Sachverhalt:
Aufgrund der Gasmangellage hat die Bundesregierung zeitlich begrenzte Ausnahmen für Betreiber von industriellen Anlagen beim Immissionsschutz ermöglicht. Im Rhein-Kreis haben zurzeit 4 Betreiber von industriellen Anlagen mit der unteren Immissionsschutzbehörde Gespräche über die Umstellung einer Gasfeuerung auf eine Öl- oder Feststofffeuerung geführt. Bei diesen Gesprächen wurden die Vor- und Nachteile einer zeitlich begrenzten Ausnahmegenehmigung erörtert. Alle Firmen haben daraufhin von der Möglichkeit einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung Abstand genommen. Zurzeit steht ein Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Umstellung von Gas- auf Ölfeuerung vor dem Abschluss. Ein weiteres Verfahren ist abschließend vorbesprochen, während die 2 verbliebenen Unternehmen nach der Beratung mit der unteren Immissionsschutzbehörde zurzeit die Umstellung offenbar nicht weiter betreiben.