Betreff
Verbindliche Pflegebedarfsplanung 2023
Vorlage
50/1958/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt dem Kreistag die o.g. Beschlussvorlage zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Die Kreisverwaltung hat auf Grundlage der aktuellen Pflegestatistik von IT.NRW und der aktuellen Auslastungsquoten der Pflegeeinrichtungen sowie unter Berücksichtigung der im Bau und in der Planung befindlichen voll- und teilstationären sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen die Verbindliche Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2023 aufgestellt.

 

Auf Basis der Daten kann für die Kommunen Dormagen, Kaarst und Neuss erneut ein Bedarf von jeweils 40 vollstationären Pflegeplätzen festgestellt werden, der bei entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag öffentlich auszuschreiben ist.

 

Eine detaillierte Berichterstattung ist der beigefügten Anlage in Form der bereits für den Kreistag vorbereiteten Beschlussvorlage zu entnehmen. Des Weiteren erfolgt eine umfassende Erläuterung und Beratung der Verbindlichen Bedarfsplanung in der Kommission Silberner Plan. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Ausschusssitzung berichtet.