkeit von den zu Fuß Gehenden und zu Rad Fahrenden und des sich daraus ergebenden Akzeptanzproblems, sind längere Umwege grundsätzlich zu vermeiden.

Somit würde nur ein straßenbegleitender gem. Geh- und Radweg (Variante 1), da es sich bei einem solchen um eine direkte Netzverbindung handelt, eine relevante Verkehrsverlagerung bewirken.

Jedoch ist hierfür umfangreicher Grunderwerb zu tätigen und Planungsrecht über ein Planfeststellungsverfahren herzustellen, um uneingeschränktes Baurecht zu erlangen.

Variante 2 stellt zwar eine akzeptable Verbindung zwischen Grevenbroich-Hülchrath und Neuss-Hoisten dar, jedoch ist diese aufgrund des Umweges im Abschnitt 1 keine gleichwertige Alternative für Radfahrende, die über die B477 in Richtung Neuss fahren wollen.
Um eine gesicherte Querung an der B477 und L142 sicherzustellen, sind bauliche Querungshilfen herzustellen.

Die bauliche Querungshilfe und dadurch bedingte Fahrbahnaufweitung an der B477 (siehe Anlage 2) sind mit Straßen.NRW abzustimmen und bedürfen einer Verwaltungsvereinbarung.
An der L142 in Hoisten ist die Schaffung einer gesicherten Querung aufgrund mangelnder Fläche und des Baumbestands nicht möglich. Eine solche lässt sich erst im Rahmen des durch Straßen.NRW für 2024/2025 vorgesehenen Baus eines Geh- und Radweges entlang der L142 zwischen Hoisten und der K30 sowie Kreisverkehrs in Neuss-Hoisten realisieren.

Radfahrende wählen analog wie Kraftfahrzeugfahrende ihren Weg vorab unter Berücksichtigung aller bestehenden und möglichen Wegeverbindungen aus. Dabei wird zwischen der Leichtigkeit, der Sicherheit und der Streckenlänge abgewogen.
Fällt die Abwägung zugunsten der bestehenden Wirtschaftswege aus, werden diese auch ohne weitere umfangreiche verkehrslenkende Maßnahmen, wie z.B. wegweisende Beschilderung, genutzt. Dies führt dazu, dass bereits jetzt alle Varianten von zu Rad Fahrenden entsprechend ihren Bedürfnissen genutzt werden.

Wegweisende Beschilderung oder das Fehlen einer solchen spielt im Abwägungsprozess keine signifikante Rolle und führt zu keiner grundsätzlichen Entscheidungsänderung.
Eine solche ist erst bei der erstmaligen Orientierung von Interesse oder für Verkehrsteilnehmer, die sich spontan und ohne Ortskenntnisse entscheiden, mit dem Fahrrad zu fahren.

Hiervon ist in diesem Fall nicht auszugehen. Zumal die Varianten 1 und 2 bereits jetzt in den gängigen Online-Kartendiensten, z.B. Google Maps, als Routen dargestellt werden und somit eine gute Orientierungsmöglichkeit gegeben ist.

Nach § 17 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) erstellt das für Verkehr zuständige Ministerium einen Maßnahmenplan für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weder die West-Ost-Verbindung „Grevenbroich-Hülchrath - Neuss-Hoisten“ noch die Nord-Süd-Verbindung „Neukirchen – Eppinghovener Mühle – Reuschenberg“ ist im Maßnahmenplan des Landes enthalten.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei dem Radwegebau entlang der L142 um eine Baumaßnahme in der alleinigen Zuständigkeit von Straßen.NRW handelt.

Für eine Umsetzung durch den Rhein-Kreis ist weder eine Zuständigkeit gegeben noch sind die erforderlichen personellen Kapazitäten und Finanzmittel vorhanden.
Gleiches trifft auf die alternative Wegeführung unter Einbeziehung der untergeordneten Straßen und Wirtschaftswege zu, dessen Ertüchtigung und Beschilderung eine originäre Aufgabe der hierfür zuständigen Straßenbau- und -verkehrsbehörden der Städte Neuss und Grevenbroich innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung ist.

Aufgrund dessen wurde die Nord-Süd-Verbindung „Neukirchen – Eppinghovener Mühle – Reuschenberg“ auch nicht vertiefend untersucht, da in diesem Fall mit der Wehler Straße und dem gem. Geh- und Radweg entlang der B477 bereits eine Radverbindung besteht.
Inwieweit für diese noch eine Ertüchtigung und unterstützende Beschilderung erforderlich ist, ist durch die zuständige Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde der Städte Neuss und Grevenbroich zu prüfen und ggf. zu veranlassen.

Eine Übersicht der relevanten Untersuchungsparamater ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. 0 €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. 0 €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. 0 €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. 0 €