Betreff
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Rhein-Kreises Neuss, der Stadt Neuss, der Stadt Korschenbroich und der Stadt Kaarst
Vorlage
010/051/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Zu Mitgliedern in der Zweckverbandsversammlung und zu ihren persönlichen Stellvertretern werden für die laufende Wahlperiode gewählt:

 

Mitglieder   

Stellvertreter

1.

Der Landrat oder ein von  ihm benannter Beamter oder Angestellter

1.

Der Landrat oder ein von  ihm benannter Beamter oder Angestellter

2.

…..  

2.

…..

3.

…..

3.

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4.

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4.

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5.

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5.

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6.

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7.

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8.

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9.

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10.

…..

10.

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11.

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11.

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12.

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13.

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14.

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14.

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15.

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16.

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17.

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17.

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18.

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18.

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19.

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19.

…..

20.

…..

20.

…..

 


Sachverhalt:

Gemäß § 5 der Zweckverbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus 50 Vertretern der Verbandsmitglieder. Es entsenden

·         der Rhein-Kreis Neuss 20 Vertreter,

·         die Stadt Neuss 25 Vertreter,

·         die Stadt Korschenbroich 2 Vertreter und

·         die Stadt Kaarst 3 Vertreter.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder der von ihnen vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 SpkG (§ 12 SpkG a.F.)  gewählt.

 

In gleicher Weise ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ein Stellvertreter zu wählen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

 

Die Vertreter des Rhein- Kreises müssen aus dem früheren Geschäftsgebiet der Kreis-sparkasse Grevenbroich stammen.

 

§ 13 SpkG

(1) Dem Verwaltungsrat dürfen nicht angehören:

a)     Dienstkräfte des Trägers oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt weder für Dienstkräfte nach § 10 Abs. 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe c noch für Hauptverwaltungsbeamte,

b)     Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen,

c)      Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG,

d)     Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

(2) Dem Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht angehören, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

(3) Tritt ein Tatbestand nach Absatz 1 oder 2 während der Amtsdauer ein, oder wird ein bereits zum Zeitpunkt der Wahl vorliegender Ausschließungsgrund erst während der Amtszeit bekannt, so scheidet das Mitglied aus dem Verwaltungsrat aus.

 

 

Mitglieder (bisher)

Stellvertreter (bisher)

1.

Kreisdirektor

1.

Ltd. KRD Graul

2.

KTA Fittgen

2.

KTA Dr. Ammermann

3.

KTA Kresse

3.

KTA Welsink

4.

KTA Wienands

4.

KTA Pricking

5.

KTA Heimanns

5.

KTA Maaser

6.

KTA Heyner

6.

KTA Drießen

7.

KTA Graf von Nesselrode

7.

KTA Berger

8.

KTA Ehms

8.

KTA Christoph

9.

KTA Dr. Klose

9.

KTA  Dr. Will

10.

KTA Hermanns

10.

KTA Suppes

11.

KTAThiel

11.

KTA Ophelders

12.

KTA Bernards

12.

KTA  Haas

13.

KTA Krumbein

13.

KTA Rehse

14.

KTA Schiffer

14.

KTA Igné

15.

KTA Jüngerkes

15.

KTA Focken

16.

KTA Demmer

16.

KTA Mehl

17.

KTA Stephan-Gellrich

17.

KTA Kresse

18.

KTA Dr. Dijr-Sarai

18.

KTA Crefeld

19.

KTA Kletti

19.

KTA Kaup

20.

KTA Güsgen

20.

KTA Hartmann